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   BVerfG, 15.04.1986 - 1 BvR 1304/85   

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https://dejure.org/1986,23294
BVerfG, 15.04.1986 - 1 BvR 1304/85 (https://dejure.org/1986,23294)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 BvR 1304/85 (https://dejure.org/1986,23294)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 BvR 1304/85 (https://dejure.org/1986,23294)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Die im Einkommensteuerrecht zu beachtenden Grundsätze über die Steuerfreiheit des Existenzminimums für sämtliche Familienmitglieder (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 152, 274 ) sind auf die Erhebung des zweckgebundenen und gegenleistungsbezogenen Beitragsaufkommens in der sozialen Pflegeversicherung nicht übertragbar (vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 1986 - 1 BvR 1304/85 -, ">385%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 385 RVO Nr. 15).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 11/20 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Die Anwendung unterschiedlicher Grundsätze im Steuer- und im Beitragsrecht ist insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfG Beschluss vom 15.4.1986 - 1 BvR 1304/85 - SozR 2200 § 385 Nr. 15 S 73 f) .

    Das BVerfG bezieht sich nur auf § 240 Abs. 2 SGB V sowie Entscheidungen zur Verbeitragung von Arbeitsentgelt und zur fehlenden Abzugsfähigkeit von erbrachten Unterhaltszahlungen bei der Beitragsbemessung (BVerfG vom 15.4.1986 - 1 BvR 1304/85 - SozR 2200 § 385 Nr. 15 S 15) .

  • LSG Berlin, 07.10.2004 - L 9 KR 74/03

    Beitragsbemessung zur Krankenversicherung; Anspruch auf Bemessung des

    Bereits zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 15. April 1986 (1 BvR 1304/85, SozR 2200 § 385 Nr. 15) entschieden, dass die für den Bereich des Steuerrechts geltenden Grundsätze sich nicht auf das Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen ließen, da sich die generalisierende Beitragsbemessung in der Sozialversicherung grundlegend von der Ermittlung der individuellen Steuerschuld unterscheide, bei der gerade die besonderen Belastungen und Verhältnisse eines Bürgers Berücksichtigung fänden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - L 1 KR 475/20
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 24/98 R -, juris-Rdnr. 22 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. vom 15. April 1986 -1 BvR 1304/85).
  • BSG, 09.10.1985 - 12 BK 30/85
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 15.4.1986 1 BvR 1304/85).
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