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   BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88   

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https://dejure.org/1989,6930
BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88 (https://dejure.org/1989,6930)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88 (https://dejure.org/1989,6930)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 1989 - 1 BvR 1194/88 (https://dejure.org/1989,6930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88
    Die Kammer hat in ihrem Beschluß vom 8. Juni 1988 (a.a.O., S. 4 f.) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 264 >277 f.<) dargelegt, daß die wiederholte Festsetzung eines Ordnungsgeldes dann gegen die in dem Rechtsstaatsprinzip enthaltene Idee der Gerechtigkeit verstoße und als evident ungerecht anzusehen sei, wenn der Gegenstand einer späteren Festsetzung mit dem einer früheren in allen Einzelheiten identisch sei.

    Entscheidend für die Beurteilung, ob außerhalb des Strafrechts ein Verstoß gegen das Doppelahndungsverbot vorliegt, sind Anlaß, Ziel und Zweck der beanstandeten Maßnahme (vgl. BVerfGE 28, 264 >278<).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88
    Ein Verfassungsverstoß ist unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots nur dann gegeben, wenn die Rechtsfindung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >96<; 70, 93 >97<).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88
    Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlangt, daß das Mittel des Eingriffs zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich sein muß sowie den Einzelnen nicht übermäßig belasten darf (vgl. BVerfGE 17, 306 >313 f.<; 63, 88 >115<).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88
    Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlangt, daß das Mittel des Eingriffs zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich sein muß sowie den Einzelnen nicht übermäßig belasten darf (vgl. BVerfGE 17, 306 >313 f.<; 63, 88 >115<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1194/88
    Ein Verfassungsverstoß ist unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots nur dann gegeben, wenn die Rechtsfindung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >96<; 70, 93 >97<).
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Grundsätzlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, einer Unterlassungsverpflichtung im Wege der Auslegung auch gewisse, dem Schuldner mögliche und zumutbare Handlungspflichten zu entnehmen, die erforderlich sind, um dem Unterlassungsgebot durch Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands zu genügen, der gleichbedeutend mit der Fortsetzung des Störungszustands ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. August 1989 - 1 BvR 1194/88 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, NJW-RR 2007, S. 860 ; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92 -, BGHZ 120, 73 ; Beschluss vom 19. November 2015 - I ZR 109/14 -, GRUR 2016, S. 720 - Hot Sox; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, NJW-RR 2017, S. 382 Rn. 12 - Dügida).
  • BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit

    Dabei handelt es sich um ein vollstreckungsrechtliches Mittel zur zwangsweisen Durchsetzung einer Unterlassungs- oder Duldungspflicht im Interesse des Gläubigers (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. August 1989 - 1 BvR 1194/88 -, juris Rn. 4 und 11).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    Dieses ist verletzt, wenn die Gegenstände der früheren und späteren Festsetzung von Ordnungsmitteln nach Anlass, Ziel und Zweck in allen Einzelheiten identisch sind (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 3. August 1989 - 1 BvR 1194/88, BeckRS 1989, 6919 [juris Rn. 11]).

    Bei der Festsetzung von Ordnungsmitteln, die sich von der strafrechtlichen Ahndung dadurch unterscheidet, dass sie auch Zwangsmittel ist und zur Sicherung der Durchsetzung des titulierten Anspruchs wiederholt vorgenommen werden kann, kommt es für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende außerstrafrechtliche Doppelahndungsverbot vorliegt, darauf an, ob die wiederholte Festsetzung eines Ordnungsmittels als evident ungerecht anzusehen ist, weil der Gegenstand einer späteren Festsetzung mit dem einer früheren nach Anlass, Ziel und Zweck der beanstandeten Maßnahme in allen Einzelheiten identisch ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. August 1989 - 1 BvR 1194/88, BeckRS 1989, 6919 [juris Rn. 11]).

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