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   BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15   

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https://dejure.org/2016,4721
BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15 (https://dejure.org/2016,4721)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15 (https://dejure.org/2016,4721)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 BvR 1042/15 (https://dejure.org/2016,4721)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Zurückweisung als Verteidiger wegen verbotener Mehrfachvertretung in einem Verfahren nach § 74a BRAO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 74a Abs 2 S 2 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Anwendung des § 146 S 1 StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) im anwaltsgerichtlichen Verfahren gem § 74a Abs 2 S 2 BRAO - zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde (§§ 304 ff StPO) gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen verbotener Mehrfachvertretung als Verteidiger

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 74 BRAO, § 146 StPO, § 146a StPO
    Kein Verbot der Mehrfachvertretung im Rügeverfahren vor Anwaltsgericht

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 74 BRAO, § 146 StPO, § 146a StPO
    Kein Verbot der Mehrfachvertretung im Rügeverfahren vor Anwaltsgericht

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Anwendung des § 146 S 1 StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) im anwaltsgerichtlichen Verfahren gem § 74a Abs 2 S 2 BRAO - zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde (§§ 304 ff StPO) gegen ...

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Mehrfachverteidigung vor dem Anwaltsgericht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen verbotener Mehrfachvertretung als Verteidiger

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen verbotener Mehrfachvertretung als Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung auch im anwaltsgerichtlichen Verfahren?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verteidigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren - und die Mehrfachvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Rechtswegerschöpfung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    GG Art 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; StPO § 146 S.
    Unzulässige Mehrfachverteidigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2099
  • AnwBl 2016, 433
  • AnwBl Online 2016, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Ein Beschwerdeführer muss zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe ergreifen und den nach den jeweiligen Verfahrensordnungen eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 8, 222 ; 31, 364 ; 68, 376 ).

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte sollen dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, juris, Rn. 9).

    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte selbst Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 68, 376 ).

    Offensichtlich unzulässige Rechtsmittel gehören dabei nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ; 107, 299 ).

    In diesen Fällen ist es grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ; 70, 180 ).

    Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte die umstrittene Zulässigkeitsfrage zuungunsten des Beschwerdeführers beurteilen, bleibt es ihm unbenommen, nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung fristgerecht Verfassungsbeschwerde einzulegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung zu rügen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

    Da es aber Aufgabe der Fachgerichte ist, über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsauffassungen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ), ist dies für die Frage der Rechtswegerschöpfung unerheblich.

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Ein Beschwerdeführer muss zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe ergreifen und den nach den jeweiligen Verfahrensordnungen eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 8, 222 ; 31, 364 ; 68, 376 ).

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte sollen dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Offensichtlich unzulässige Rechtsmittel gehören dabei nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ; 107, 299 ).

    Ist jedoch zweifelhaft, ob ein Rechtsmittel statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann, so muss der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG von einem solchen Rechtsmittel grundsätzlich Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 91, 93 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    In diesen Fällen ist es grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ; 70, 180 ).

    Da es aber Aufgabe der Fachgerichte ist, über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsauffassungen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ), ist dies für die Frage der Rechtswegerschöpfung unerheblich.

  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte sollen dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, juris, Rn. 9).

    Es würde ihrer Funktion zuwiderlaufen, wenn die Verfassungsbeschwerde anstelle oder wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zugelassen wäre (vgl. BVerfGE 1, 5 ; 1, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, juris, Rn. 10).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    So hat der Beschwerdeführer nicht beachtet, dass der Anwaltsgerichtshof Hamm die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen den erkennenden Richter eines Anwaltsgerichts bejaht hat (Beschluss vom 6. Mai 2011 - 2 AGH 67/10 -, juris).

    Der Anwaltsgerichtshof Hamm hat sich hierfür in seiner Entscheidung vom 6. Mai 2011 (a.a.O.) auf die Verweisung in § 116 BRAO - im konkreten Fall auf die speziellere Regelung in §§ 24, 28 StPO - gestützt, während sich in seinen Beschlüssen vom 12. April 2013 (a.a.O.) dazu keine ausdrücklichen Feststellungen finden.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 21/12

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    In zwei anderen Fällen, in denen es ebenfalls um eine gegen die Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen gerichtete Beschwerde ging, hat der Anwaltsgerichtshof Hamm dieses Rechtsmittel zwar als unzulässig angesehen; aus den Begründungen folgt indessen, dass dies allein aus der entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO folgen soll, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen erkennenden Richter nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (Beschlüsse vom 12. April 2013 - 2 AGH 21/12 und 2 AGH 22/12 -, juris).

    Der Anwaltsgerichtshof Hamm hat sich hierfür in seiner Entscheidung vom 6. Mai 2011 (a.a.O.) auf die Verweisung in § 116 BRAO - im konkreten Fall auf die speziellere Regelung in §§ 24, 28 StPO - gestützt, während sich in seinen Beschlüssen vom 12. April 2013 (a.a.O.) dazu keine ausdrücklichen Feststellungen finden.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    In zwei anderen Fällen, in denen es ebenfalls um eine gegen die Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen gerichtete Beschwerde ging, hat der Anwaltsgerichtshof Hamm dieses Rechtsmittel zwar als unzulässig angesehen; aus den Begründungen folgt indessen, dass dies allein aus der entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO folgen soll, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen erkennenden Richter nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (Beschlüsse vom 12. April 2013 - 2 AGH 21/12 und 2 AGH 22/12 -, juris).
  • AGH Niedersachsen, 18.11.2014 - AGH 1/14

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Zur Darlegung des Zulässigkeitskriteriums der Rechtswegerschöpfung nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG beruft sich der Beschwerdeführer lediglich auf eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Celle vom 18. November 2014 (AGH 1/14 , juris).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gehört die Darlegung, dass dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) genügt ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 18, 152 ).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 70/51

    Spruchkammer

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 29.11.1999 - 1 BvR 2284/98

    Kammerentscheidung zur Werbung durch Rechtsanwälte

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

  • BVerfG, 03.11.2010 - 2 BvR 1377/07

    Durchsetzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Strafvollzug

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1643/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung der Auslieferung

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gehört die Darlegung, dass dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs genügt ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 18, 152 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2016 - 1 BvR 1042/15 -, juris, Rn. 13).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16

    Beschwerde, Zulässigkeit, Beschluss des Anwaltsgerichts, Einspruch gegen

    Die Beschwerdeführerin hat auf die Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 BvR 1042/15, NJW 2016, 2099 ff. = BRAK-Mitt. 2016, 147 ff.) hingewiesen.
  • AnwG München, 20.06.2023 - 1 AnwG 29/22

    Zulässigkeit des Antrages auf anwaltsgerichtliche Entscheidung: Einreichung per

    Auf Grund der lex specialis in § 74a Abs. 2 S. 2 BRAO verbietet sich auch ein Rückgriff auf den für anwaltsgerichtliche Verfahren die ergänzende Anwendbarkeit von GVG und StPO anordnenden § 116 Abs. 1 S. 2 BRAO (AGH Celle, Beschluss vom 18.11.2014, Az. AGH 1/14, Rn. 11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 1 BvR 1042/15, Rn. 20).
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