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   BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2733
BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04 (https://dejure.org/2008,2733)
BVerfG, Entscheidung vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04 (https://dejure.org/2008,2733)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Januar 2008 - 1 BvR 1350/04 (https://dejure.org/2008,2733)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verwendung der Bezeichnung "Architektur" im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Bezug auf das Anbieten von Leistungen eines Bauunternehmens; Voraussetzungen für die Eintragung einer Person in die Liste ihrer Fachrichtung; Folgen eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit Architektenleistung auch für Nicht-Architekten?; Art 12 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Führung der Bezeichnung Architektur durch ein Bauunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führen der Berufsbezeichnung "Architekt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung durch Bauunternehmen mit der Bezeichnung Architektur

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Werbung einer Gesellschaft mit Architekturleistungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Werbung einer Gesellschaft mit Architekturleistungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Werbung einer Gesellschaft mit Architekturleistungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Werbung einer Gesellschaft mit Architekturleistungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Dürfen Bauunternehmen mit der Bezeichnung Architektur werben? // Eintragungspflicht in die Architektenliste besteht nur für die Berufsträger nicht auch für die diese beschäftigenden Baufirmen.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Bauträger-GmbH mit "Architektur" werben? (IBR 2008, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 909
  • GRUR 2008, 806
  • NZBau 2008, 449
  • BauR 2008, 1651
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03

    Geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" in werbendem Zusatz zur

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
    Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung, der aus dem Eintragungsvorbehalt für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" und für die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen folgt (vgl. BVerfGE 41, 378 ), ist durch das Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Architektenleistungen, denen fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige zur Verfügung stehen sollen, gerechtfertigt (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

    Für Gesellschaften wird dies durch § 8 Abs. 2 BauKaG NRW sichergestellt, wonach zumindest ein maßgeblicher Einfluss von eingetragenen Architekten auf die Geschäfte der Gesellschaft gewährleistet sein muss (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

    Soweit die Gesellschaft hingegen auf Berufe ihrer Angestellten hinweist, reicht es zum Schutz der Verkehrsinteressen aus, dass Beschäftigte nur dann als Architekten bezeichnet werden dürfen, wenn sie selbst in die Architektenliste eingetragen sind (vgl. dazu bereits BVerfGK 4, 30 ).

    Damit lässt das Oberlandesgericht die von der Freiheit der Berufsausübung mitumfasste Berechtigung der Beklagten außer Betracht, auf die berufliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter hinzuweisen (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
    aa) Die Auslegung und die Anwendung des einfachen Gesetzesrechts ist allerdings Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
    aa) Die Auslegung und die Anwendung des einfachen Gesetzesrechts ist allerdings Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der einfachrechtlichen Normen die Tragweite des einschlägigen Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 87, 287 ).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
    Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung, der aus dem Eintragungsvorbehalt für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" und für die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen folgt (vgl. BVerfGE 41, 378 ), ist durch das Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Architektenleistungen, denen fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige zur Verfügung stehen sollen, gerechtfertigt (vgl. BVerfGK 4, 30 ).
  • LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18

    Verwendung des Wortes "Architektur" in einem Internetauftritt

    Diese Frage ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04 - (veröffentlicht u. a. in NJW-RR 2008, 909 f.) entschieden worden.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer;

    Aus den von der Beklagten angeführten Entscheidungen insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 14.8.2004 - 1 BvR 2338/03 -, juris; Beschl. v. 2.1.2008 - 1 BvR 1350/04 -, NJW-RR 2008, 909) ergibt sich nicht, dass die Ähnlichkeit der englischsprachigen Bezeichnungen mit dem Begriff "Beratender Ingenieur" anders zu beurteilen wäre.
  • LG Bayreuth, 27.10.2020 - 32 O 710/19

    Unlauterer Wettbewerb, Berufsbezeichnung, Architektenliste

    Ein generelles Verbot, im Wettbewerb handelnd die geschützten Bezeichnungen zu verwenden, gehe hingegen zu weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04, GRUR 2008, 806; LG Duisburg, a.a.O.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 2 AGH 30/09

    Bezeichnung der Tätigkeitsbereiche als Steuerberatung und Rechtsberatung bei

    02.01.2008 - 1 BvR 1350/04 zu Art. 12 GG "Architekt/Architektur" mindestens zweifelhaft erscheint, hier letztlich aber dahinstehen kann - die mit dem Kläger in Kooperation verbundene Steuerberaterin nicht in die Beurteilung einer Irreführung i.S.d. § 7 Abs. 2 BORA einbezogen werden dürfte.
  • LG Münster, 26.06.2008 - 22 O 61/08

    Bezeichnung als "freier Architekt" ohne Eintragung in einer Architektenliste als

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2 und 7 des Baukammerngesetzes bestehen keine Bedenken (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04).
  • VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236

    Eine Eintragung in die Bayerische Architektenliste kann nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1

    Dementsprechend dienen die Eintragungsvoraussetzungen dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Architektenleistungen, denen fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige zur Verfügung stehen sollen (BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 ).
  • LG Duisburg, 16.11.2009 - 23 O 8/09

    Architekten - Firmierung Architekturbüro nur bei Eintragung in Architektenliste

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift in seiner Entscheidung vom 02.01.2008 beschäftigt (GRUR 2008, 806).
  • VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723

    Keine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach Absolvierung

    Dementsprechend dient Art. 1 Abs. 1 IngG dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sicher gestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten (so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ).
  • VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17

    Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"

    Dementsprechend dient § [...] IngG dem Gemeinwohl des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sichergestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und berufliche integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten [so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ].
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