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   BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98, NJW 2000, 347 = MDR 2000, 175   

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BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98, NJW 2000, 347 = MDR 2000, 175 (https://dejure.org/1999,54)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98, NJW 2000, 347 = MDR 2000, 175 (https://dejure.org/1999,54)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 1 BvR 1327/98, NJW 2000, 347 = MDR 2000, 175 (https://dejure.org/1999,54)
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Unangekündigt beantragtes Versäumnisurteil

Art. 12 GG, § 13 BORA, § 59b BRAO, §§ 330, 331 ZPO, Grenzen der Satzungsgewalt bei Regelungen mit Außenwirkung, Rechtsanwaltssatzung darf das Versäumnisverfahren nach ZPO nicht abändern;

Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der anwaltlichen Berufsordnung, soweit diese die Voraussetzungen für die Erwirkung eines zivilgerichtlichen Versäumnisurteils regelt (RABerufsO § 13) - BRAO ermächtigt nicht zu Korrekturen zivilprozessualer Rechte

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 13 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) mit GG (Grundgesetz); Beschränkung der Berufsfreiheit durch Berufsausübungsregelungen in Gestalt von Satzungen öffentlichrechtlicher Berufsverbände; Rechtmäßigkeit der Einengung von Handlungsspielräume der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungswidrigkeit des § 13 BORA; BRAO ermächtigt nicht zu Korrekturen zivilprozessualer Rechte

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 36

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 59b BRAO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; BRAO § 59 b; BORA § 13
    Verfassungswidrigkeit des Verbots eines dem Gegenanwalt nicht vorher angekündigten Antrags auf Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßgikeit der Berufsordnung für Anwälte - Versäumnisurteil im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Berufsordnung der Rechtsanwälte ist im Hinblick auf die Beantragung eines Versäumnisurteils nichtig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Berufsordnung der Rechtsanwälte ist im Hinblick auf die Beantragung eines Versäumnisurteils nichtig

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    BerufsO der Rechtsanwälte im Hinblick auf Beantragung eines Versäumnisurteils nichtig

  • nomos.de PDF, S. 30 (Leitsatz)

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 13 BORA; § 59b BRAO; § 337 ZPO
    Berufsordnung der Rechtsanwälte/Beantragung eines Versäumnisurteils

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BORA § 13; BRAO § 59b; GG Art. 12
    Verfassungswidrigkeit der anwaltlichen Berufsordnung zur Versäumnisurteils-Regelung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 312
  • NJW 2000, 347
  • MDR 2000, 175
  • NJ 2000, 193 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 805
  • VersR 2000, 520
  • DVBl 2000, 553
  • BB 2000, 12
  • AnwBl 2000, 122
 
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Wird zitiert von ... (106)

  • BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu

    (1) Eröffnen Ermächtigungsnormen einer autonomen Körperschaft Regelungsspielräume für Berufspflichten, die sich über den Berufsstand hinaus auswirken, so reichen sie nur so weit, wie der Gesetzgeber ersichtlich selbst zu einer solchen Rechtsgestaltung den Weg bereitet (vgl. BVerfGE 38, 373, 381 ff.; 101, 312, 323).

    Sollen die durch die Zivilprozessordnung ausgeformten Handlungsspielräume der Prozessparteien im Wege des Satzungsrechts eingeschränkt werden, so bedarf es demnach erkennbarer gesetzgeberischer Entscheidungen in der Ermächtigungsnorm, andernfalls sowohl der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes als auch der des Vorrangs des Gesetzes verletzt sein können (BVerfGE 101, 312, 324, 328 f. mwN).

    Demgegenüber ordnet § 14 Satz 1 BORA für den Rechtsanwalt die Berufspflicht an, an der Zustellung mitzuwirken; dies gilt selbst dann, wenn dies wie vorliegend einen Nachteil für seinen Mandanten mit sich bringt und so die primären Verpflichtungen aus dem Mandantenvertrag zurückdrängt (vgl. BVerfGE 101, 312, 328 f.).

    (3) Die damit notwendige ausdrückliche und klare gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 101, 312, 328) kann dem Wortlaut des § 59 Abs. 2 Nr. 8 BRAO nicht ansatzweise entnommen werden.

    Sie wäre aber vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum anwaltlichen Standesrecht aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 76, 171; 76, 196) und angesichts dessen, dass § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO eine solche Regelung für gerichtliche und behördliche Zustellungen trifft, zwingend zu erwarten gewesen (vgl. auch BVerfGE 101, 312, 329).

  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Sie findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. ständige Rspr, so BVerfGE 99, 341 (358); 101, 312 (329); 101, 397 (408); 119, 247 (274)).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    Sie findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. ständige Rspr, so BVerfGE 99, 341 (358); 101, 312 (329); 101, 397 (408); 119, 247 (274)).
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BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2000 - 1 BvR 1327/98 (https://dejure.org/2000,30520)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2000 - 1 BvR 1327/98 (https://dejure.org/2000,30520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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