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   BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11   

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https://dejure.org/2012,350
BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 (https://dejure.org/2012,350)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 (https://dejure.org/2012,350)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 (https://dejure.org/2012,350)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 7 Abs 3 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen - hier: Versagung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 7 Abs 3 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen - hier: Versagung von ...

  • IWW

    § 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG; § 7 Abs. 3 SGB II
    EBVerfGG, SGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch minderjähriger Kinder auf Bewilligung von Beratungshilfe als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft; Vorliegen einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung als Voraussetzung für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 38 SGB 2, § 1626 BGB, § 1629 BGB
    Kinder einer Bedarfsgemeinschaft: Wann Anspruch auf Beratungshilfe?

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 38 SGB 2, § 1626 BGB, § 1629 BGB
    Kinder einer Bedarfsgemeinschaft: Wann Anspruch auf Beratungshilfe?

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen - hier: Versagung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. a; SGB II § 7 Abs. 3
    Anspruch minderjähriger Kinder auf Bewilligung von Beratungshilfe als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft; Vorliegen einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung als Voraussetzung für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Grundrechtsverletzung bei Beratungshilfe für Bedürftige?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe - ausreichende Möglichkeit zur Selbsthilfe bei Bewilligung von Beratungshilfe in Parallelfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    BVerfG zur Bewilligung von Beratungshilfe bei ähnlich gelagerten Fällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 288
  • NJW 2012, 1275
  • NZS 2012, 422
  • FamRZ 2012, 609
  • AnwBl 2012, 371
  • AnwBl Online 2012, 136
  • DÖV 2012, 403
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Die Auslegung und Anwendung des Beratungshilfegesetzes obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2012 - 1 BvR 2852/11 -, juris, Rn. 11).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG den Anspruch auf grundsätzlich gleiche Chancen von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Dabei brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Die Auslegung und Anwendung des Beratungshilfegesetzes obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2012 - 1 BvR 2852/11 -, juris, Rn. 11).

    Es kann daher bereits die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf zur Wahrnehmung ihrer Rechte begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris, Rn. 11).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Die Höhe seines Einkommens im Sinne des § 11 SGB II wirkt sich auf die Berechnung der einzelnen Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II aus (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R -, juris, Rn. 23).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam, sind die Gesamtkosten der Unterkunft und Heizung anteilig pro Kopf aufzuteilen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 55/06 R -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Es kann daher bereits die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf zur Wahrnehmung ihrer Rechte begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris, Rn. 11).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Anspruchsberechtigt nach dem SGB II sind die jeweiligen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft selbst (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 09.01.2012 - 1 BvR 2852/11

    Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Die Auslegung und Anwendung des Beratungshilfegesetzes obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2012 - 1 BvR 2852/11 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
    Den Verfassungsbeschwerden kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG, vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • SG Trier, 22.04.2015 - S 5 AS 214/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - mehrere Auftraggeber - § 63 SGB 10 Höhere Gebühren nach Nr. 1008 VV RVG können auch bei einer Mehrheit von Auftraggebern nicht verlangt werden, wenn schon angesichts der Parallelität der Fallgestaltungen eine Vertretung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gar nicht notwendig im Sinne des § 63 SGB 10 ist (Anlehnung an Grundsätze von BVerfG vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11).

    Wie bei der Frage, ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, muss insbesondere bei parallel gelagerten Fällen die Frage der Notwendigkeit / Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung auch hier besonders geprüft werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11).

    Dieser Verweis auf Selbsthilfe schränkt die Rechtswahrnehmung nicht unverhältnismäßig ein, weil auch kostenbewusste Bemittelte das aufgrund einer Beratung in einem parallel gelagerten Fall dann vorhandene Wissen selbstständig auf die anderen Fälle übertragen würden" ( BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, Rn. 13 ).

    Insbesondere weicht das Gericht nicht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ab, sondern wendet allein § 63 SGB 10 zutreffend an und begründet dies unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11) mit einer entsprechenden Auslegung des Begriffs der "Notwendigkeit" wie im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe auch.

  • LG Dessau-Roßlau, 04.11.2013 - 1 T 222/13

    Beratungshilfe: Gebührenerhöhungsanspruch bei einer Bedarfsgemeinschaft

    Können aufgrund der offensichtlichen Parallelität der tatsächlichen und rechtlichen Fallgestaltung in Bezug auf das als alleiniger Auftraggeber auftretende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einerseits und die übrigen Mitglieder andererseits (hier: die minderjährigen Kinder) zumutbarerweise die Beratungshilfeleistung zugunsten des auftraggebenden Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf die anderen Mitglieder übertragen werden (hier: Versagung der Umzugskostenübernahme) ? (wenn ja, keine Erhöhungsgebühr) (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Februar 2012, 1 BvR 1120/11; 1 BvR 1121/11).(Rn.1).

    Die Überlegung der Beschwerde, wonach im Falle der Volljährigkeit der Kinder diese selbst Widerspruch einlegen müssten, bestätigt - in Verbindung mit dem Juris-Orientierungssatz 2c zum Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 08.02.2012 (Az. 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11) - die Richtigkeit der vorstehenden Wertung.

  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

    Entsprechend hat das BVerfG auch die Versagung von Beratungshilfe für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen, wenn eine offensichtliche Parallelität der Fallgestaltungen vorliegt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss von 8. Februar 2012, 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 - Juris).Soweit das Sächsische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 8. November 2012 (L 3 AS 1118/11- Juris, Revision anhängig beim BSG zu B 4 AS 27/13 R) die Auffassung vertreten hat, es komme hinsichtlich des erteilten Auftrags vordergründig auf die erteilten Vollmachten an, kann die Kammer dieser Rechtsansicht nicht beitreten, denn der konkret erteilte Mandatsauftrag findet in der erteilten Vollmacht, die den äußeren Rahmen des Tätigwerdens des Rechtsanwalts bildet, keinen Niederschlag.
  • LG Wuppertal, 21.08.2019 - 16 T 75/18
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgeführt, dass es verfassungswidrig ist, generell minderjährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft die Bewilligung von Beratungshilfe zu versagen, was bedeutet, dass diese Mitglieder erst Recht weitere Auftraggeber im Sinne des RVG-VV Nr. 1008 sein können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.2012, 1 BvR 1120/11, juris Rn. 12, wobei sämtliche Kinder in der betreffenden Entscheidung auch unter 15 Jahre, mithin nicht leistungsberechtigt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II waren; im Übrigen gibt diese Entscheidung entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin für die hier zu lösende Fragestellung, ob eine Erhöhungsgebühr anfällt oder nicht, nichts her: Das Verfassungsgericht hatte lediglich darüber entschieden, ob es verfassungsgemäß sein kann, nicht allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Beratungshilfe zu gewähren).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Klägerin führt zwar mit anwaltlicher Vertretung in ein und derselben Angelegenheit zwei sozialgerichtliche Klageverfahren, obwohl in der Sache die Klage gegen das Jobcenter B im Verfahren S 8 AS 817/12 zur Erreichung des Rechtsschutzziels ausreichend gewesen wäre, und die Beiordnung eines Rechtsanwalts in eindeutig gleichgelagerten Parallelfällen ist grundsätzlich nicht geboten (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • SG Karlsruhe, 17.02.2014 - S 15 AS 343/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage -

    Es wäre ihr daher zumutbar gewesen, unter Verweis auf das anwaltliche Vorbringen in den früheren Verfahren selbst und ohne erneute anwaltliche Hilfe den Antrag bei Gericht zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2010 - 1 BvR 432/10, juris, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Zum einen bedarf der unbemittelte Rechtsuchende fachkundiger anwaltlicher Beratung, ob die bei ihm bestehende Fallkonstellation tatsächlich der der "Musterverfahren" entspricht (vgl. auch BVerfG Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 m.w.N. zum Beratungsbedarf in der Frage, ob Verfahren als parallel anzusehen sind).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Kostenbewusste Rechtsuchende werden dabei insbesondere prüfen, inwieweit sie fremde Hilfe zur effektiven Ausübung ihrer Verfahrensrechte brauchen oder selbst dazu in der Lage sind (BVerfG Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 804/11 Rn 11; Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 Rn 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 1209/12
    Denn durch die Beratung in einem Fall werden sie in die Lage versetzt, auch in dem weiteren Fall ihre eigene Angelegenheit hinreichend zu beurteilen und ihre Rechte angemessen wahrzunehmen (vgl. zur Beratungshilfe BVerfG Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11).
  • LG Kleve, 09.01.2018 - 4 T 95/17

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die aus der Staatskasse zu zahlenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 969/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 34/13
  • LG Halle, 21.03.2012 - 2 T 251/11

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren: Anschlussbeschwerde im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 285/12

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei mutwilliger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 287/12

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei mutwilliger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2012 - L 7 AS 286/12
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