Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5858
BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 (https://dejure.org/2012,5858)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 (https://dejure.org/2012,5858)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 (https://dejure.org/2012,5858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 18 BetrAVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 18 BetrAVG

  • Wolters Kluwer

    Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als tauglicher Beschwerdegegenstand i.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG; Vorliegen einer Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung durch Behaupten von nachteiligen Ungleichbehandlungen durch ...

  • rewis.io

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 18 BetrAVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als tauglicher Beschwerdegegenstand i.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG; Vorliegen einer Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung durch Behaupten von nachteiligen Ungleichbehandlungen durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung der VBL-Zusatzrente bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Berechnung der Zusatzrenten der VBL ohne Erfolg

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 131, 66
  • NVwZ 2012, 1463
  • NZA 2012, 905
  • NZS 2012, 855 (Ls.)
  • DB 2012, 28
  • DÖV 2012, 689
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Das Bundesverfassungsgericht erklärte § 18 BetrAVG a.F. mit Beschluss vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365) für mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.

    Die Beschwerdeführer nennen keine Rechtspositionen, welche die Rechtsordnung ihnen bereits in einer Weise zugeordnet hat, dass sie in ihrer Höhe durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wären (so auch BVerfGE 98, 365 ).

    aa) Aus dem Vortrag ist nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht die infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG a.F. (BVerfGE 98, 365) getroffene Neuregelung von § 18 BetrAVG mit dem Grundgesetz unvereinbar wäre.

    Zwar wäre auch eine Erstreckung der Berechnung nach § 2 BetrAVG für die private Wirtschaft auf den öffentlichen Dienst sachangemessen (vgl. BVerfGE 98, 365 ), doch ist sie nicht zwingend.

    Der Gesetzgeber hat einen Regelungsspielraum, den er auch nutzen kann, um Besonderheiten des öffentlichen Dienstes durch eine abweichende Regelung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Zwar hatte das hier maßgebliche Regelungswerk eine Komplexität, die es den Versicherten kaum mehr ermöglichte zu überschauen, welche Leistung sie erwarten konnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341; dazu auch BGHZ 174, 127 ).

    Dies war auch Anlass für den Bundesgerichtshof, den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes aufzugeben, die Auswirkungen des Näherungsverfahrens vor einer Neuregelung zu den Startgutschriften zu überprüfen (vgl. BGHZ 174, 127 ).

    Es ist auch nicht auszuschließen, dass dies den Anforderungen des Grundgesetzes in anderen Regelungszusammenhängen nicht genügt (vgl. zu den Startgutschriften rentenferner Versicherter BGHZ 174, 127 , wo allerdings im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung unberücksichtigt blieb, dass sich diese Anteilssätze auf unterschiedliche Berechnungsgrößen beziehen).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Ihre Satzung ist tauglicher Beschwerdegegenstand im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (anders noch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Zwar hatte das hier maßgebliche Regelungswerk eine Komplexität, die es den Versicherten kaum mehr ermöglichte zu überschauen, welche Leistung sie erwarten konnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341; dazu auch BGHZ 174, 127 ).

    Sie setzen sich nicht damit auseinander, dass ein fester Prozentsatz die Anwartschaftsberechnung erleichtert und ihre Transparenz erhöht, obwohl dies angezeigt gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Doch reicht der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen, verschafft diese selbst aber nicht (vgl. BVerfGK 11, 130 ).

    Die Angaben aus den Mitteilungen der Versorgungsanstalt von 1993 und 1999 begründen keinen Besitzstand, der den Beschwerdeführern zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig zugestanden hätte (vgl. BVerfGK 11, 130 ).

    Dasselbe gilt für das Verlangen nach Bestandsschutz gemäß § 98 VBLS a.F., denn diese Norm regelt die Art der Berechnung von Versorgungsrenten für einen bestimmten, mit Bestandsschutz gesicherten Personenkreis, begründet aber derartige Rentenansprüche ebenfalls nicht (so auch BVerfGK 11, 130 ).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Die Versorgungsanstalt ist als Anstalt des öffentlichen Rechts an Grundrechte gebunden (vgl. BVerfGE 124, 199 m.w.N.).

    Es gilt auch, insofern Satzungsregelungen auf Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien zurückzuführen sind, deren Handlungsspielraum durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 124, 199 ), da dies die öffentliche Gewalt ebenso wenig generell von der Beachtung der Grundrechte entbindet wie das Handeln in privatrechtlichen Organisationsformen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 112, 93 ; 115, 97 ; stRspr).

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 97, 350 ; 105, 17 ; 115, 97 ) und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind (stRspr seit BVerfGE 53, 257 ).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Dann kann sich nach dem Näherungsverfahren in Einzelfällen eine bis zu mehr als doppelt so hohe Grundversorgung ergeben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. September 2005 - 12 U 99/04 -, juris, Rn. 185).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10

    Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
    Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

  • BVerfG, 16.01.2007 - 2 BvR 1188/05

    Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Bei der Rüge einer Ungleichbehandlung zwischen Spielhallen und Spielbanken hinsichtlich der Sperrzeit geht die Beschwerdeführerin zu IV) auch nicht auf mögliche Rechtfertigungsgründe für die behauptete Ungleichbehandlung ein (vgl. BVerfGE 131, 66 m.w.N.).

    Bei der behaupteten ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Spielhallen gegenüber Spielbanken durch das Verbot der Aufstellung von Geldautomaten (§ 8 Abs. 2 SSpielhG) fehlt eine Auseinandersetzung mit naheliegenden Rechtfertigungsgründen (vgl. BVerfGE 131, 66 ), etwa den Unterschieden zwischen Spielhallen und Spielbanken im Hinblick auf Charakter, Zielgruppen, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit für die Spielinteressierten.

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Es wird nicht hinreichend deutlich, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll und welche naheliegenden Gründe für eine Differenzierung sprechen (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes gehört zur erschöpfenden Begründung durch das vorlegende Gericht auch die eindeutige Bezeichnung der Sachverhalte oder Personengruppen, die aus Sicht des Gerichts miteinander verglichen werden können und zu Unrecht ungleich behandelt werden (vgl. BVerfGK 17, 360 ; vgl. auch BVerfGE 131, 66 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht