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   BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20   

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https://dejure.org/2020,25645
BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20 (https://dejure.org/2020,25645)
BVerfG, Entscheidung vom 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20 (https://dejure.org/2020,25645)
BVerfG, Entscheidung vom 02. September 2020 - 1 BvQ 91/20 (https://dejure.org/2020,25645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 511 ZPO, § 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 1 S 1 ZPO
    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache - Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Gelten des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren

  • rewis.io

    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache - Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache; Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht dargelegt

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Gelten des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache - Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr).

    Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20
    Mangels Erfolgsaussicht ihres Rechtsschutzbegehrens kommt auch keine Gewährung von Prozesskostenhilfe in Betracht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20
    Mangels Erfolgsaussicht ihres Rechtsschutzbegehrens kommt auch keine Gewährung von Prozesskostenhilfe in Betracht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20

    Eilantrag gegen als einstweilige Anordnung ergangene familiengerichtliche

    Es fehlt an Vortrag zur grundsätzlich auch im verfassungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2020 - 1 BvQ 91/20 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
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