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   BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99   

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BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99 (https://dejure.org/2000,2273)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99 (https://dejure.org/2000,2273)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 (https://dejure.org/2000,2273)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsgrundrecht - Inhalts- und Schrankenbestimmung - Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen - Entschädigungsansprüche - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Anmeldefrist - Ausland

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Entschädigungsberechtigung; Anmeldefrist; Stichtagsregelung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 8; ; VermG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 b Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungs- und Restitutionsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1480
  • WM 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    Der Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1998 (VIZ 1999, S. 146) lasse sich auf Entschädigungsansprüche nicht übertragen.

    Die Kammer hat mit Beschluß vom 20. Oktober 1998 (vgl. VIZ 1999, S. 146) klargestellt, daß es sich bei § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern noch nicht angemeldete vermögensrechtliche Ansprüche den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen, um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt.

    a) Nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückgeht, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck dieser Vorschrift nicht verfehlt würde (vgl. BVerwGE 101, 39 ; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 146 ).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    a) Nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückgeht, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck dieser Vorschrift nicht verfehlt würde (vgl. BVerwGE 101, 39 ; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 146 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in seiner Entscheidung nicht ein, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    Sie lassen weder Auslegungsfehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite von Grundrechten beruhen, noch sind sie willkürlich noch verletzen sie grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführer (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    a) Sie ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, der Art. 2 Abs. 1 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    a) Sie ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, der Art. 2 Abs. 1 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ).
  • BVerwG, 08.06.1999 - 7 B 34.99
    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1999 - BVerwG 7 B 34.99 -,.
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
    Er muß allerdings im Rahmen des ihm zukommenden Gestaltungsspielraums die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend würdigen und prüfen, ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt und nicht willkürlich ist (vgl. BVerfGE 80, 297 ).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht Härtefällen ausreichend Rechnung getragen wird (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - ZOV 1999, 23 = VIZ 1999, 146 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - BA S. 12).
  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

    § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG stellt sich - wenn Ansprüche nach dem Vermögensgesetz überhaupt vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - ZOV 1999, 23 und vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - ZOV 2000, 87) - jedenfalls als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - 1 BvR 1249/03 - WM 2003, 1901 und vom 10. Januar 2000 a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - BVerwG 8 B 43.06 - juris und vom 8. Juni 1999 - BVerwG 7 B 34.99 - RGV G 194).

    Die mit der Einführung der Stichtagsregelung verbundene Härte wird jedenfalls durch die Gesetzeszwecke des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG sachlich hinreichend gerechtfertigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 2000 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass durch diese Rechtsprechung aus verfassungsrechtlicher Sicht Härtefällen ausreichend Rechnung getragen wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. Oktober 1998 und vom 10. Januar 2000 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Dass mit einer Stich(tags)regelung unvermeidlich gewisse Härten einhergehen, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind, begegnet im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.1.2000, 1 BvR 1398/99, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 24.4.2013, 8 B 81.12, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 15.09

    Antrag; Antragserfordernis; Antragstellung; fristgerechte Antragstellung;

    Hinsichtlich der Entschädigungsansprüche soll damit auch dem fiskalischen Interesse Rechnung getragen werden, angesichts der angespannten Haushaltslage zum Zweck der Finanzplanung einen möglichst genauen Überblick über bestehende Entschädigungsansprüche zu erhalten und den Umfang der zu leistenden Entschädigungen für den Bund absehbar zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - NJW 2000, 1480 = ZOV 2000, 87).

    In Anbetracht der großen Beachtung, die die Regelungen des Vermögensgesetzes und des Entschädigungsgesetzes in den Medien und in der öffentlichen Diskussion gefunden haben, müssen sich die Antragsberechtigten entgegenhalten lassen, dass ihnen nicht nur die Antragsabhängigkeit des Restitutions- bzw. Entschädigungsanspruchs, sondern auch die Fristgebundenheit dieser Anträge bekannt sein konnte (vgl. zum Vermögensrecht Beschluss vom 5. Mai 2000 - BVerwG 7 B 220.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 18 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2000 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Dass mit einer Stich(tags)regelung unvermeidlich gewisse Härten einhergehen, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind, begegnet im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.1.2000, 1 BvR 1398/99, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 24.4.2013, 8 B 81.12, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer

    BVerfG, Beschl. V; 10.1.2000, 1 BvR 1398/99, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 24.4.2013, 8 B 81.12, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Die Fristen wurden durch Art. 1 Nr. 26 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes eingeführt, um die Abwicklung von Restitutionsansprüchen im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit so bald wie möglich abzuschließen (BVerfG VIZ 1999, 146, 147; NJW 2000, 1480, 1481; BVerwGE 101, 39, 42 f; Wasmuth, aaO, § 30a VermG Rdn. 8; Redeker/Hirtschulz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, aaO, § 30a VermG Rdn. 3).
  • VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 5695/13

    Feststellung eines Schadens sowie Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem

    Diese gilt kraft gesetzlicher Fiktion (§ 2 Abs. 1 Satz 3 VermG) in Ansehung der Ansprüche nach diesem Gesetz als Rechtsnachfolger von jüdischen Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG, wenn - wie hier - diese oder ihre Rechtsnachfolger innerhalb der - auch für im Ausland lebende Berechtigte verfassungsrechtlich unbedenklichen - vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 -, juris, und vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, juris; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 24. April 2013 - 8 B 81.12 -, juris Rdnr. 5 und 12, Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG keine Ansprüche anmelden.

    Potenziellen Antragstellern im Ausland war es daher möglich, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob und inwiefern hinsichtlich im Beitragsgebiet belegener Vermögenswerte, die ihren früheren Eigentümern unter nationalsozialistischer Herrschaft oder in der Deutschen Demokratischen Republik entzogen worden waren, die Möglichkeit bestand, Ansprüche geltend zu machen." vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 -, juris Rdnr. 23.

    So BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 -, juris Rdnr. 23.

  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer

    Denn die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Rechtslage nach dem Vermögensgesetz (vgl. nur BVerfG, VIZ 1999, 146 f; NJW 2000, 1480, 1481 f; BVerfGK 1, 249, 250; BVerwG, ZOV 2013, 75, 76 mwN) entspricht der Rechtslage nach den Rückerstattungsgesetzen (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 7 B 134/99, juris Rn. 4; ZOV 2013, 75, 76) und nicht der (kritischen) Bewertung in dem von der Klägerin zitierten - im Übrigen eine andere Fallkonstellation betreffenden - Beschluss.
  • BVerfG, 18.07.2003 - 1 BvR 1249/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist

    Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 146; 2. Kammer des Ersten Senats, VIZ 2000, S. 280).
  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • VG Dresden, 21.05.2001 - 14 K 1606/99

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks ; Anmeldung eines

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17

    Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17

    Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung

  • BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der

  • BVerwG, 30.01.2001 - 7 PKH 12.00

    Rechtsmittel

  • OVG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Bs 28/18

    Erlaubnispflicht für Spielhallen-Bestandsunternehmen; Verfahren zur Erteilung von

  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • VG Magdeburg, 21.11.2018 - 8 A 98/18

    Rückgabe von Vermögenswerten; Verwaltung einer Familienstiftung

  • BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
  • VG Leipzig, 23.08.2013 - 1 K 180/13

    Verfristung des Antrags eines Miterben im Ausgleichsleistungsverfahren

  • BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05
  • VG Münster, 04.02.2005 - 10 K 3931/03

    Zur Pflicht des Fahrerlaubnisinhabers zur Umschreibung alter Fahrerlaubnisse der

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 192/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Rücknahme des Bescheides; Anspruch eines

  • VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18

    Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Nachsichtgewährung bei

  • VG Göttingen, 08.11.2005 - 8 C 1973/05

    Anordnung; Antrag; Ausschluss; Ausschlussfrist; Beginn; Bewerber; Bewerbung;

  • VG Göttingen, 15.11.2004 - 8 C 2133/04

    Ausschlussfrist; Hochschulvergabeverordnung; Hochschulzulassungsrecht;

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