Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24638
BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16 (https://dejure.org/2016,24638)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16 (https://dejure.org/2016,24638)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 (https://dejure.org/2016,24638)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 86b Abs 2 S 2 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch sozialgerichtliche Entscheidungen durch die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Versorgung eines Minderjährigen mit einem Kopfschutzhelm abgelehnt ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Versorgung eines Minderjährigen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Kopfschutzhelm; Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes durch die Auslegung und Anwendung der Vorschrift über den sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch sozialgerichtliche Entscheidungen durch die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Versorgung eines Minderjährigen mit einem Kopfschutzhelm abgelehnt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Versorgung eines Minderjährigen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Kopfschutzhelm; Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes durch die Auslegung und Anwendung der Vorschrift über den sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz; ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Versorgung eines Minderjährigen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Kopfschutzhelm; Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes durch die Auslegung und Anwendung der Vorschrift über den sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialgerichtlicher Eilrechtsschutz - und die Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 863
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens stellt Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGK 5, 237 und BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, juris, Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rdnr. 4; BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris Rdnr. 7).

    Ein Minderjähriger kann sich nicht darauf beschränken, auf seine eigene Vermögenslosigkeit hinzuweisen; er muss vielmehr glaubhaft machen, dass auch Einkommen oder Vermögen der unterhaltspflichtigen Personen nicht hinreichend vorhanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris Rdnr. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - L 19 AS 929/22

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht

    Wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden können, darf sich das Gericht nur dann an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, wenn es die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn 11, beide juris).

    Ist eine der drohende Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren hingegen nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m. w. N.; vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - , Rn 11, jeweils juris).

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