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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77   

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https://dejure.org/1988,93
BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77 (https://dejure.org/1988,93)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvR 111/77 (https://dejure.org/1988,93)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 111/77 (https://dejure.org/1988,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 155
  • NJW 1988, 2292
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 1. März 1979 (BSGE 48, 47) entschieden, daß ein psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker keinen Anspruch auf Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung habe.

    Deshalb ist die Rechtslage durch die Fachgerichte seit der grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. März 1979 (BSGE 48, 47) hinreichend geklärt.

    Wie das Bundessozialgericht unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zutreffend dargelegt hat (BSGE 48, 47 [51]), soll die in der Reichsversicherungsordnung vorgesehene Behandlung durch approbierte Ärzte eine tunlichst rasche und sichere Heilung der Versicherten gewährleisten (vgl. Anl. 1 zur Reichstagsdrucks. Nr. 340, 12. Legislaturperiode, II. Session 1909/10, S. 136).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Kassenzulassung von Dentisten (BVerfGE 25, 236) seien auch hier maßgebend.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Dentisten-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 25, 236).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Berufsausübungsregelungen stehen im Einklang mit Art. 12 Abs. 1 GG , soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377 [405]).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Indirekt bestätigt hat es diese Rechtsauffassung mit seinen Urteilen vom 10. Juli 1979 (BSGE 48, 258), 25. Juli 1979 (SozR 2200, Nr. 48 zu § 182 RVO ), 28. November 1979 (SozR 2200, Nr. 57 zu § 182 RVO ), 18.Februar 1981 (BKK 1981, S. 425), und 9.März 1982 (BSGE 53, 144), in denen es übereinstimmend davon ausgegangen ist, daß die Kosten einer selbständigen Heilbehandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen grundsätzlich nicht erstattet werden müssen; auch hat es ausdrücklich dargelegt, daß diese Rechtslage auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken stoße (BSGE, a.a.O., 5.147).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Das Gebot der Rechtswegerschöpfung dient gerade dazu, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu unterbreiten und ihm die Fallanschauung der Gerichte, insbesondere der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu vermitteln (BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Da sie dadurch an der Aufnahme einer Betätigung gehindert werden, die ebenso wie bei den approbierten Heilbehandlern (BVerfGE 11, 30 [42]) als eine - bisher allerdings nicht praktizierte - Ausübungsform ihres Berufs eingeordnet werden müßte, liegt eine Beschränkung der Berufsfreiheit auf der Stufe der Berufsausübung vor.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Zulässig ist der Rechtsbehelf jedoch ausnahmsweise deswegen, weil der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 [7 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Abgesehen davon entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, daß vorrangig die Fachgerichte selbst Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen zu gewähren haben (vgl. BVerfGE 47, 182 [191]).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Im Jahre 1957 entschied das Bundesverwaltungsgericht, daß die Vorschrift des § 2 Abs. 1 HPG, welche die Erlaubniserteilung in das Ermessen der Gesundheitsbehörden stellte, gegen das Grundrecht der freien Berufswahl verstoße (BVerwGE 4, 250).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung;

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
    Indirekt bestätigt hat es diese Rechtsauffassung mit seinen Urteilen vom 10. Juli 1979 (BSGE 48, 258), 25. Juli 1979 (SozR 2200, Nr. 48 zu § 182 RVO ), 28. November 1979 (SozR 2200, Nr. 57 zu § 182 RVO ), 18.Februar 1981 (BKK 1981, S. 425), und 9.März 1982 (BSGE 53, 144), in denen es übereinstimmend davon ausgegangen ist, daß die Kosten einer selbständigen Heilbehandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen grundsätzlich nicht erstattet werden müssen; auch hat es ausdrücklich dargelegt, daß diese Rechtslage auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken stoße (BSGE, a.a.O., 5.147).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Es entspricht auch weitgehend dem Selbstverständnis der Heilpraktiker, außerhalb der herkömmlichen Schulmedizin tätig zu sein (BVerfG NJW 1988, 2292 unter C I a.E.).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Das Heilpraktikergesetz diente damals wie heute der Abwehr von Gefahren, die vor allem von fachlich ungeeigneten Personen für die Gesundheit der Patienten ausgehen (vgl. BVerfGE 78, 155 ; 78, 179 ).
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Nagelspangenkorrektur nur als

    Der Ausschluss der Heilpraktiker von der selbstständigen Leistungserbringung in der GKV ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11) .
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