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   BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97   

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https://dejure.org/1998,2041
BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97 (https://dejure.org/1998,2041)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 1 BvR 10/97 (https://dejure.org/1998,2041)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 (https://dejure.org/1998,2041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung ohne abschließende Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles

  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines aus dem Dienst der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übernommenen Arbeitnehmers wegen mangelnder Eignung; Bereitstellung eines Treffquartiers als inoffizielle Mitarbeit beim Staatssicherheitdienst (Stasi); Grenzen einer subjektiv ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 587
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97
    c) Die Arbeitsgerichte verkennen Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes dann, wenn sie die Frage, ob die Antwort eines Arbeitnehmers tatsächlich geeignet war, das Vertrauen des Arbeitgebers in seine charakterliche Integrität zu zerstören, ohne eine abschließende Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles entscheiden (vgl. BVerfGE 96, 171 ).
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