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   BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07   

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https://dejure.org/2007,1195
BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07 (https://dejure.org/2007,1195)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07 (https://dejure.org/2007,1195)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07 (https://dejure.org/2007,1195)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung eines Verbots der Ausstrahlung des Contergan-Films - Abwägung der Folgen einerseits für den Beschwerdeführer bei Ausstrahlung des Films und andererseits für die Rundfunkanstalt bei einem Sendeverbot

  • Telemedicus

    Contergan-Film

  • Telemedicus

    Contergan-Film

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Ausstrahlung eines Fernsehfilms über das Medikament Contergan mangels hinreichender Verfremdung der abgebildeten Hauptperson; Folge bei dem Erlass einer einstweiligen Anordnung und einer sich später ergebenden Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde beim ...

  • debier datenbank

    Contergan

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausstrahlung eines an das Geschehen um das Medikament Contergan anknüpfenden Fernsehfilms

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    "Contergan-Film"

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    WDR-Film über Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Contergan-Film darf ausgestrahlt werden

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Contergan-Film - Endgültige Entscheidung erst im Januar

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Contergan-Film darf ausgestrahlt werden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Contergan-Film wird ausgestrahlt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 85
  • NJW 2007, 3197
  • DVBl 2007, 1294
  • ZUM 2007, 730
  • afp 2007, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).

    Maßgeblich wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ).

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).

    Würde in Belange der obsiegenden Gegenpartei eines fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens eingegriffen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, so sind auch ihre Belange nach ihrem tatsächlichen Gewicht und der Bedeutung der hiervon betroffenen grundrechtlichen Schutzpositionen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 77, 130 ).

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. April 2007 - 7 U 142/06 -.

    Für weitere Einzelheiten der Erwägungen des Berufungsgerichts wird auf das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1223/07 angegriffene Urteil (abgedruckt in AfP 2007, S. 143 ff.) Bezug genommen, mit dem das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1224/07 angegriffene Berufungsurteil in den hier bedeutsamen Teilen übereinstimmt.

  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993, - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, S. 733 ).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung für die erforderliche Gewichtung der hieraus bei Nichterlass der Eilanordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde eintretenden Folgen grundsätzlich die den angegriffenen Entscheidungen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ); anderes gilt, wenn die Feststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung für die erforderliche Gewichtung der hieraus bei Nichterlass der Eilanordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde eintretenden Folgen grundsätzlich die den angegriffenen Entscheidungen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ); anderes gilt, wenn die Feststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Bei seiner Sachverhaltswürdigung berücksichtigt das Oberlandesgericht, dass die hier zu beurteilende Filmhandlung, ungeachtet ihrer Anknüpfung an ein historisches Geschehen, nach dem Gesamtcharakter des Films und keineswegs nur aufgrund der Formulierung im Vor- und Abspann nicht den Eindruck erweckt, nach Art eines Dokumentarspiels (vgl. dazu BVerfGE 35, 202 ) das historische Geschehen in sämtlichen Einzelheiten möglichst detailgetreu nachzubilden, der Film andererseits aber infolge seiner offenen Anknüpfung an ein reales historisches Geschehen nicht in jeder Hinsicht einer rein fiktiven Spielhandlung gleichgestellt werden darf.
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 144/06

    Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Die Beklagte als Produzentin des Films kann sich deshalb ebenfalls auf den Grundrechtsschutz berufen, weil der Film ohne Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung keine Wirkung in der Öffentlichkeit entfalten könnte (vgl. Senat , Urteil vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - VersR 2005, 1403, 1404 ; vgl. BVerfGE 30, 173, 191 ; 36, 321, 331 ; 77, 240, 251; 119, 1, 22; BVerfG, NJW 2007, 3197, 3199; anders Scholz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 5 Abs. 3, I. 4. d) dd)).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07

    Kannibale von Rotenburg II

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.08.2007 (-1 BvR 1223/07- Contergan- zitiert nach JURIS) zugrunde liegenden Fall knüpft der Film "Rohtenburg" nicht lediglich an ein reales historisches Geschehen an und zeichnet durch Abweichungen in Charakteristika und Handlungsweisen der Filmfiguren eine vom historischen Vorbild losgelöste Person, sondern stellt die Person des Klägers im Rahmen der Haupthandlung nach.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11

    Zulässigkeit und Grenzen der Videoüberwachung im Betrieb

    Für diese Feststellung bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (vgl. insgesamt BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BVerfG v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1224/07, NJW 2008, 1505).
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1223/07, 1 BvR 1224/07, NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
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