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   BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82   

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https://dejure.org/1983,1285
BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82 (https://dejure.org/1983,1285)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82 (https://dejure.org/1983,1285)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 (https://dejure.org/1983,1285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus Gewissensgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung - Kriegsdienstverweigerung - Grundrechtskollision - Rüstungsbezogene Arbeit

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    § 119 AFG; Art. 4 Abs. 1 GG
    Sperrzeit wegen der Ablehnung des Arbeitsangebots in einer Betriebsstätte, die auch Produkte für den Bedarf der Bundeswehr herstellt - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 912
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
    Dabei ist im vorliegenden Falle einerseits zu berücksichtigen, daß die Gewissensbeeinträchtigung, die dem Beschwerdeführer im Falle der Arbeitsaufnahme gedroht hätte, nur aus mittelbaren Zusammenhängen abzuleiten gewesen wäre und ihn nicht schlechthin im Kernbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG betroffen hätte (vgl. BVerfGE 28, 243 >262<; 48, 127 >164<).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
    Die fundamentale Bedeutung des ohne Gesetzesvorbehalt gewährleisteten Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG steht einer Begrenzung durch die Verfassung selbst nicht entgegen (BVerfGE 19, 135 >138<; vgl. auch BVerfGE 32, 98 >108<).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
    Die möglicherweise subjektiv als mittelbarer Gewissenszwang empfundenen Folgen gehen objektiv jedenfalls nicht über das Maß dessen hinaus, was als Belastungsausgleich im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Versicherten geboten erscheint, um eine gleichheitswidrige Begünstigung des Beschwerdeführers zu vermeiden (vgl. BVerfGE 33, 23 >34<).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
    Die fundamentale Bedeutung des ohne Gesetzesvorbehalt gewährleisteten Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG steht einer Begrenzung durch die Verfassung selbst nicht entgegen (BVerfGE 19, 135 >138<; vgl. auch BVerfGE 32, 98 >108<).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
    Dabei ist im vorliegenden Falle einerseits zu berücksichtigen, daß die Gewissensbeeinträchtigung, die dem Beschwerdeführer im Falle der Arbeitsaufnahme gedroht hätte, nur aus mittelbaren Zusammenhängen abzuleiten gewesen wäre und ihn nicht schlechthin im Kernbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG betroffen hätte (vgl. BVerfGE 28, 243 >262<; 48, 127 >164<).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Die übereinstimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-) Versichertengemeinschaft stehen, die sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S 107).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der

    Es ist aber einhellige Meinung, daß das Grundrecht durch kollidierendes gleichrangiges Recht eingeschränkt werden kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1983 - NJW 1984, 912; BVerwGE 56, 227 ; BSGE 61, 158 ; Dreier, GG, 1996, Art. 4 Rn. 93 und 111; Jarass/Pieroth, GG, 4. Auflage, 1997, Art. 4 Rn. 46, jeweils m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit bei Verwirklichung der negativen

    Dabei kann es dahinstehen, ob die Anordnung einer Sperrzeit durch die Beklagte den Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1983 , Az.: 1 BvR 1239/82) und bejahendenfalls, ob sich die Klägerin, die in Folge der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Art. 5 der AVR den Arbeitsvertrag vom 16.12.1991 abgeschlossen hat, auf Art. 4 Abs. 1 GG berufen kann.
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 C 30.89

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe und Bereitschaft zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bloß mittelbaren Förderung der militärischen Verteidigung als solche die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG nicht ausschließt; dies zeigt insbesondere die Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG, wonach sich der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Wehrpflichtige "auch" für einen Ersatzdienst entscheiden kann, der im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht; auch die berufliche Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb steht deshalb der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht ohne weiteres entgegen (vgl. dazu Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 81.83 - sowie Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 - <NJW 1984, 912>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1984 - 5 B 1257/84

    Berücksichtigung religiöser Abläufe der Religionsgemeinschaft der

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 -, NJW 1984, 912; BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 89/81 -, NJW 1983, 701 (703 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 9 AL 86/06

    Arbeitslosenversicherung

    Denn der mit der Anordnung der Sperrzeit für einen Versicherten verbundene Nachteil ist ein Ausgleich für ein besonderes, in seiner Person liegendes Risiko im Rahmen des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung und berührt somit den Schutzbereich des Artikel 4 Abs. 1 GG allenfalls mittelbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1982, Az.: 1 BvR 1239/82, in SozR 4100, § 119 AFG, Nr. 22).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 81.83

    Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht - Begründungspflicht

    Diese Einstellung des Klägers sprach auch keineswegs notwendig gegen die Annahme einer solchen Gewissensentscheidung, weil nämlich die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bloß mittelbaren Förderung der militärischen Verteidigung als solche, die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG noch nicht ausschließt, wie insbesondere die Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG zeigt, wonach sich der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Wehrpflichtige auch für einen Ersatzdienst entscheiden kann, der im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht; außerdem hatte der Kläger gerade durch den Vergleich seiner beruflichen Tätigkeit bei der Firma Dornier mit der beruflichen Tätigkeit eines Bäckers, der für die Soldaten Brötchen backt, klargemacht, daß er seine berufliche Tätigkeit bei der Firma Dornier keinesfalls mit der Bereitschaft zur Anwendung von Waffen im Krieg gleichsetzen wollte (vgl. zur Problematik des nur mittelbaren Zusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb einerseits und der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen andererseits auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 89/81 - <NJW 1983, 701> und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 13. Juni 1983 - 1 BvR 1239/82 - <NJW 1984, 912>).
  • SG Stade, 19.05.2010 - S 28 AS 357/10
    Die überein-stimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-)Versichertengemeinschaft stehen, die sich ih-rerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S. 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S. 107).
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