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BVerfG, 24.02.1989 - 1 BvR 136/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
Der verfassungsrechtliche Begriff der Familie in Art. 6 Abs. 1 GG umfasse jedenfalls nur die aus Eltern und Kindern bestehende Klein- oder Kernfamilie und keine sonstigen Verwandten, etwa Geschwister (vgl. Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 24.02.1989 1 BvR 136/86, n.v., zitiert nach juris). - OVG Hamburg, 22.11.2012 - 3 So 71/12
Zum Begriff der "Familienangehörigen" i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG …
aaa) Zu den Familienangehörigen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG zählen Enkel und Schwiegertöchter nicht; der verfassungsrechtliche Begriff der Familie im Sinne dieser Bestimmung umfasst allein die aus Eheleuten, Eltern und Kindern bestehende Kleinfamilie (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1981, NVwZ 1982, 187, 188; Beschl. v. 24.2.1989, 1 BvR 136/86, juris;… Beschl. v. 18.12.2008, NJW 2009, 1133, juris Rn. 13, der die Beziehung von Großeltern und Enkeln unmittelbar allein unter den Schutz von Art. 2 Abs. 1 GG stellt).