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   BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96   

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BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96 (https://dejure.org/1997,2419)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96 (https://dejure.org/1997,2419)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 (https://dejure.org/1997,2419)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1853
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren und auf einen vorhersehbaren und gleichmäßigen Zugang zu den von den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 79, 372 ).

    Eine solche eigene Betroffenheit des Prozeßbevollmächtigten kann in Fällen wie dem vorliegenden gegeben sein, wenn ein Gericht völlig entfernt von den in der Rechtsprechung zur Eigenhändigkeit der Unterschrift entwickelten Grundsätzen willkürlich beispielsweise Schönschrift verlangen würde (vgl. BVerfGE 78, 123 ).

    Er darf sich insbesondere nicht widersprüchlich verhalten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren und auf einen vorhersehbaren und gleichmäßigen Zugang zu den von den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 79, 372 ).

    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muß, daß eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (BVerfGE 79, 372 ).

    Bei der Entscheidung über diesen Antrag hätte das Landesarbeitsgericht den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz berücksichtigen müssen (vgl. BVerfGE 79, 372 ).

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Eine Verletzung prozessualer Grundrechtspositionen führt dann nicht zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn der Betroffene zumutbare Schritte unterlassen hat, um seine Rechte selbst zu wahren (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 15, 256 ; 33, 192 ).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Eine Verletzung prozessualer Grundrechtspositionen führt dann nicht zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn der Betroffene zumutbare Schritte unterlassen hat, um seine Rechte selbst zu wahren (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 15, 256 ; 33, 192 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Eine Verletzung prozessualer Grundrechtspositionen führt dann nicht zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn der Betroffene zumutbare Schritte unterlassen hat, um seine Rechte selbst zu wahren (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 15, 256 ; 33, 192 ).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 6/90

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
    Wenn die Unterschrift des Beschwerdeführers zu 7), wie dieser vorträgt, bislang von den Gerichten jahrelang unbeanstandet geblieben war und er deshalb annehmen konnte, daß sie den allgemein in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprach, so gab es für ihn keinen hinreichenden Anlaß zu der Besorgnis, daß sie von der entscheidenden Kammer beanstandet werden würde (vgl. BGH, NJW-RR 1991, S. 511, II 2).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12

    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende

    Auf der anderen Seite genießt ein Rechtanwalt jedoch über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will (BVerfGE 78, 123, 126), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfG, NJW 1998, 1853).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Da der Prozessbevollmächtigte des Beklagten glaubhaft gemacht hat, dass seine Unterschrift von den Gerichten jahrelang unbeanstandet geblieben ist, durfte er ohne Verschulden annehmen, dass sie den allgemein in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprach, und hatte er unter Berücksichtigung des Anspruchs auf faire Verfahrensgestaltung vor dem Hinweisbeschluss vom 26. Juli 2004 keinen Anlass zu der Besorgnis, sie werde von der entscheidenden Kammer als unzureichend angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96, NJW 1998, 1853, unter II 2 b; BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60, unter II 2).
  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 71/14

    Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der

    Ein Rechtsanwalt genießt über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will(BVerfGE 78, 123, 126 f.), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfG, NJW 1998, 1853).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    a) Die Beklagte hätte eine Verwerfung ihrer Berufung durch einen zumindest vorsorglichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vermeiden können, unterstellt man zu ihren Gunsten, ihr Prozessbevollmächtigter habe, weil seine Art der Unterzeichnung bislang von Gerichten und im Rechtsverkehr nicht beanstandet worden sei, trotz entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf vertrauen können, diese werde - auch bei bestimmenden Schriftsätzen - als ordnungsgemäß bewertet (vgl. BVerfG 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - zu II 2 b der Gründe; BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 11) .
  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auf der anderen Seite genießt der Rechtsanwalt jedoch über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will (BVerfGE 78, 123, 126 = NJW 1988, 2787), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfG NJW 1998, 1853).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Schon deshalb durfte Rechtsanwalt G. darauf vertrauen, dass seine Linienführung den in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprach (zum verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1988, 1853) .
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05

    Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde

    bb) Dass ein solches (vermeidbares) Missverständnis nach den besonderen Umständen des Streitfalls aus dem Zusammenspiel der Art der Mitwirkung der Beklagten im Enteignungsentschädigungsverfahren mit der Fassung der Rechtsmittelbelehrung der Enteignungsbehörde entstehen konnte, muss den Klägern jedenfalls im Lichte der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie, wie sie sich für das Enteignungsrecht aus Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 35, 348, 361) und allgemein aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt, beziehungsweise des aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechts des Bürgers auf ein faires Verfahren und auf einen berechenbaren und gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten (vgl. nur BVerfG NJW 1998, 1853; 1995, 3173 jeweils m.w.N.) im Rahmen der erforderlichen wertenden Beurteilung im Rahmen nach § 167 ZPO zugute kommen.
  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Danach haben die Prozeßbeteiligten Anspruch darauf, daß der Richter das Verfahren so gestaltet, wie sie es von ihm erwarten dürfen, und daß er sich nicht widersprüchlich verhält; außerdem verpflichtet dieses allgemeine Prozeßgrundrecht den Richter zur "Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation" (s. dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1988 1 BvR 669, 686, 687/87, BVerfGE 78, 123, 126 f., NJW 1988, 2787; vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147; vom 7. Oktober 1996 1 BvR 1183/95, nicht veröffentlicht; vom 24. November 1997 1 BvR 1023/96, NJW 1998, 1853, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 301; vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, NJW 1998, 2044; s. auch BFH-Beschluß vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683; BAG-Urteil vom 18. Juni 1997 4 AZR 710/95, DB 1997, 2336; BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 1990 I ZB 6/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1991, 511, und in NJW 1999, 60).

    Dieser Grundsatz ist nicht nur verletzt, wenn ein und derselbe Spruchkörper die von ihm selbst längere Zeit gebilligte Form der Unterschrift plötzlich nicht mehr hinnehmen will (BVerfG in BVerfGE 78, 123, NJW 1988, 2787, und vom 7. Oktober 1996, a.a.O.), sondern auch, wenn der Verfasser sich ganz allgemein unwidersprochen und glaubhaft darauf beruft, eine bestimmte --verkürzte-- Art der Unterschrift sei zwar nicht speziell vor diesem Spruchkörper, aber allgemein im Geschäftsverkehr, vor Behörden und Gerichten, jahrelang unbeanstandet geblieben (BVerfG in BVerfGE 78, 123, 126, NJW 1988, 2787; in BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147, und in NJW 1998, 1853, HFR 1999, 301; BAG in DB 1997, 2336; BGH in NJW-RR 1991, 511, und vor allem in NJW 1999, 60, 61).

  • OLG Köln, 11.09.2008 - 2 U 49/08

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung

    Zwar darf ein Rechtsanwalt regelmäßig darauf vertrauen, daß seiner bis dahin beanstandeten Art der Unterzeichnung eines Schriftsatzes erst nach einer vorherigen Abmahnung die Anerkennung versagt wird (vgl. BVerfG NJW 1987, 2787; BVerfG NJW 1998, 1853; BGH NJW 1999, 60 [61]).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf es den Beteiligten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie auf eine eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertrauen und mit einer strengeren Handhabung von Verfahrensvorschriften nicht rechnen mußten (BVerfGE 79, 372 und BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1998, 1853).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 10 U 156/18

    Unzulässige Berufung wegen formunwirksamer Unterzeichnung

  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

  • BFH, 25.08.1999 - X R 30/98

    Antrag nach § 68 FGO; Änderungsbescheid im Klageverfahren

  • OLG Nürnberg, 07.12.2006 - 2 St OLG Ss 260/06

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei der Einlegung der Revision;

  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 53 Ss 128/12

    Revisionsbegründungsschrift: Anforderungen an eine Unterzeichnung

  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 204.99

    Begründung einer Berufung innerhalb der gesetzlichen Frist - Umfang einer

  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 203.99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LAG Hessen, 04.07.2001 - 1 Sa 120/01

    Einzelfall einer Berufung, die wegen unzulänglicher Unterzeichnung als unzulässig

  • BPatG, 27.04.2023 - 35 W (pat) 408/22
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