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   BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18   

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https://dejure.org/2020,16765
BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18 (https://dejure.org/2020,16765)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18 (https://dejure.org/2020,16765)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 1 BvR 1074/18 (https://dejure.org/2020,16765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache in Formularen unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig - unzureichende Auseinandersetzung mit Gründen der angegriffenen Entscheidung

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig - unzureichende Auseinandersetzung mit Gründen der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Verwendung auch der grammatisch weiblichen und geschlechtsneutralen Form in Formularen und Vordrucken der Sparkasse; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig - unzureichende Auseinandersetzung mit Gründen der angegriffenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache in Formularen unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immer noch keine gendergerechte Sprache in Bankformularen

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG entscheidet nicht in der Sache: Keine weibliche Anrede in Bankformularen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache in Formularen unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gender-Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gender-Verfassungsbeschwerde

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen geschlechtergerechte Sprache in Formularen unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zu geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig - Verfassungsgericht nimmt Klage von Sparkassenkundin nicht zur Entscheidung an

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung asylrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18
    Denn wenn eine fachgerichtliche Entscheidung auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt ist, ist es für eine zulässige Verfassungsbeschwerde erforderlich, dass sich die Verfassungsbeschwerde in einer den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise gegen alle diese selbständig tragenden Gründe wendet (vgl. BVerfGK 14, 402 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2020 - 2 BvR 1807/19 -, Rn. 18 f.; Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 92 Rn. 44 [Januar 2020] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18
    Denn wenn eine fachgerichtliche Entscheidung auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt ist, ist es für eine zulässige Verfassungsbeschwerde erforderlich, dass sich die Verfassungsbeschwerde in einer den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise gegen alle diese selbständig tragenden Gründe wendet (vgl. BVerfGK 14, 402 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2020 - 2 BvR 1807/19 -, Rn. 18 f.; Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 92 Rn. 44 [Januar 2020] m.w.N.).
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