Rechtsprechung
BVerfG, 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung von Schadensersatzansprüchen - entgangene Deckgelder - wegen Nichteintragung eines Hengstes in das Zuchtregister einer privaten Züchtervereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche - Verweigerte Eintragung - Gekörter Hengst - Zuchtregister einer Züchtervereinigung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 663
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - 5 A 1033/18 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, juris, Rn. 50, und vom 30. Dezember 1993 - 1 BvR 1368/90 -, juris, Rn. 19.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2014 - 3 M 255/13
Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für Hund der Rasse "Miniatur …
Private Regelungen - z. B. Zuchtregelungen von privaten Züchtervereinigungen - dürfen jedoch dann nicht zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie gemäß den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90 -, juris und Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris, jeweils zu Formulierungen in Satzungen von Zuchtverbänden über das Zuchtziel von Pferderassen). - OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
Anforderungen an die Feststellung des entgangenen Gewinns
Diese Auffassung wurde bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.) und vom 30. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 663 f.) von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt.(1 BvR 1412/86) - sowie vom 30.12.1993 (NJW-RR 1994, 663 ) festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsprechung und ihre darauf beruhende Änderung musste der Beklagte nach alledem nicht vorhersehen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2013 - 3 M 229/13
Sicherstellung und Verwahrung von gefährlichen Hunden
Private Regelungen - z. B. Zuchtregelungen von privaten Züchtervereinigungen - dürfen dann nicht zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie gemäß den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90 -, juris und Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris, jeweils zu Formulierungen in Satzungen von Zuchtverbänden über das Zuchtziel von Pferderassen). - BGH, 06.12.1999 - II ZR 169/98
Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in …
Nach der Entscheidung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 663) genügte § 4 Nr. 2 der Satzung des Beklagten in der entscheidungserheblichen Fassung, der das Zuchtziel "Holsteiner Pferd" beschrieb ("ein edles, großliniges, korrektes, vielseitiges und leistungsstarkes Warmblutpferd mit schwungvollen, raumgreifenden Bewegungen, das aufgrund seines Charakters und seiner Rittigkeit besonders geeignet als Springpferd wie auch für alle anderen Disziplinen des Pferdesports ist"), diesen Anforderungen nicht. - BGH, 13.12.2001 - I ZR 164/99
"Haflinger Hengstfohlen"; Eintragung in das Zuchtbuch
Letzteres folgt daraus, daß der Antragsteller, soweit er den Eintragungsantrag im Rahmen einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung stellt, durch dessen Ablehnung in seiner gemäß Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90, NJW-RR 1994, 663, 664 = AgrarR 1994, 243; Beschl. v. 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93, NJW 1996, 1203 = RdL 1996, 14) und ansonsten in seinem Eigentumsgrundrecht gemäß Art. 14 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfGE 88, 366, 377 = NJW 1993, 2599 = AgrarR 1993, 390) und die Voraussetzungen für die Zuchtbucheintragung daher durch das Gesetz oder aufgrund Gesetzes geregelt sein müssen (Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), das Tierzuchtgesetz insoweit aber weder eine weitergehende Regelung noch auch in seinem § 8 eine diesbezügliche Verordnungsermächtigung enthält. - OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
Pferdezucht - Verweigerung der Zuchtbucheintragung trotz Körung - gefestigte …
Die später vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 25.05.1993 (AgrarR 1993, 390) und 30.12.1993 (NJW-RR 1994, 663) festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsprechung und ihre darauf beruhende Änderung musste der Beklagte um so weniger vorhersehen, als seine damals geltende Satzung und Zuchtbuchordnung von dem zuständigen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, ebenfalls einer Fachbehörde mit einschlägigen Spezialkenntnissen, mit Schreiben vom 30.10.1980 .(Bl. 69 GA) genehmigt worden war.In seinem Beschluß II ZR 26/90 vom 15.10.1990 (mitgeteilt in Bundesverfassungsgericht, NJW-RR 1994, 663, 664) führte der BGH aus, das Berufungsurteil sei im Ergebnis richtig, weil der Beklagte nicht verpflichtet gewesen sei, das Tier schon aufgrund der Körung in sein Hengstbuch einzutragen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13
Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung - …
Private Regelungen - z. B. Zuchtregelungen von privaten Züchtervereinigungen - dürfen dann nicht zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie gemäß den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90 -, juris und Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris, jeweils zu Formulierungen in Satzungen von Zuchtverbänden über das Zuchtziel von Pferderassen).