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   BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09   

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BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 (https://dejure.org/2009,536)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 (https://dejure.org/2009,536)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 (https://dejure.org/2009,536)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 101, 19 GG; § 69 FGO

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Verweigerung der Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung im finanzgerichtlichen Verfahren - Zum Erfordernis, bei der Entscheidung über die Anordnung einer Sicherheitsleistung zu ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 69 Abs. 2 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) von einer Sicherheitsleistung; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i Richtlinie 112/2006/EG (RL ...

  • Judicialis

    UStG § 4; ; RL 112/2006/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides ohne Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuerfestsetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Vollziehung einer USt-Festsetzung gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuerfestsetzung erfolgreich

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aussetzung der Vollziehung bei der Umsatzsteuer nicht immer nur gegen Sicherheitsleistung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Sicherheitsleistung muss zumutbar sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung gegen Sicherheitsleistung in der Umsatzsteuer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    AdV-Verfahren: Anordnung einer Sicherheitsleistung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung einer Sicherheitsleistung muss wirtschaftliche Situation berücksichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.10.2009)

    Karlsruhe stärkt Firmen im Streit mit Finanzämtern den Rücken // Sicherheitsleistung bei Umsatzsteuerstreit nicht zwingend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 29
  • DVBl 2009, 1450
  • DB 2009, 2360
  • DÖV 2009, 1150
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Im Übrigen sei die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten höchst zweifelhaft, wie ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof zeige (Verweis auf BFHE 224, 156).

    Im Revisionsverfahren gegen diese Entscheidung habe zwar der Bundesfinanzhof den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Frage der Steuerbefreiung gebeten (vgl. BFHE 224, 156).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Ein Rechtsbehelf darf nicht ineffektiv gemacht werden und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" (vgl. BVerfGE 96, 27 zur Berufungszulassung).
  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. Juni 1994 - V B 18/94 -, BFH/NV 1995, S. 515 und vom 26. Mai 1988 - V B 26/86 -, BFH/NV 1989, S. 403 ).
  • BFH, 28.06.1994 - V B 18/94

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. Juni 1994 - V B 18/94 -, BFH/NV 1995, S. 515 und vom 26. Mai 1988 - V B 26/86 -, BFH/NV 1989, S. 403 ).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Von einer Sicherheitsleistung soll gleichwohl abgesehen werden, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - I B 109/04 - BFH/NV 2005, S. 1782 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfGE 49, 220 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, NVwZ-RR 2001, S. 694 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, NVwZ 2005, S. 1303).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    19 Abs. 4 GG verbietet es, den Zugang zu einem Rechtsbehelf - dazu gehört auch die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - in aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 49, 329 ).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielgeräten wegen Verstoßes des § 4 Nr. 9b

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Die Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 2009 - 5 V 117/09 - und - 5 V 391/08 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, NVwZ-RR 2001, S. 694 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, NVwZ 2005, S. 1303).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

  • FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 117/09
  • BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91
  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 (HFR 2010, 70) sind die Antragsteller der Auffassung, bereits bei (einfachen) ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts müsse umfassend geprüft werden, ob die Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung in Betracht komme.

    Eine Sicherheitsleistung ist angezeigt, wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung insbesondere wegen der wirtschaftlichen Lage des Steuerschuldners gefährdet oder erschwert erscheint (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 25.11.2014 - V B 62/14, BFH/NV 2015, 342; vom 15.09.2015 - I B 57/15, BFH/NV 2016, 212; BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70, jeweils m.w.N.).

    Von einer Sicherheitsleistung soll gleichwohl (grundsätzlich) abgesehen werden, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25.11.2014 - V B 62/14, BFH/NV 2015, 342; BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70, jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26.09.2014 - XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158; vom 18.02.2015 - V S 19/14, BFH/NV 2015, 866, jeweils m.w.N.).

    Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.02.2013 - XI B 125/12, BStBl II 2013, 983; vom 26.09.2014 - XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158; vom 25.11.2014 - V B 62/14, BFH/NV 2015, 342; vom 18.02.2015 - V S 19/14, BFH/NV 2015, 866; BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70, jeweils m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70).

    Aus dem seitens der Antragsteller angeführten BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 (HFR 2010, 70) folgt insoweit nichts Gegenteiliges (so implizit auch BFH-Beschlüsse vom 06.02.2013 - XI B 125/12, BStBl II 2013, 983; vom 25.11.2014 - V B 62/14, BFH/NV 2015, 342; vgl. ferner Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 209 a.E.), geht aus diesem doch ausdrücklich hervor, dass der Steuerpflichtige (ggf.) der ihm auch im finanzgerichtlichen Eilverfahren obliegenden Pflicht hinreichend nachkommen muss, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zur Erbringung einer Sicherheitsleistung darzutun.

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die

    Zu einem effektiven Rechtsschutz gehört es auch im Steuerrecht, dass ein Eilrechtsschutz zur Verfügung steht, durch den es vermieden wird, dass vollendete, irreversible Tatsachen geschaffen werden (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Lassen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung nicht zu, darf deshalb der Rechtsvorteil der Aussetzung bzw. der Aufhebung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids --auch bei fortlaufend veranlagten und festgesetzten Steuern wie Lohn- und Umsatzsteuer-- grundsätzlich nicht versagt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. September 2009  1 BvR 1305/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 70, unter IV.1.b).

    Sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 70).

  • BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Ein Rechtsbehelf darf nicht ineffektiv gemacht werden und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" (vgl. BVerfGE 96, 27 zur Berufungszulassung; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 14).

    Sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfGE 49, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 15).

    Es ist zunächst Sache der Finanzgerichte, Voraussetzungen und Grenzen der Befugnis aus § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO im Rahmen der ihnen zukommenden Auslegung und Anwendung des Fachrechts näher zu bestimmen und dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot, effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 16).

    Insbesondere in den Fällen, in denen wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung eine Aussetzung erfolgen soll (§ 69 Abs. 2 Satz 2 FGO), wäre es im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 17 m.w.N.).

    19 Abs. 4 GG verpflichtet die Finanzgerichte aber auch im AdV-Verfahren, ungeachtet seines Charakters als summarisches Verfahren, der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Sicherheitsleistung für den Steuerpflichtigen jedenfalls durch substantiierte Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen im Einzelnen nachzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 20).

  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Das BVerfG hat mit einem Beschluss vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, der zwei Beschlüsse des Niedersächsischen FG über die AdV von Umsatzsteuer aus Umsätzen mit Glückspielgeräten gegen Sicherheitsleistung betrifft, entschieden, es wäre im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die AdV zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zuließen.

    Soweit sich die Antragstellerin auf eine unbillige Härte berufen sollte, wird sie der ihr auch im finanzgerichtlichen Eilverfahren obliegenden Pflicht nachzukommen haben, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zur Erbringung einer Sicherheit darzutun (vgl. unter IV. 1. c des Beschlusses des BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09) und ihre Vermögens- und Liquiditätslage im Einzelnen offenzulegen.

  • BVerfG, 06.05.2013 - 1 BvR 821/13

    Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung

    Die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den effektiven Rechtsschutz in finanzgerichtlichen Eilverfahren abzuleitenden Prüfungsmaßstäbe sind rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. etwa BVerfG Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, DStR 2009, S. 2146 und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, DStR 2010, S. 2296).
  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

    Die Ausübung der Ermessensbefugnisse darf nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BFH vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615 zu 2 d cc Rd. 24 m. w. N.; BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, DStR 2009, 2146 zu 1 a-b Rd. 14 ff.).

    Unter diesen Umständen kann das Verlangen nach einer Sicherheit auch bei einer AdV wegen ernstlicher Rechtmäßigkeitszweifel (§ 69 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 i. V. m. Abs. 4 FGO) zu einer - i. S. v. § 69 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 i. V. m. Abs. 4 FGO - unbilligen Härte der Vollziehung und deshalb zugleich zu einer aus verfassungsrechtlicher Sicht unzumutbaren Beschränkung des effektiven vorläufigen Rechtsschutzes führen (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 GG); und zwar auch gegenüber der laufend festgesetzten (Spielgeräte-)Umsatzsteuer bei noch zu klärender Abwälzbarkeit (vgl. BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 zu II, II 1 c, d Rd. 12, 17, 24 ff.; BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, DStR 2009, 2146 zu 1 b cc Rd. Ff.).

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Frage der unbilligen Härte wegen drohender irreversibler Nachteile und Existenzgefährdung obliegt im summarischen Verfahren ebenfalls den Beteiligten; insbesondere der Antragstellerseite aus ihrer Sphäre (BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, DStR 2009, 2146 zu 1 c Rd. 24; BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 Rd. 27; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366 zu 2 Rd. 20).

  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Lassen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung nicht zu, darf deshalb der Rechtsvorteil der Aussetzung bzw. der Aufhebung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides --auch bei fortlaufend veranlagten und festgesetzten Steuern wie Lohn- und Umsatzsteuer-- grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009  1 BvR 1305/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 70, unter IV.1.b; ferner BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2010 II B 122/09, BFH/NV 2010, 1144; in BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    Auf derartige konkrete Angaben und deren Glaubhaftmachung muss auch unter Berücksichtigung des BVerfG-Beschlusses vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09 (DStR 2009, 2146) nicht verzichtet werden; denn das BVerfG hat den Antragsteller im AdV-Verfahren von einer solchen Mitwirkung nicht freigestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 2 S 1190/18

    Pflicht der Gemeinde zur Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids ohne

    Die Anforderung einer Sicherheitsleistung stellt in diesem Fall keine Auflage, sondern nach ganz einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich eine (aufschiebende) Bedingung des Aussetzungsverwaltungsakts dar (vgl. etwa BFH, Urteil vom 06.02.1990 - VII R 48/87 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Bd. 9, § 361 AO, Stand: 212. Lfg. März 2011, Rn. 362 ff.; Cöster, in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 361, Rn. 115; Brockmeyer, in: Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 361, Rn. 32).

    Denn es wäre im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zulassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09 -, juris, Rn. 17).

  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines

  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2011 - 6 V 1158/11

    Schädigungsabsicht bei getrennter Veranlagung

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3238/21

    Aufrechnung des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen

  • BFH, 02.02.2011 - V B 141/09

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen

  • BFH, 25.11.2014 - V B 62/14

    Sicherheitsleistung im AdV-Verfahren

  • BFH, 24.05.2023 - X B 22/22

    Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10

    Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 3 V 1641/09

    Unzulässigkeit eines weiteren Antrags auf AdV beim FG - Innergemeinschaftliche

  • VG Köln, 07.01.2014 - 24 L 1436/13

    Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides und des Zinsbescheides

  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2011 - 9 V 3795/10

    Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von förmlichen Zustellungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 9 V 9266/19

    Bildung einer Rückstellung wegen Rekultivierung einer Tongrube - Ernstliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 14 B 666/20
  • FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19

    Tabaksteuer; Steuergegenstand

  • FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

  • FG München, 11.12.2012 - 2 V 3070/12

    Zulässigkeit eine Antrages nach § 69 Abs. 3 FGO bei drohender Vollstreckung

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 V 5084/09

    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3242/21

    Aufrechnung des Finanzamts mit einer von einem Bauleistenden abgetretenen

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3243/21

    Aufrechnung des Finanzamts mit einer von einem Bauleistenden abgetretenen

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3239/21

    Aufrechnung des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3240/21

    Aufrechnung des Finanzamts mit einer von einem Bauleistenden abgetretenen

  • FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3241/21

    Aufrechnungen des Finanzamts mit von Bauleistenden abgetretenen

  • LSG Baden-Württemberg, 04.02.2016 - L 11 R 235/16
  • VG Köln, 09.12.2013 - 24 L 1558/13

    Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer nebst Zinsen ohne

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