Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 12.07.1986 | BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85   

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BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
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Sitzblockade I

§ 240 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Sitzblockaden I

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Strafurteilen gegen Teilnehmer an Sitzblockaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 14.11.1986)

    Blockade im Senat - Trotz der Stimmengleichheit: Liberale Weisheit in den Urteilsgründen

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Irritationen um das "Fernziel": zur Verwerflichkeitsrechtsprechung bei Sitzblockaden (Albin Eser)

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.11.1986)

    Vom Diener des Rechts zum Diener der Macht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 206
  • NJW 1987, 43
  • MDR 1987, 201
  • NStZ 1987, 222 (Ls.)
  • StV 1987, 13
  • DVBl 1987, 86
 
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Wird zitiert von ... (248)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine den Anwendungsbereich der Norm einschränkende Auslegung, die die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter bestimmten Umständen doch für zulässig erklärte, widerspräche den Absichten des Gesetzgebers und käme damit einer mit dem Gebot hinreichender gesetzlicher Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) unvereinbaren originären judikativen Rechtsetzung gleich (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 64, 389 ; 73, 206 ; 105, 135 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85   

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BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,176)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,176)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 330
  • NJW 1987, 430
  • NVwZ 1987, 315 (Ls.)
  • NStZ 1987, 131
  • DVBl 1986, 884
 
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Wird zitiert von ... (205)

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 18 ).

    b) Zweifel an der Objektivität eines Richters des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 18 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429; BVerfGK 19, 110 ).

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).

    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).

    Grundsätzlich ist also von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen, zu welcher ihn sein Amt verpflichtet (BVerfGE 73, 330 ).

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Das gilt aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten umso mehr, je enger der zeitliche Zusammenhang zwischen der Meinungskundgabe und dem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 18).

    Bei aktuellen Tagesfragen, die Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sind oder mit großer Wahrscheinlichkeit werden können und in dem der betreffende Richter zur Entscheidung berufen ist, bedarf es jedoch besonderer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG - 1 BvR 1190/84   

Anhängiges Verfahren
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BVerfG - 1 BvR 1190/84 (https://dejure.org/9999,109647)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2023 - L 20 SF 203/22

    Ablehnungsgesuch - offensichtlich unzulässig

    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, ist dagegen nicht Maßstab der Prüfung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 12. Juli 1986, 1 BvR 713/83, 1 BvR 1190/84 und 1 BvR 497/85; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 01. März 1993, B 12 RK 45/92; juris).
  • OLG Naumburg, 29.07.2010 - 10 W 90/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis für einen vorbefassten Richter aufgrund

    Es kommt auch nicht darauf an, ob ein Richter sich für unbefangen hält (BVerfG, Beschluss vom 15.09.1998, Az: 2 BvE 2/93, 2 BvE 5/95, 2 BvE 1/96, 2 BvE 3/97, BVerfGE 99, 56; BVerfG Beschluss vom 12.07.1986, Az: 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85, BVerfGE 73, 335).
  • EGMR, 11.02.2014 - 6315/09

    DONAT AND FASSNACHT-ALBERS v. GERMANY

    The conditions under which the blocking of streets for reasons of political protest is punishable under Article 240 of the Criminal Code has been a matter of intense academic discussion for many years and has been addressed and clarified by the Federal Constitutional Court in at least three leading decisions (file no. 1 BvR 1190/84 and others, judgment of 11 November 1986, Collection of the decisions of the Federal Constitutional Court (BVerfGE) vol.
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