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   BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14   

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https://dejure.org/2016,10207
BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14 (https://dejure.org/2016,10207)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14 (https://dejure.org/2016,10207)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 (https://dejure.org/2016,10207)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 11 Abs 5 RVG
    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Vergütungsfestsetzungsantrag erfolglos - Substantiiertes Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als Geltendmachung einer Einrede nicht gebührenrechtlicher Art iSd § 11 Abs 5 RVG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Vergütungsfestsetzungsantrag erfolglos - Substantiiertes Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als Geltendmachung einer Einrede nicht gebührenrechtlicher Art iSd § 11 Abs 5 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art

  • rechtsportal.de

    RVG § 11 Abs. 5
    Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsfestsetzung gegen die eigene Partei - und Substantiierung des Einwands

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Kein Auftrag” als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung

    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt.
  • OLG München, 08.07.2016 - 34 Sch 11/13

    Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (vgl. BVerfG vom 25.4.2016, 1 BvR 1255/14 OLG Koblenz NJW-RR 2016, 380 BayVGH BayVBl 2013, 639).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - 4 E 891/17

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung; Erinnerung;

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 23.8.2012 - 22 C 12.1418 -, BayVBl. 2013, 639 = juris, Rn. 20; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.7.2015 - 1 So 47/15 -, juris, Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 19.10.2017 - 1 F 1625/17 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2016 - 4 E 813/15 -, RVGreport 2016, 210 = juris, Rn. 2 f., m. w. N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, § 11 Rn. 111 ff.
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 4 C 21.1934

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Anderes gilt aber, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos, gleichsam "aus der Luft gegriffen" ist oder wenn er erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (BayVGH, a.a.O.; OVG NW, B.v. 22.6.2020 - 4 E 180/19 - juris Rn. 2; BVerfG, B.v. 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 - Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Köln, 05.05.2021 - 11 Ta 38/21

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - 4 E 180/19
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20.12.2017 - 4 E 891/17 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N., und vom 4.2.2016 - 4 E 813/15 -, juris, Rn. 2 f., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
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