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   BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21   

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BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 (https://dejure.org/2022,5079)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 (https://dejure.org/2022,5079)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 (https://dejure.org/2022,5079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Intensiver Eingriff in die Berufsfreiheit der Gewerbetreibenden durch Anordnungen der Betriebsschließungen als Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (hier: Hotel-Unternehmensgruppe); Grundsatz der Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkungen des Hotelbetriebs in Pandemiezeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde abgewiesen: BVerfG entscheidet nicht zu Corona-Beschränkungen im Hotelbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Beschränkung für Hotels erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen pandemiebedingte Einschränkungen des Hotelbetriebs unzulässig - Bundesverfassungsgericht hält Darlegungen für unzureichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1366
  • NVwZ-RR 2022, 321
  • NZM 2022, 663
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    aa) Auch vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 150, 309 ).

    Ein solcher Fall wird regelmäßig dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 m.w.N.; stRspr).

    Das ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Vorschriften abschließend gefasst sind und die fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führen kann, dass das angegriffene Gesetz gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird (vgl. BVerfGE 150, 309 ).

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Regelung im Bundesseuchengesetz bisher offengelassen, ob längerfristige und existenzgefährdende Maßnahmen möglicherweise das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG berühren (vgl. BVerfGE 57, 107 ).

    Dabei wäre es den Fachgerichten insbesondere auch möglich, das Verfahren unter dem Aspekt des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses vorzulegen, etwa wenn Unternehmen durch die bestehenden infektionsschutzrechtlichen Entschädigungsansprüche gleichheitswidrig benachteiligt würden (vgl. Shirvani, NVwZ 2020, S. 1457 mit Bezug auf BVerfGE 74, 182 ; 121, 108 ; vgl. auch zu Entschädigungsregelungen des Bundesseuchengesetzes BVerfGE 57, 107 ) und eine verfassungskonforme Auslegung nicht möglich wäre.

    a) Ob die gesetzlich normierten Entschädigungsregelungen für Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nur eine Billigkeitsregelung darstellen oder eine Entschädigung oder ein Ausgleich geboten ist, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offengelassen (vgl. BVerfGE 57, 107 ).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Die Beschwerdeführerinnen setzen sich bereits nicht hinreichend substantiiert mit dem Gesetzeszweck der allgemeinen Kontaktreduzierung und den mit einer touristischen Beherbergung verbundenen Risiken nach den Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) auseinander (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 167 - Bundesnotbremse I; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 19 ff.).

    Insbesondere geht die Verfassungsbeschwerde nicht auf die Bedeutung des Hotelbetriebs für die allgemeine Kontaktreduzierung in der Gesamtkonzeption des Gesetzgebers unter Berücksichtigung dessen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums ein (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 290 - Bundesnotbremse I).

    Zudem hat der Gesetzgeber mit § 28c IfSG dafür Sorge getragen, dass er auf neue Erkenntnisse reagieren konnte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a.-, Rn. 211 - Bundesnotbremse I).

  • BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Disco-Club-Betreiberin gegen eine Regelung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Ist Rechtsschutzziel der Verfassungsbeschwerde die Feststellung, dass der Gesetzgeber gehalten ist, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Entschädigung vorzusehen, bedarf es grundsätzlich der Klärung, inwieweit das Infektionsschutzgesetz so ausgelegt werden kann, dass es Entschädigungsansprüche bereits enthält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2012 - 1 BvR 3023/11 -, Rn. 15 ; in dem Sinne auch zu § 28a IfSG bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 10) .

    Daher ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde auch eine fachgerichtliche Klärung geboten, ob den Beschwerdeführenden Entschädigungsansprüche zustehen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Da sie - wie hier das Verbot touristischer Beherbergung - zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 9).

    Jedenfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Vereinbarkeit der Verbote mit den Grundrechten des Grundgesetzes noch in einem Revisionsverfahren überprüft wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Ansonsten scheidet die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsweg nur dann aus, wenn die Durchführung des Hauptsacheverfahrens unzumutbar ist, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist oder die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Ein solcher Fall wird regelmäßig dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 m.w.N.; stRspr).

    Dabei ist allerdings die Anrufung der Fachgerichte nicht schon dann als von vornherein aussichtslos anzusehen, wenn Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 145, 20 ).

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Ansonsten scheidet die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsweg nur dann aus, wenn die Durchführung des Hauptsacheverfahrens unzumutbar ist, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist oder die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Dabei ist auch auf naheliegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfGE 131, 66 ).

    Die Beschwerdeführenden setzen sich mit diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben bereits nicht hinreichend auseinander und zeigen bereits nicht substantiiert auf, inwieweit naheliegende Gründe für eine Differenzierung bestehen können (vgl. BVerfGE 131, 66 ).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
    Die Selbstbetroffenheit setzt eine rechtliche Betroffenheit voraus; eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer Reflexwirkung genügt nicht (vgl. BVerfGE 108, 370 m.w.N.).

    Die Beschwerdeführenden müssen darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; sie müssen das Grundrecht in Bezug zu dem Lebenssachverhalt setzen und die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung verdeutlichen (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 108, 370 ; 120, 274 ).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

  • BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von

  • BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1550/19

    16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten; Gesetzgeber

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Beitragsfreie Krankenversicherung

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21

    Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen

  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Maastricht

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Einheitswerte I

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    c) Auch eine verfassungskonforme Auslegung von § 56 Abs. 1 IfSG dahingehend, dass der Kläger als Ansteckungsverdächtiger zu behandeln wäre, kommt nicht in Betracht (zu dieser Frage siehe auch BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21, Rn. 29 ff).Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm ist dann geboten, wenn unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen möglich sind, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (st. Rspr. des BVerfG; vgl. nur BVerfGE 49, 148, 157; 69, 1, 55).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 9-IV-22
    Daraus kann jedoch nicht hergeleitet werden, dass ein Normenkontrollverfahren in der Hauptsache offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 26; Beschluss vom 11. Januar 2021 - 1 BvR 2582/20 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Auch dann ist es möglich, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt, zumal es zum damaligen Zeitpunkt an einer gefestigten und einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 26; Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 - juris Rn. 9).

    Da sie - wie hier - zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22
    Daraus kann jedoch nicht - erst recht nicht für die dort nicht prüfungsgegenständlichen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 - hergeleitet werden, dass ein Normenkontrollverfahren in der Hauptsache offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 26; Beschluss vom 11. Januar 2021 - 1 BvR 2582/20 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Auch dann ist es möglich, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt, zumal es zum damaligen Zeitpunkt an einer gefestigten und einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 26; Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 - juris Rn. 9).

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bezüglich einzelner Regelungen

    Da sie zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürften, liege eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten in Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 -, juris Rn. 25 ; Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, juris Rn. 8 ; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9 ; vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 33).
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    So geht das Bundesverfassungsgericht auch hinsichtlich der in den sog. Corona-Verordnungen enthaltenen Geboten und Verboten regelmäßig von einer nachträglichen Klärung ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle aus (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - Rn. 25 - bezüglich des Verbots touristischer Beherbergung; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 - Rn. 9 - bezüglich des Mindestabstandsgebots; Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 - Rn. 8 - bezüglich als Ordnungswidrigkeit bewehrter Ausgangsbeschränkungen - jeweils juris).
  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Es ist typisch für die "Corona-Verordnungen", die alle Bundesländer seit März 2020 auf der Grundlage von § 32 und § 28 Abs. 1 IfSG (a. F.) zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und von COVID-19 erlassen hatten, dass sie nur auf eine kurze Geltung angelegt waren mit der Folge, dass sie ohne die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 - NVwZ 2020, 1038 = juris Rn. 8 und vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - NVwZ-RR 2022, 321 = juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Ein Normenkontrollantrag kann allerdings auch gegen eine bereits aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ; Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 - NVwZ-RR 2002, 152; auch BVerfG, Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 24 f., m.w.N.).

    Jedoch ist eine weitergehende verfassungsgerichtliche Rechtsverfolgung insoweit nicht offensichtlich aussichtslos, als das Bundesverfassungsgericht eine abschließende verfassungsrechtliche Prüfung der Entschädigungsfrage im Hinblick auf die zunächst zu erfolgende fachgerichtliche Klärung wegen des Grundsatzes der Subsidiarität noch nicht vorgenommen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.02.2002 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 28 ff.).

    (2) (a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ob längerfristige und existenzgefährdende Maßnahmen gerade auch infektionsschutzrechtlicher Art möglicherweise das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG berühren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1981 - 1 BvL 11/78 - BVerfGE 57, 107 = juris Rn. 28; Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 11), wenn sie geeignet sind, die Substanz des Betriebs zu betreffen (bejahend Shirvani, NVwZ 2020, 1457 ; ders., DVBl. 2021, 158 ; Schröder/Schröder, DVBl. 2020, 1557 , ohne ausf. Begründung; a.A. Brenner, DÖV 2020, 660 ; allgemein den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneinend u.a. Dederer, in: Bonner Kommentar, GG, Art. 14 Rn. 104 [Aktualisierung Dezember 2017] und Wieland, in: Dreier, GG, 3. Aufl., Art. 14 Rn. 63, hingegen bejahend für hoheitliche Einwirkungen auf Gewinnmöglichkeiten Wendt, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 14 Rn. 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 29/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

    Ein solches ist ferner zu bejahen, wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 -, juris, Rn. 25, vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9, und vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, juris, Rn. 8, wobei nicht endgültig geklärt ist, ob dies nur dann gilt, wenn hierdurch die Grundrechte des Antragstellers schwerwiegend betroffen sind.

    vgl. dazu, dass das Bundesverfassungsgericht dies nicht ausdrücklich als Voraussetzung nennt, aber in der Subsumtion regelmäßig darauf verweist, dass eine schwerwiegende Grundrechtsbetroffenheit besteht: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 -, juris, Rn. 25, vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris, Rn. 9, und vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, juris, Rn. 8, ; dies ausdrücklich als zusätzliche Voraussetzung verlangend: OVG Saarl., Urteil vom 31. März 2020 - 2 C 317/20 -, juris, Rn. 29 ff.; ebenfalls offenbar mit dieser Annahme: Sächs. OVG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 C 20/20 -, juris, Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 KN 127/20 -, juris, Rn. 59 f.

    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob der eingerichtete und ausgeübte Gewerbetrieb - was das Bundesverfassungsgericht bislang offengelassen hat -, vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris, Rn. 240, m. w. N., und Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris, Rn. 11, überhaupt in den Gewährleistungsgehalt der Eigentumsgarantie fällt.

    Selbst wenn man einen Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ausnahmsweise bei längerfristigen und existenzgefährdenden Maßnahmen annähme, offengelassen: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 -, juris, Rn. 11, sowie vom 29. April 1981 - 1 BvL 11/78 -, juris, Rn. 28, wäre das Eigentumsrecht vorliegend nicht betroffen gewesen.

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster

    Es geht daher nicht allein um dem Schutz von Art. 12 Abs. 1 GG unterliegenden Chancen und Erwerbsmöglichkeiten (BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 1083 m. zahlr. w.N. [Stand: 1. April 2023]; siehe auch Senat, Urteil vom 17. März 2022 aaO Rn. 59; abweichend VGH Baden-Württemberg aaO Rn. 229 ff; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21, juris Rn. 11).

    b) Fehlt es somit an einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Schaffung von Ausgleichsansprüchen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, kommt es auf die von der Revision aufgeworfene Frage, ob § 56 Abs. 1 IfSG im Wege der verfassungskonformen Auslegung als Entschädigungstatbestand gegenüber von flächendeckenden Betriebsschließungen betroffenen infektionsschutzrechtlichen Nichtstörern herangezogen werden könnte, nicht mehr an (zu dieser Frage siehe auch BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21, juris Rn. 29 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Ein Normenkontrollantrag kann allerdings auch gegen eine bereits aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ; Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 - NVwZ-RR 2002, 152; auch BVerfG, Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 24 f., m.w.N.).

    Jedoch ist eine weitergehende verfassungsgerichtliche Rechtsverfolgung insoweit nicht offensichtlich aussichtslos, als das Bundesverfassungsgericht eine abschließende verfassungsrechtliche Prüfung der Entschädigungsfrage im Hinblick auf die zunächst zu erfolgende fachgerichtliche Klärung wegen des Grundsatzes der Subsidiarität noch nicht vorgenommen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.02.2002 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 28 ff.).

    (2) (a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ob längerfristige und existenzgefährdende Maßnahmen gerade auch infektionsschutzrechtlicher Art möglicherweise das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG berühren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1981 - 1 BvL 11/78 - BVerfGE 57, 107 = juris Rn. 28; Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21 - COVuR 2022, 221, 222 f., Rn. 11), wenn sie geeignet sind, die Substanz des Betriebs zu betreffen (bejahend Shirvani, NVwZ 2020, 1457 ; ders., DVBl. 2021, 158 ; Schröder/Schröder, DVBl. 2020, 1557 , ohne ausf. Begründung; a.A. Brenner, DÖV 2020, 660 ; allgemein den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneinend u.a. Dederer, in: Bonner Kommentar, GG, Art. 14 Rn. 104 [Aktualisierung Dezember 2017] und Wieland, in: Dreier, GG, 3. Aufl., Art. 14 Rn. 63, hingegen bejahend für hoheitliche Einwirkungen auf Gewinnmöglichkeiten Wendt, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 14 Rn. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20

    Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 33/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 49/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

  • BVerwG, 19.01.2024 - 3 BN 4.23
  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 218/21
  • BVerwG, 05.01.2024 - 3 BN 2.23
  • OVG Sachsen, 30.06.2022 - 3 C 54/20

    Betriebsuntersagungen; Hotel; Gastronomie; Fitnessstudio; Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 102/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 108/21
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

  • OVG Sachsen, 04.08.2022 - 3 C 24/20

    Untersagung Gastronomie; Corona-Pandemie; Eingriff Berufsausübungsfreiheit;

  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861

    Einreise-Quarantäneverordnung war unwirksam

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 C 62/20

    Corona; körpernahe Leistung; Nagelstudio

  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung;

  • OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 64/21

    (Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021d § 7 Abs 3)

  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

  • VG Berlin, 13.01.2023 - 14 K 58.20
  • OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 294/21

    (Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021ah § 6 Abs 1 Nr 7 und der CoronaVV SL,

  • VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171

    Zuwendungsrecht

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 62/21

    Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern während der

  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 317/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche

  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

  • OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20

    Corona-Pandemie: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 6

  • OLG Brandenburg, 21.06.2022 - 2 U 72/21

    Ansprüche aus der Anwendung des IfSG Verfassungsmäßigkeit der

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