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   BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03   

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BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03 (https://dejure.org/2006,8871)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03 (https://dejure.org/2006,8871)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 (https://dejure.org/2006,8871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der für Beitrags- und Beschäftigungszeiten auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes (FRG) ermittelten Entgeltpunkte auf 25 Entgeltpunkte für Alleinstehende bei der Berechnung der Renten von Aussiedlern und Spätaussiedlern ; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 116; ; GG Art. 20; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht; Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Renten aufgrund des FRG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Dabei errechnete die Bundesversicherungsanstalt aufgrund des Versicherungsverlaufs persönliche Entgeltpunkte im Umfang von 35, 8362 und kürzte diese anschließend auf 25 Entgeltpunkte (§ 22 b Abs. 1 FRG in der Fassung des Art. 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung vom 25. September 1996, BGBl I S. 1461; zur Rechtsentwicklung vgl. im Einzelnen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u.a.; im Internet verfügbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).

    Insoweit wird auf die Gründe des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00 u.a.) verwiesen.

    Auch insoweit kann auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00 u.a.) verwiesen werden.

    Die Vorschrift knüpft allein an unterschiedliche Versichertenbiographien an; eine Benachteiligung wegen der Herkunft oder der Heimat der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten bewirkt sie nicht (vgl. hierzu Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u.a.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre ordnungsgemäße Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343, 72, 200 ; 87, 48 ; 97, 67 ).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfällt schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer gesetzlichen Regel mit dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages über die Neuregelung (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Hängt die Entstehung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs von der Mitwirkung des Betroffenen ab, wie hier von dem Zuzug in die Bundesrepublik, so kann kein Vertrauen auf den Fortbestand der alten Regelung mehr entstehen, wenn er die Anspruchsvoraussetzungen erst zu einem Zeitpunkt erfüllt, in dem die Rechtsänderung bereits beschlossen ist (vgl. BVerfGE 27, 167 ).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre ordnungsgemäße Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343, 72, 200 ; 87, 48 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre ordnungsgemäße Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343, 72, 200 ; 87, 48 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Dieser gebietet, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 84, 203 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    In der Begründung der Verfassungsbeschwerde muss das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    In der Begründung der Verfassungsbeschwerde muss das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Der Beschwerdeführer hat selbst in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde darauf hingewiesen, dass sein Fall sich von dem vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. August 2001 (BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22 b Nr. 1) entschiedenen Fall dadurch unterscheide, dass er bereits vor der Verkündung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sei.
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 1224/03
    Wird die Revision durch das Berufungsgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (BVerfGE 16, 1 ), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

  • LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07

    Höhe einer Altersrente sowie Kürzung und Begrenzung der Entgeltpunkte für Zeiten

    Der Kläger, der erst nach dem maßgebenden Gesetzesbeschluss vom 9. Juli 1996 in das Bundesgebiet zugezogen ist, wird hiervon nicht erfasst, da bei ihm kein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der bis zum 6. Mai 1996 geltenden Rechtslage mehr entstehen konnte (vgl. BVerfG Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03 S. 6).

    §§ 22 Abs. 4, 22b Abs. 1 S. 1 FRG in der Fassung des WFG sind, wie das BVerfG zwischenzeitlich bestätigt hat, auch verfassungsgemäß (vgl. zu § 22 Abs. 4 FRG Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., zu § 22b FRG Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03).

    Einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) oder Art. 3 Abs. 3 GG (Benachteiligung wegen der Herkunft oder der Heimat) hat das BVerfG ebenfalls ausdrücklich verneint (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00 u.a., Rdnr. 95 ff.; Beschluss vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 1224/03, S. 6 f.).

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