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   BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90   

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https://dejure.org/1990,4584
BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90 (https://dejure.org/1990,4584)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90 (https://dejure.org/1990,4584)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 1 BvR 1245/90 (https://dejure.org/1990,4584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Auflösung der Akademie der Wissenschaften zu Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wissenschaftsfreiheit - Akademie der Wissenschaften - Aussetzung des Gesetzesvollzugs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90
    Gleichwohl steht der Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit der - im übrigen weder unzulässigen noch offensichtlich unbegründeten - Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, weil die Beschwerdeführer effektiven Grundrechtsschutz vor der Auflösung der Akademie am 31. Dezember 1990 anders nicht erlangen können, wie ihre bislang erfolglosen Bemühungen vor den Verwaltungsgerichten beweisen (vgl. BVerfGE 74, 69 [76]).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90
    Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu treffende Abwägung ergibt, daß die Voraussetzungen für den Erlaß einer solchen Anordnung, bei deren Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]), nicht vorliegen.
  • BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU

    Eventuell nachteilige Folgen können, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, durch finanziellen Aufwand wettgemacht werden, den das Land Brandenburg und nicht die Beschwerdeführerinnen zu tragen hätten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Dezember 1990 - 1 BvR 1245/90 -, juris Rn. 8).
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