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   BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16   

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https://dejure.org/2016,13215
BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16 (https://dejure.org/2016,13215)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16 (https://dejure.org/2016,13215)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 1 BvR 1094/16 (https://dejure.org/2016,13215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 62 SGG, § 202 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen prozessuale Zwischenentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - hier: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen prozessuale Zwischenentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - hier: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine versagte Terminsverlegung?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16
    Jedoch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung über einen solchen Antrag unzulässig, wenn und weil hier ein etwaiger Verfassungsverstoß auch noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16
    Jedoch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung über einen solchen Antrag unzulässig, wenn und weil hier ein etwaiger Verfassungsverstoß auch noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Im Hinblick auf das durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Recht, sich in einer stattfindenden oder gesetzlich vorgesehenen mündlichen Verhandlung zu äußern, liegt eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG aber jedenfalls dann vor, wenn trotz beantragter Terminsverlegung und Bestehen eines Verlegungsgrundes gleichwohl eine mündliche Verhandlung am ursprünglich bestimmten Termin stattfindet und in der Sache entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2016 - 1 BvR 1094/16 -, Rn. 2; BFH, Beschluss vom 2. August 2016 - X B 10/16 -, juris, Rn. 11; BSG, Beschluss vom 13. November 2008 - B 13 R 303/07 B -, juris, Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 9. August 2007 - 5 B 10/07 -, juris, Rn. 1; Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 103 Rn. 21).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt;

    Sollte dieses zu dem Ergebnis kommen, die Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Termins verletze den Beschwerdeführer in seinen Prozessgrundrechten, wäre dem in der zweiten Instanz abzuhelfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2016 ‌- 1 BvR 1094/16 -‌, Rn. 2, www.bverfg.de).
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