Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 21 Abs 1 ZÄBerufsO BW 2002, § 2 Abs 1 S 3 ZÄBerufsO BW 2002, § 2 Abs 9 ZÄBerufsO BW 2002
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde eines Zahnarztes gegen die berufsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße wegen der Abgabe einer Kostenschätzung auf einem dem Preisvergleich ärztlicher Leistungen dienenden Internetportal; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Berufsfreiheit bei ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
- ra.de
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
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Verfassungsbeschwerde eines Zahnarztes gegen die berufsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße wegen der Abgabe einer Kostenschätzung auf einem dem Preisvergleich ärztlicher Leistungen dienenden Internetportal; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Berufsfreiheit bei ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zahnarztportale
Verfahrensgang
- BBerG Zahnärzte Stuttgart, 24.09.2008 - BG 4/08
- LBerG Zahnärzte Baden-Württemberg, 07.03.2009 - LNs 3/08
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
Steuerberaterkammer
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).Das genügt, um sie in den Schutzbereich des Grundrechts einzubeziehen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).
Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).
Ein solches Verhalten erfüllt die Anforderungen für das Vorliegen von Werbung, denn es ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die eigenen Leistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).Das genügt, um sie in den Schutzbereich des Grundrechts einzubeziehen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).
Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Ganz im Gegenteil erlaubt allein die Wahl des Mediums Internet es schon im Grundsatz nicht, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06 -, NJW 2008, S. 1298 ).Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Hinblick auf die Versteigerung von rechtsanwaltlichen Beratungsleistungen entschieden, dass die dort vom Rechtsanwalt an das Internetauktionshaus zu zahlende Provision kein Entgelt, das für die Vermittlung von Aufträgen gezahlt wird, darstellt, weil die Provision nicht für die Vermittlung des Auftrags, sondern bloß für die Zurverfügungstellung des Mediums für die Werbung geschuldet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06 -, NJW 2008, S. 1298 ).
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1163/09
Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.