Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.01.2017

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13   

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https://dejure.org/2016,31012
BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 611 BGB, § 612 BGB, § 614 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 612 ; BGB § 614 ; BGB § 615
    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - auch bei kleinen Klageforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Kern des Parteivortrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Anhörungsrügebeschluss

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Aufklärung kann Honoraranspruch des Arztes zu Fall bringen

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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Das Gericht braucht dabei zwar nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es hat vielmehr bei der Abfassung seiner Entscheidungsgründe eine gewisse Freiheit und kann sich auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 23).

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92-, NJW-RR 1993, S. 383 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    aa) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Das Gericht braucht nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es hat vielmehr bei der Abfassung seiner Entscheidungsgründe eine gewisse Freiheit und kann sich auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3430
BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit aus dem Arztvertragsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 113 Abs 2 S 3 BRAGebO, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe

  • ra.de
  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Verfassungsbeschwerde, Kriterienreihenfolge

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltlicher Arbeitsaufwand - und die Bestimmung des Gegenstandswerts

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17

    Gegenstandswertfestsetzung

    In der Regel beträgt der Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 25.000 EUR, bei Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO ergangene Entscheidungen aber 12.500 EUR (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 2 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Darüber hinaus enthielte auch eine tatsächliche gesetzliche Reihenfolge nicht zwingend eine Priorisierung (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 -, juris Rn. 6, und vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 3).
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