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   BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89   

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BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89 (https://dejure.org/1993,4754)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89 (https://dejure.org/1993,4754)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 1346/89 (https://dejure.org/1993,4754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen Sachverhalts in verschiedenen Veranlagungszeiträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Eine Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit könnte nur dann in Betracht kommen, wenn dem Einzelnen durch eine generelle Versagung der Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen ein angemessener Handlungsspielraum durch die damit einhergehende Belastung mit Abgaben nicht mehr verbliebe (vgl. BVerfGE 75, 108 [154 f.]; 78, 232 [245]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber der Entscheidung der Fachgerichte kommt nur in Betracht, wenn bei der Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung Grundrechte verletzt wurden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Das gilt nur dann nicht, wenn sich das Finanzamt für die Folgejahre durch Zusagen oder Zusicherungen gebunden hat (vgl. Nichtannahmebeschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, 517 ).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Soweit die Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG darin sieht, daß das Finanzgericht den Antrag des Prozeßbevollmächtigten zur Terminsverlegung mit der Begründung abgelehnt habe, er könne sich durch einen anderen Angehörigen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten lassen, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, was der Bevollmächtigte bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs gesondert vorgetragen hätte, so daß nicht geprüft und entschieden werden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]; 82, 236 [256 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber der Entscheidung der Fachgerichte kommt nur in Betracht, wenn bei der Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung Grundrechte verletzt wurden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Das gilt nur dann nicht, wenn sich das Finanzamt für die Folgejahre durch Zusagen oder Zusicherungen gebunden hat (vgl. Nichtannahmebeschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, 517 ).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht angreifbar (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Eine Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit könnte nur dann in Betracht kommen, wenn dem Einzelnen durch eine generelle Versagung der Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen ein angemessener Handlungsspielraum durch die damit einhergehende Belastung mit Abgaben nicht mehr verbliebe (vgl. BVerfGE 75, 108 [154 f.]; 78, 232 [245]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
    Soweit die Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG darin sieht, daß das Finanzgericht den Antrag des Prozeßbevollmächtigten zur Terminsverlegung mit der Begründung abgelehnt habe, er könne sich durch einen anderen Angehörigen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten lassen, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, was der Bevollmächtigte bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs gesondert vorgetragen hätte, so daß nicht geprüft und entschieden werden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]; 82, 236 [256 f.]; st. Rspr.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Anschluss an Beschluss des BVerfG vom 28. Juni 1993  1 BvR 1346/89, HFR 1993, 544, und BFH-Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 37/07, BFH/NV 2010, 406).

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt danach die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1993  1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544, und BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 I B 7/02, BFH/NV 2003, 630; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 37/07, BFH/NV 2010, 406).

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der

    Dieser Grundsatz schließt daher die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1993  1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 37/07, BFH/NV 2010, 406).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt danach die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 28. Juni 1993  1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 I B 7/02, BFH/NV 2003, 630; BFH-Urteile vom 14. Oktober 2009 X R 37/07, BFH/NV 2010, 406, und in BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Selbst dem Umstand, dass in jenem Fall im Betriebsprüfungsbericht zunächst an der bislang vertretenen Auffassung festgehalten worden war, maß das BVerfG keine Bedeutung bei (Beschluss vom 28. Juni 1993 1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 544).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 37/07

    Betriebsaufspaltung und Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt danach die Bildung eines Vertrauenstatbestandes aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28 Juni 1993 1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544, und BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 I B 7/02, BFH/NV 2003, 630).
  • BFH, 26.07.2017 - III R 4/16

    Investitionszulage für Verkaufsläden einer Bäckereikette

    Eine frühere, der objektiven Rechtslage widersprechende rechtliche Beurteilung durch das FA hindert eine spätere zutreffende Rechtsanwendung bei einem späteren Zulagenantrag nicht, sofern sich das FA nicht durch Zusagen gebunden hat (s. Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 1993  1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544).
  • FG Köln, 10.01.2014 - 15 K 2882/13

    Notwendigkeit einer unbaren Zahlung

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt danach die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 11/11, BFHE 139, 195; BStBl. II 2013, 117, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.6.1993 1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 544).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 676/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines

    Zweifel oder auch Fehler bei der Anwendung des einfachen Rechts begründen für sich genommen noch keinen Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGE 13, 318 ; 18, 85 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 1346/89 -, juris, Rn. 4).
  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07

    Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der

    Es fehlt insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der umfänglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Problem des Vertrauensschutzes und der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Festsetzung laufend veranlagter Steuern sowie dem dort zu beachtenden Abschnittsprinzip (siehe dazu die zahlreichen Nachweise bei Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 147; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 28. Juni 1993 1 BvR 1346/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 544).
  • FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 263/14

    Umsatzsteuer: Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Therapie nicht

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält eine Bindung der Finanzverwaltung an eine Sachbehandlung in den Vorjahren nicht für gegeben, sofern die Finanzverwaltung sich für die Folgejahre nicht durch konkrete Zusage gebunden hat (vgl. Beschluss vom 28.06.1993 1 BvR 1346/89, HFR 1993, 544).
  • FG Thüringen, 03.12.2015 - 1 K 534/15

    Investitionszulagenrechtliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern - Fehlende

  • BFH, 04.03.2013 - IX S 12/12

    Anhörungsrüge: besondere Umstände des Einzelfalls; Abschnittsbesteuerung

  • FG München, 22.11.2000 - 6 K 1115/98

    Zuflußzeitpunkt von Kapitaleinkünften (Aufzinsungspapieren)

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