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   BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04   

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https://dejure.org/2004,2631
BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04 (https://dejure.org/2004,2631)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04 (https://dejure.org/2004,2631)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 (https://dejure.org/2004,2631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unvollständiger Angaben in Emissionsprospekten der Deutschen Telekom; Unzumutbare Beeinträchtigung bei der Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare Verfahrensdauer

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 149; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3
    Inhalt der Rechtsschutzgarantie in einem Zivilrechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 7 O 271/01
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3320
  • NVwZ 2005, 207 (Ls.)
  • WM 2004, 1777
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. etwa BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ).

    a) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantiert den Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Dieser wird nur gewährt, wenn streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit entschieden werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. etwa BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ).

    Das ist auch bei der Entscheidung darüber zu berücksichtigen, wann im einzelnen Verfahren ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. etwa BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ).

    Dieser wird nur gewährt, wenn streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit entschieden werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 467/99

    Siebenjährige Dauer eines aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich jedoch die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 2582 ; NJW 2001, S. 214 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    a) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantiert den Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich jedoch die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 2582 ; NJW 2001, S. 214 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Zwar laufen überlange Verfahrensdauern dem rechtsstaatlichen Beschleunigungsgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie der Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG zuwider (vgl. BVerfG 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 - NJW 2005, 739; 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -NJW 2004, 3320).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Hierbei verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504).

    Bei der insoweit anzustellenden Bewertung darf der Zeitfaktor - zumal sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504) - selbstverständlich nicht ausgeblendet werden; er ist aber nicht der allein entscheidende Maßstab.

  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Allerdings verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die gerichtliche Pflicht, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 4. November 2010 - III ZR 32/10 -, BGHZ 187, 286-304, Rn. 11, 14; BGH, Urteil vom 13. März 2014 - III ZR 91/13 -, Rn. 43, juris; BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - III ZR 141/14 -, BGHZ 204, 184-198, Rn. 27, juris; OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 2017 - 7 EK 3/16 -, Rn. 18, juris).

    Das Gericht musste insbesondere die zahllosen Verfahren sichten, das jeweilige Klagevorbringen auf Schlüssigkeit prüfen und einen Weg finden, der es ermöglichte, in einigen wenigen Verfahren über die ganze ,Fallbreite" zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3320).

    Zwar war das Landgericht auf der einen Seite gehalten, das Verfahren schon allein deshalb mit besonderer Beschleunigung voranzutreiben, weil es am 15.11.2016 seit Klageerhebung am 27.02.2012 bereits seit 4 Jahren und 9 ½ Monaten rechtshängig war (zur Verdichtung der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensförderung mit zunehmender Dauer zu beschleunigen, vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 4. November 2010 - III ZR 32/10 -, BGHZ 187, 286-304, Rn. 11, 14; BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - III ZR 141/14 -, BGHZ 204, 184-198, Rn. 27, juris).

    Vielmehr hatte sie sich schon vor langer Zeit - in sachgerechter Weise (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 7. November 2013 - X K 13/12 -, Rn. 54, juris; im Übrigen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -, Rn. 8, juris; BVerfG, Beschwerdekammerbeschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, Rn. 33, juris; EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - 68919/10 -, Rn. 75, juris; BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - III ZR 141/14 -, BGHZ 204, 184-198, Rn. 32, juris) - dazu entschlossen, die ganze "Fallbreite" abdeckende einzelne Pilotverfahren auszuwählen und diese vorrangig zu betreiben, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse so für die gesamte Fallbreite "fruchtbar" machen zu können.

    Grund für einen solchen vorübergehenden Engpass in der Arbeits- und Verhandlungskapazität des Gerichts kann etwa die unvorhergesehene Erkrankung eines Richters sein (Ott, a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, Rn. 17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. August 2013 - L 37 SF 252/12 EK AL -, Rn. 48, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, Rn. 44, juris; vgl. ferner Gohde, Der Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer nach den §§ 198 ff. GVG, 2020, S. 100 ff.).

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Zum anderen folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) ein Anspruch auf gerichtliche Entscheidung über streitige Rechtsverhältnisse "in angemessener Zeit" (BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2004  1 BvR 1196/04, NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.).

    Stets ist zu beachten, dass sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG-Beschluss in NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.).

    Zwar verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG-Beschluss in NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.).

    Die Dauer dieser Verfahrensabschnitte wird daher im Wesentlichen nur durch den aus der Rechtsprechung des BVerfG folgenden Gesichtspunkt begrenzt, wonach sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (Beschluss in NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.).

  • BGH, 12.02.2015 - III ZR 141/14

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren

    Das Gericht musste insbesondere die zahllosen Verfahren sichten, das jeweilige Klagevorbringen auf Schlüssigkeit prüfen und einen Weg finden, der es ermöglichte, in einigen wenigen Verfahren über die ganze "Fallbreite" zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3320).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich allerdings die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2004  1 BvR 1196/04, NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06

    Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

    Der Kläger verweist mit Recht darauf, dass das Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) den Parteien für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG NJW 1999, 2582 ff, 2583; NJW 2001, 214 f, 215; NJW 2004, 3320 f ) einen wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert.

    Allerdings lässt sich nicht generell und nach festen Grundsätzen festlegen, ab wann von einer überlangen, die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unzumutbar beeinträchtigenden und deshalb verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Verfahrensdauer auszugehen ist ( BVerfG NJW 2004, 3320 ).

  • BFH, 27.10.2021 - X K 5/20

    Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte

    (c) Auch wenn sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04, NJW 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 55), ist im Streitfall nicht zu erkennen, dass das Ausgangsgericht den ihm --zur Auflösung des pandemiebedingt entstandenen "Sitzungsstaus"-- einzuräumenden Einschätzungsspielraum überschritten hätte und daher für die Monate Mai und Juni 2020 eine Verzögerung i.S. von § 198 Abs. 1 GVG vorläge.
  • OLG Braunschweig, 12.04.2022 - 4 EK 1/20

    Pilotverfahren zu Kapitalanlageverfahren; Entschädigungspflichtige Verzögerung in

    Das Gericht musste insbesondere die zahllosen Verfahren sichten, das jeweilige Klagevorbringen auf Schlüssigkeit prüfen und einen Weg finden, der es ermöglichte, in einigen wenigen Verfahren über die ganze 'Fallbreite' zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3320).
  • BFH, 08.10.2019 - X K 1/19

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

    Denn mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG-Beschluss vom 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 55).
  • BFH, 14.04.2021 - X K 3/20

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen

  • BFH, 07.05.2014 - X K 11/13

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Prüfung des Verfahrensablaufs

  • OLG Schleswig, 02.02.2012 - 11 U 144/10

    Voraussetzungen der Amtshaftung für die verzögerte Bearbeitung eines

  • OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung; Verbindlichkeit des

  • LG Dortmund, 16.12.2005 - 8 O 36/05

    Schadensersatz wegen Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Bemühung um

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04

    Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung;

  • BFH, 31.08.2006 - II B 141/05

    Untätigkeitsklage

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • BFH, 27.06.2018 - X K 3/17

    Überlange Verfahrensdauer bei komplexem Sachverhalt und miteinander verwobenen

  • BFH, 06.04.2022 - X K 5/21

    Entschädigungsklage: Erweiterung des Klageantrags bei Klageerhebung vor

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