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   BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92   

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https://dejure.org/1993,1425
BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92 (https://dejure.org/1993,1425)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92 (https://dejure.org/1993,1425)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 (https://dejure.org/1993,1425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von Meldebstimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Melderecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 601
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil vom 15. Dezember 1983 - VZG 1983 - (BVerfGE 65, 1 [41 ff.]) wie folgt zusammengefaßt: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.

    Diese Auskunftspflicht aus § 12 Abs. 1 Satz 2 MRRG in Verbindung mit § 13 Abs. 1, 2 NdsMeldeG bezüglich Haupt- und Nebenwohnungen begegnet im Hinblick auf die strikte Zweckbindung in § 23 NdsMeldeG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 65, 1 [46]).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Im übrigen würden einzelne Rechtsverstöße beim Vollzug des § 40 NdsMeldeG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berühren (vgl. BVerfGE 52, 95 [125]; 57, 70 [106 f.]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Im übrigen würden einzelne Rechtsverstöße beim Vollzug des § 40 NdsMeldeG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berühren (vgl. BVerfGE 52, 95 [125]; 57, 70 [106 f.]).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitze zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 38.14

    Gesetzliche Prozessstandschaft; Melderegister; melderechtlicher

    Der Schutzbereich der Grundrechte auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 GG und auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG wird durch die Bestimmung von Wohnungen zu Haupt- oder Nebenwohnung nicht berührt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 5 BV 12.721

    Melderechtlicher Berichtigungsanspruch eines Personensorgeberechtigten;

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 5 B 15.1423

    Auskunftssperre für Behördenmitarbeiter

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet (BVerfG, B. v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl 1993, 601).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 -, DVBl 1993, S. 601 f. (S. 602) m.w.N.
  • VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538

    Melderechtliche Zuordnung von Reisetagen zur Wohnung

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 5 BV 12.721 - juris Rn. 27).
  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    In den Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG wird durch die melderechtlichen Bestimmungen nicht eingegriffen, da der Kläger nicht daran gehindert ist, innerhalb des Bundesgebietes einen oder mehrere Wohnsitze zu begründen und frei darüber zu entscheiden, an welchem dieser Wohnsitze er sich aufhalten möchte; auch verstößt die Bestimmung einer Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen im Inland nach § 12 Melderechtsrahmengesetz und § 17 MG Baden-Württemberg nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu insgesamt BVerfG, Beschl. v. 15.03.1993, DVBl. 1993, 601).
  • VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 226/13

    Melderecht - Wohnung eines Marinesoldaten - Anforderungen

    Auch das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung wird nicht verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.3.1992 - 1 BvR 1296/92 - juris und DVBl. 1993, 601).
  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 12 B 432/06

    Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen

    In dieses Recht wird durch die angegriffenen melderechtlichen Bestimmungen nicht eingegriffen, da der Antragsteller dadurch nicht gehindert ist, innerhalb des Bundesgebietes einen oder mehrere Wohnsitze zu begründen und frei darüber zu entscheiden, an welchem dieser Wohnsitze er sich aufhalten möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 1993 - 1 BvR 1296/92 -, DVBl. 1993, 601).
  • VG Ansbach, 27.03.2014 - AN 5 K 13.01383

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei gleichzeitig beim Bundesverwaltungsgericht

    Dass die den Meldebehörden eingeräumte Befugnis zur Festsetzung eines Hauptwohnsitzes weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (B.v. 15.3.1993 - 1 BvR 1296/92 - DVBl. 1993, 601/602).
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