Rechtsprechung
BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93 |
Beiladung im Normenkontrollverfahren
§ 47 VwGO, § 65 VwGO, die BVerfG-Kammer nimmt in einem obiter dictum eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Pflicht (Art. 14 GG) an, im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan die betroffenen Grundstückeigentümer beizuladen (Hinweis: vgl. die dies ermöglichende Neuregelung in § 47 Abs. 2 Satz 4 VwGO Fassung ab 1.1.02);
§§ 90 Abs. 2, 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, Grundsatz der Subsidiarität, Verfristung der Verfassungbeschwerde bei Einlegung eines offensichtlich unzulässigen oder unstatthaften Rechtsmittels
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von im Normenkontrollverfahren in entsprechender Anwendung des VwGO § 47 Abs 2 S 3 Angehörter offensichtlich unzulässig
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Frist - Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Wirksamkeit - Beiladung - Grundstück - Eigentümer - Eigentumsgarantie - Rechtliches Gehör
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 14 As. 1 S. 1; VwGO § 47 Abs. 2 ,§ 65
Ausschluß der Beiladung von Grundstückseigentümern im Normenkontrollverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.10.1992 - 14 N 91.2258
- VGH Bayern, 12.11.1992 - 14 N 91.2258
- VGH Bayern, 16.11.1992 - 14 N 91.2258
- BVerwG, 07.05.1993 - 4 NB 14.93
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1270 (Ls.)
- NVwZ 2000, 1283
- DVBl 2000, 1842
- BauR 2000, 1720
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01
Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung; …
Sie stützt sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1. Kammer des Ersten Senats) vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - (NVwZ 2000, 1283), in dem ausgeführt wird, der generelle und unbedingte Ausschluss der Beiladung von Grundstückseigentümern, denen die Nichtigerklärung des Bebauungsplans zum Nachteil gereichen würde, im Normenkontrollverfahren sei im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich zweifelhaft.Dass die Rüge der Nichtbeiladung eine Gehörsrüge einschließt, lässt sich aus dem Schutzzweck ableiten, den das Bundesverfassungsgericht der Beiladung planbetroffener Grundeigentümer im Normenkontrollverfahren beimisst: Diese sollen den "rechtlichen Status ihres Grundstückseigentums zur Geltung bringen" können, den ihnen der nach ihrer Meinung wirksame Bebauungsplan vermittelt (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O., S. 1284).
- BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver …
Bei der Auslegung des § 23a Abs. 2 WBO und der Bestimmung seiner Reichweite ist von dem - vom Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf die dem materiellen Grundrechtsschutz dienende Funktion des Verfahrensrechts entwickelten und speziell auch für das Rechtsinstitut der Beiladung aktualisierten - Grundsatz auszugehen, dass das Verfahrensrecht im Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden muss; bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige zu wählen, die dem Gericht ermöglicht, die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten durchzusetzen und zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 a.a.O. sowie - zur Beiladung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283 ).Derartige Einschränkungen unterliegen aber ihrerseits den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben; sie müssen mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 m.w.N. sowie - zur Beiladung - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 a.a.O. ).
- BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05
Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; …
Die Möglichkeit, die Eigentümer planunterworfener Grundstücke, denen die Unwirksamkeitserklärung des Plans zum Nachteil gereichen würde, im Normenkontrollverfahren beizuladen, wurde geschaffen, um deren grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 14/6393, S. 9 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283).
- VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18 Auch bei einer möglichen Beeinträchtigung von Grundrechtspositionen kann das Gericht deshalb im Einzelfall abwägen, ob eine Verfahrensbeteiligung die Durchführung eines Verfahrens, das rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, derart behindern würde, dass auch bei Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten der Ausschluss der Beiladung gerechtfertigt erscheint (vgl. für den Fall der Beiladung betroffener Grundstückseigentümer im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan BVerfG, Beschluss vom 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93 -, juris Rn. 14 ff.).
- OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99
Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren …
Da Grundrechte privater Grundstückseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht berührt sind, ist es auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, betroffenen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, sich am Verfahren zu beteiligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 -, DVBl. 2000, 1842, 1843 f.). - BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 52.05
Automatischer Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einer Änderungssatzung eines …
Die Möglichkeit, die Eigentümer planunterworfener Grundstücke, denen die Unwirksamkeitserklärung des Plans zum Nachteil gereichen würde, im Normenkontrollverfahren beizuladen, wurde geschaffen, um deren grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 14/6393, S. 9 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 1 BvR 1053/93 NVwZ 2000, 1283). - BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
Erstattung der notwendigen Auslagen und Festsetzung des Gegenstandswerts der …
Die verfassungsrechtliche Lage ist nicht bereits geklärt, vielmehr ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offen (zur Beiladung im Normenkontrollverfahren vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 -, NVwZ 2000, S. 1283). - BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im …
Nach Erlass seines Urteils hat das Oberverwaltungsgericht die P. GmbH & Co. KG gemäß § 65 Abs. 1 VwGO beigeladen, nachdem diese auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283 = BauR 2000, 1720 hingewiesen hatte. - BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 50.05
Voraussetzung für das Vorliegen einer Antragsbefugnis gegen eine gemeindliche …
Die Möglichkeit, die Eigentümer planunterworfener Grundstücke, denen die Unwirksamkeitserklärung des Plans zum Nachteil gereichen würde, im Normenkontrollverfahren beizuladen, wurde geschaffen, um deren grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 14/6393, S. 9 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 1 BvR 1053/93 NVwZ 2000, 1283). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 2 A 11.07
Bebauungsplan "Brücker Zentrum"
Ist - wie hier - das Grundrecht privater Grundstückseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch das Urteil, das einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt und damit unmittelbar auf die zulässige Nutzung der planunterworfenen Grundstücke einwirkt, berührt, ist es zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, betroffenen Grundstückseigentümern grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, sich am Verfahren zu beteiligen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, NVwZ 2000, 1283, 1284). - OVG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 D 81/00
Normenkontrolle, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 20 E 664/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen …
- OVG Sachsen, 07.06.2001 - 1 D 417/98
- OVG Niedersachsen, 14.05.2002 - 7 KN 75/01
Beiladung im Normenkontrollverfahren; neues Verfahrensrecht; Anwendung auf …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2014 - 1 KN 16/13