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   BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20   

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https://dejure.org/2020,23072
BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für EU-Bürger; Vermitteln eines Aufenthaltsrechts dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AS 3922/20
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in den Beschlüssen vom 04.10.2019 - 1 BvR 1710/18 (juris Rn. 13) (betreffend die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs) und vom 08.07.2020 - 1 BvR 932/20 (juris Rn. 15) und 1 BvR 1094/20 (juris Rn. 15) (beide betreffend die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Beschwerdeverfahren vor einem LSG) ausgeführt, dass bei Beantwortung der Frage, ob dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU a.F. freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers über § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU a.F. in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt werden kann, auch die Wertungen der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK berücksichtigt werden müssen.

    Zudem lässt diese von den Landessozialgerichten verwendete Argumentation außer Acht, dass die o.g. verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich eine "Gefahr" für den Fall aufzeigt bzw. dem Umstand hohes Gewicht beimisst, wenn allein der betroffene Elternteil Deutschland verlässt (vgl. Beschlüsse vom 08.07.2020 1 BvR 932/20, juris Rn. 15 und vom 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, juris Rn. 15 sowie vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08, juris Rn. 33).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Gleiches gilt, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2015, 2 BvF 1/15; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2016, 1 BvQ 49/16; BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2020, 1 BvQ 55/20; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 781/21; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 422; Brandenburgisches Oberlandesgericht ‹OLG›, Beschluss vom 24. August 2015, 13 UF 132/15) oder wenn lediglich die Rechtslage umstritten, aber doch nicht so komplex und/oder schwierig ist, dass keine Möglichkeit besteht, sich über sie kurzfristig eine Meinung zu bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020, 1 BvR 1094/20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. März 2014, L 13 AS 363/13 B ER; Knispel, jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 425; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016, 1 BvR 1335/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2021 - L 29 AS 1199/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Folgenabwägung - einstweiliger Rechtsschutz -

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für die Nachsuchenden mit der Folge beachtet werden, dass ihnen im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu zuzusprechen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht , u.a. Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 596/05 - und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - beide veröffentlicht im Onlineportal "juris").

    Denn es steht insbesondere die schwierige und weiterhin - auch in Anbetracht des vom Sozialgerichts angeführten Urteils des 34. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2021 - L 34 AS 850/17 (juris) - umstrittene Frage im Raum, ob der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Wertungen des Art. 6 des Grundgesetzes und des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Aufenthaltsrecht nach § 11 Abs. 14 Satz 1 FreizüG/EU i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) als Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge zusteht, mit dem sie zusammenlebt und das sich zusammen mit dem Kindesvater und Lebensgefährten der Antragstellerin erlaubt in Deutschland aufhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - juris Rn. 15 zu einer vergleichbaren familiären Konstellation und dem Erfordernis, unter diesen Umständen im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden; entsprechend auch bereits Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020 - L 29 AS 1314/20 B ER - m.w.N. ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 1 AS 1182/21

    Wanderarbeitnehmer - eheliche Lebensgemeinschaft - Sorgerecht

    Das BVerfG hatte in seinem (bereits zitierten) Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - juris Rn. 15 diese Frage als offen und klärungsbedürftig angesehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2020 - L 13 AS 144/20
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18 - [Prozesskostenhilfe] und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - [einstweiliger Rechtsschutz]) bei der Prüfung der Rechtsfrage nach dem Aufenthaltsrecht sorgeberechtigter Angehöriger eines minderjährigen freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers auch die Wertungen der Art. 6 Grundgesetz (GG) und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu berücksichtigen sind, begründen diese Gewährleistungen keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt (vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 21 f. m. w. N.).
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