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   BVerfG, 19.05.2010 - 1 BvR 1070/10   

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https://dejure.org/2010,20725
BVerfG, 19.05.2010 - 1 BvR 1070/10 (https://dejure.org/2010,20725)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 BvR 1070/10 (https://dejure.org/2010,20725)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 (https://dejure.org/2010,20725)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Verschulden der Fristversäumung bei Telefaxversand einer umfangreichen Beschwerdeschrift weniger als 90 Minuten vor Fristablauf und besetztem Telefaxanschluss - zudem keine Fristwahrung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit einer Fristversäumnis bei Nichtzustellbarkeit eines fristwahrenden Schriftsatzes wegen feiertagsbedingt verstärkter Belegung eines gerichtlichen Telefaxgeräts kurz vor Fristablauf

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Verschulden der Fristversäumung bei Telefaxversand einer umfangreichen Beschwerdeschrift weniger als 90 Minuten vor Fristablauf und besetztem Telefaxanschluss - zudem keine Fristwahrung durch ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Verschulden der Fristversäumung bei Telefaxversand einer umfangreichen Beschwerdeschrift weniger als 90 Minuten vor Fristablauf und besetztem Telefaxanschluss - zudem keine Fristwahrung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1, 3, 6
    Zurechenbarkeit einer Fristversäumnis bei Nichtzustellbarkeit eines fristwahrenden Schriftsatzes wegen feiertagsbedingt verstärkter Belegung eines gerichtlichen Telefaxgeräts kurz vor Fristablauf

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis wegen später Faxübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 1 BvR 1070/10
    Der Tag des Fristablaufs war der erste Werktag nach den Osterfeiertagen, so dass die gemäß § 222 Abs. 2 ZPO "verschobenen Fristabläufe" (vgl. auch § 193 BGB; BVerfGE 102, 254 ) von mehreren vorausgegangenen Tagen zusammenfielen und deshalb mit einer verstärkten Belegung des Empfangsgeräts zu rechnen war.
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren (siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, S. 574; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris Rn. 3; BVerfGK 7, 215 ).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gilt dieser Sicherheitszuschlag einheitlich auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen (anders noch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 2391/18

    Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden

    Eine Einreichung per E-Mail, die - anders als ein Fax - nicht zum sofortigen Ausdruck bestimmt ist, reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Zwar hat die Antragstellerin neben dem per Fax übersandten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine mit Anlagen versehene E-Mail an das Bundesverfassungsgericht übersandt, die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail genügt den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG indes nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris, Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 - L 16 KR 395/16
    Das Tatbestandsmerkmal "übermitteln" kann bereits dem Wortsinn nach nicht dahingehend verstanden werden, dass die Absendung der Unterlagen zur Fristwahrung genügt (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.05.2010 - 1 BvR 1070/10 -, Rn. 3, juris, zur Frage der fristgerechten Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde), auch wenn in der für Behandlungsfälle ab dem 01.01.2016 geltenden PrüfvV 2016 vom 03.02.2016 augenscheinlich die Klarstellung für erforderlich gehalten wurde, dass die vom MDK angeforderten und gegebenenfalls vom Krankenhaus ergänzten Unterlagen innerhalb der Frist zugegangen sein müssen (§ 7 Abs. 2 Satz 5 PrüfvV 2016).
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvQ 28/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Übermittlung von

    Denn die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail genügt nicht den Anforderungen des § 23 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5).
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