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   BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87   

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https://dejure.org/1991,6705
BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87 (https://dejure.org/1991,6705)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1991 - 1 BvR 128/87 (https://dejure.org/1991,6705)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1991 - 1 BvR 128/87 (https://dejure.org/1991,6705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung von nicht verfahrensgegenständlichen Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine Anhörung der Beschwerdeführerin zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 95 [99]; st. Rspr.).

    Damit beruht das Urteil auf dem Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGE 7, 95 [99]).

  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
    Die erkennende Kammer hat mit dem in Kopie anliegenden Beschluß vom 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - festgestellt, daß die Vorschriften der §§ 9, 10 KSchG nicht gegen Art. 1 , Art. 2 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG verstoßen.
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt Art. 103 Abs. 1 GG , daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 20, 347 [349]; 70, 180 [189]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt Art. 103 Abs. 1 GG , daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 20, 347 [349]; 70, 180 [189]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt Art. 103 Abs. 1 GG , daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 20, 347 [349]; 70, 180 [189]).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    c) Auch ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liegt nicht vor (BVerfG 13. August 1991 - 1 BvR 128/87 - zu II der Gründe; 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 4 der Gründe, BAGE 46, 42) .
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