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   BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09   

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https://dejure.org/2013,13497
BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2013,13497)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2013,13497)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2013,13497)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" nicht zur Entscheidung angenommen

  • Bundesverfassungsgericht

    Anrechnung von Einkommen und Vermögen des "unechten Stiefvaters" bei unverheiratetem Kind gem § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 20.07.2006 - Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums oder weiterer Grundrechte nicht hinreichend ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Anrechnung von Einkommen und Vermögen des "unechten Stiefvaters" bei unverheiratetem Kind gem § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 20.07.2006 - Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums oder weiterer Grundrechte ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Durchsetzung des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anrechnung von Einkommen und Vermögen des "unechten Stiefvaters" bei unverheiratetem Kind gem § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 20.07.2006 - Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums oder weiterer Grundrechte ...

  • ra.de
  • anwalt-suchservice.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" nicht zur Entscheidung angenommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Durchsetzung des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensanrechnung des "unechten" Stiefvaters bei Hartz IV-Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" nicht zur Entscheidung angenommen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei ALG II

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einkommen des "unechten Stiefvaters" wird bei Hartz IV angerechnet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung eines "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" abgewiesen - Verletzung des menschenwürdigen Existenzminimums von Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargelegt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einkommensanrechnung des unechten Stiefvaters bei Hartz IV Leistungen

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensanrechnung in Hartz IV-Familien - BVerfG entscheidet nicht über Verfassungsbeschwerde

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 316
  • NZS 2013, 621
  • FamRZ 2013, 1198
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    In Rede steht vielmehr das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, für dessen Ausgestaltung aus grundrechtlicher Sicht allein Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG maßgeblich ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ; BVerfGK 17, 375 ).

    Nach den im August 2006 geltenden und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 anzuwendenden (BVerfGE 125, 175 ) gesetzlichen Regelungen betrug die Regelleistung nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II a. F. in Verbindung mit § 20 Abs. 2 SGB II a. F. 207 Euro je Monat; Kosten für Unterkunft und Heizung wurden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. gesondert erstattet.

    Soweit die Beschwerdeführerin damit unter einem anderem rechtlichen Gesichtspunkt abermals rügen will, dass ihr Existenzminimum nicht gesichert sei, geht die Rüge schon deswegen ins Leere, weil Art. 3 Abs. 1 GG für die Bemessung des Existenzminimums keine weiteren Maßstäbe zu setzen vermag (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Es reicht nicht aus, den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen (vgl. BVerfGK 2, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    In Rede steht vielmehr das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, für dessen Ausgestaltung aus grundrechtlicher Sicht allein Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG maßgeblich ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ; BVerfGK 17, 375 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es einer Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, dass der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Hoheitsakt in einem eigenen Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht verletzt sein könnte (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es einer Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es einer Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Es reicht nicht aus, den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen (vgl. BVerfGK 2, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    Liegt die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand, ist dies anhand der einschlägigen Maßstäbe im Einzelnen darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 48).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 13 AS 27/06

    Geltendmachung der individuellen Ansprüche eines Mitglieds der

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09
    In der Nichtgewährung einer staatlichen Leistung liegt kein Grundrechtseingriff, weil nicht die abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte betroffen ist (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2007 - L 13 AS 27/06 ER -, juris, Rn. 6).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Eine Sachentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 5 SGB II war hiermit jedoch nicht verbunden (vgl. Baer , NZS 2014, S. 4 zum "Stiefkinderbeschluss' der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 29.05.2013 (1 BvR 1083/09) enthält keinerlei Ausführungen zum Verhältnis von § 22 SGB II zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Die Bewilligung staatlicher Leistungen tangiert nicht dessen abwehrrechtliche Dimension (BVerfG Beschluss vom 29.5.2013 - 1 BvR 1083/09 - RdNr 10) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2011 - 1 BvR 1083/09   

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BVerfG, 21.09.2011 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2011,79597)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2011,79597)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 1 BvR 1083/09 (https://dejure.org/2011,79597)
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