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   BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2614
BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07 (https://dejure.org/2007,2614)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 1 BvR 110/07 (https://dejure.org/2007,2614)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 (https://dejure.org/2007,2614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Unterscheidung zwischen einem herkömmlichen Telefax und einem Computerfax im Hinblick auf das Unterschriftserfordernis nach § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) bei verfahrensbestimmenden Schriftsätzen; Voraussetzungen für einen Verzicht auf das ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130 Nr. 6; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei unmittelbar mit Computer bzw. auf herkömmlichem Weg verschickten Telefaxen

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 258

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei unmittelbar mit Computer bzw. auf herkömmlichem Weg verschickten Telefaxen

  • beck.de (Leitsatz)

    Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei Computerfax und herkömmlichem Telefax

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei unmittelbar mit Computer bzw. auf herkömmlichem Weg verschickten Telefaxen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 48
  • NJW 2007, 3117
  • MMR 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Der Umstand, dass die Rechtsprechung dem technischen Fortschritt Rechnung trage und Ausnahmen von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift zulasse, zwinge nicht dazu, diese noch auf weitere Fälle zu erstrecken (BVerfG NJW 2007, 3117, 3118).

    Die in Dateiform gespeicherte Unterschrift könne dem Ausdruck vielmehr von jeder Person beigefügt werden, ohne dass diese Person im Nachhinein erkennbar sei (BVerfG NJW 2007, 3117, 3118).

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung mit Beschluss vom 18. April 2007  1 BvR 110/07 (juris) nicht angenommen.

    (2) Gleichwohl muss der Senat diese Frage hier offenlassen, weil sie im Streitfall aus den unter II.2.c bb dargestellten Gründen nicht entscheidungserheblich ist und im Übrigen die gegenteilige Auffassung des BGH im Beschluss vom 10. Oktober 2006 XI ZB 40/05 --NJW 2006, 3784-- (verfassungsrechtlich vom BVerfG durch Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007  1 BvR 110/07, NJW 2007, 3117 unbeanstandet) eine erneute Anrufung des GmS-OGB erforderlich machen könnte.

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Der mit diesem Verfahren verbundene Aufwand ist durch den damit verfolgten Zweck gerechtfertigt und erschwert den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise (vgl dazu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 18.4.2007 - 1 BvR 110/07 - RdNr 22) .
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