Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.08.1994

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   BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91, 1 BvR 1117/92   

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BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91, 1 BvR 1117/92 (https://dejure.org/1994,2518)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91, 1 BvR 1117/92 (https://dejure.org/1994,2518)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 1994 - 1 BvR 1767/91, 1 BvR 1117/92 (https://dejure.org/1994,2518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmung - Behördliche Auflage - Verwaltungsakt - Anfechtungsbefugnis - Verletzung der Rechtsschutzgarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 781 (Ls.)
  • NZA 1995, 129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
    Das Gericht darf einen Kläger nicht als beweisfällig abweisen, ohne alle angetretenen und erheblichen Beweise zu erheben (vgl. BVerfGE 50, 32 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
    Diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
    Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts durch die Fachgerichte können vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere den Umfang seines Schutzbereichs grundlegend verkannt hat (BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
    Mit der Verfassungsbeschwerde in der Sache 1 BvR 1117/92 greift der Beschwerdeführer ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an, das seine Anfechtungsklage gegen eine atombehördliche Anordnung als unzulässig abweist, die den Arbeitgeber verpflichtete, das Wachpersonal mit Reizstoffwaffen auszustatten.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Eine mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbare Rechtsschutzlücke bleibt damit nicht offen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 1994 - 1 BvR 1767/91, 1 BvR 1117/92 -, [...] Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Zudem erscheint es auch deshalb verfassungsrechtlich nicht geboten, die bloße Behauptung eines Antragstellers, eine bestimmte Norm verleihe ihm abstrakt besehen subjektive öffentliche Rechte, für die Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle ausreichen zu lassen, weil Art. 19 Abs. 4 GG gerade nicht die Möglichkeit einer Popularklage eröffnet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.1994, 1 BvR 1767/91, NZA 1995, 129, juris Rn. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Ist der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Direktionsrechts nicht frei, eine bestimmte Regelung zu treffen, können auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu keiner von dieser Bindung abweichenden Regelung führen (BAG, Beschluss vom 26.05.1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 17 zu II 2 b der Gründe; Beschluss vom 09.07.1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 19 zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91 und 1117/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesetzesvorbehalt Nr. 2 zu II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92

    Betriebsrat: Kein Zustimmungserfordernis zur Durchführung einer

    In dem angegriffenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es um eine Sicherheitsüberprüfung von Arbeitnehmern, die von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gefordert worden war (1 BvR 1767/91).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
    Anm. Beck/Trümner, S. 77 ff.; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1 9 91- 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes - die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde des Betriebsrats wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG Beschluß vom 22. August 1994 -1 BvR 1767/91 und 1117/92 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Gesetzesvorbehalt).
  • ArbG Hannover, 25.07.1995 - 6 BV 4/95

    Inhalt der sog, "Compliance-Richtlinie"; Unterlassung einer

    Soweit nämlich der Arbeitgeber aufgrund eines ihm gegenüber bindend gewordenen Verwaltungsaktes verpflichtet ist, konkrete, näher bezeichnete, bestimmte Maßnahmen vorzunehmen, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf Mitbestimmungsrechte eine davon abweichende Regelung verlangen (vgl. BAG, AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG Ordnung des Betriebs, EzA, Nr. 16 zu § 87 BetrVG Betriebliche Ordnung; vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91).
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BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92 (https://dejure.org/1994,7655)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92 (https://dejure.org/1994,7655)
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  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1
    Betriebsrat: Kein Zustimmungserfordernis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfungen der atomrechtlichen Genehmigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91

    Nichtannahmebeschluß: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    In dem angegriffenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es um eine Sicherheitsüberprüfung von Arbeitnehmern, die von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gefordert worden war (1 BvR 1767/91).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    Das Gericht darf einen Kläger nicht als beweisfällig abweisen, ohne alle angetretenen und erheblichen Beweise zu erheben (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts durch die Fachgerichte können vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere den Umfang seines Schutzbereichs grundlegend verkannt hat (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    Diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 83, 182 [194 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
    Kommt es auf sie hingegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (Beschluß des Ersten Senats vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 -).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Eine mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbare Rechtsschutzlücke bleibt damit nicht offen (BVerfG vom 10.6.2009, a.a.O., S. 691; vom 22.8.1994 Az. 1 BvR 1764/91, 1 BvR 1117/92 RdNr. 10).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
    Anm. Beck/Trümner, S. 77 ff.; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1 9 91- 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes - die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde des Betriebsrats wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG Beschluß vom 22. August 1994 -1 BvR 1767/91 und 1117/92 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Gesetzesvorbehalt).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
    Mit der Verfassungsbeschwerde in der Sache 1 BvR 1117/92 greift der Beschwerdeführer ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an, das seine Anfechtungsklage gegen eine atombehördliche Anordnung als unzulässig abweist, die den Arbeitgeber verpflichtete, das Wachpersonal mit Reizstoffwaffen auszustatten.
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