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   BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16   

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BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 52 Abs. 1 GRCh; Art. 267 AEUV; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 100g Abs. 2 StPO; § 100g Abs. 3 StPO; § 113b TKG a.F.; § 113c TKG a.F.; § 176 TKG; § 177 TKG
    Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (mögliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Entscheidung des EuGH; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Nach sieben Jahren als unzulässig zurückgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden unzulässig: Alles gesagt in Sachen Vorratsdatenspeicherung?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos - Beschwerdevorbringen nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2015)

    Vorratsdatenspeicherung - Größtenteils harmlos? Von wegen!

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)

    Wer alles gegen die Vorratsdatenspeicherung klagt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)

    Und wieder grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.

    aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend angegriffenen Vorschriften begründet.

    Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).

  • EuGH, 20.09.2022 - C-793/19

    Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Auf die Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 entschieden.

    Vorliegend waren die Beschwerdeführenden jedenfalls nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 gehalten, ihren Vortrag substantiiert dahingehend zu ergänzen, ob und inwieweit ihr Rechtsschutzbedürfnis weiter fortbestand.

    bb) Auf diese Vorlage hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131).

  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; damit hat sie keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen.
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    a) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung

  • EuGH, 01.02.2016 - C-698/15

    Davis u.a.

  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).

    bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).

    Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.

  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2023/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).

    bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).

    Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15   

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https://dejure.org/2017,10446
BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15 (https://dejure.org/2017,10446)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15 (https://dejure.org/2017,10446)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2017 - 1 BvR 3156/15 (https://dejure.org/2017,10446)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 100g StPO; § 101a StPO; § 101b StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
    Vorratsdatenspeicherungsgesetz (erneuter erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; auch angesichts der Entscheidung des EuGH im Verfahren Tele2 Sverige keine Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen im Eilverfahren; Bezugnahme auf bereits vorgenommene ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Weitere Eilanträge in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 100g StPO vom 10.12.2015, § 101a StPO vom 10.12.2015, § 101b StPO vom 10.12.2015, § 113a TKG 2004 vom 10.12.2015
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Außerkraftsetzung von Regelungen des "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) - im eA-Verfahren auch nach Urteil des EuGH im ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkdHSpFruSpPflEG)

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Außerkraftsetzung von Regelungen des "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) - im eA-Verfahren auch nach Urteil des EuGH im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkdHSpFruSpPflEG)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93d Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde betreffend das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkdHSpFruSpPflEG)

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Außerkraftsetzung von Regelungen des "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) - im eA-Verfahren auch nach Urteil des EuGH im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BVerfG lehnt weitere Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung ab - Verfassungsrechtliche Bewertung nicht für Eilverfahren geeignet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.04.2017)

    Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge scheitern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • datev.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge erfolglos - Verfassungsrechtliche Fragen im Eilrechtschutzverfahren nicht zu klären

Sonstiges

  • mueller-roessner.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 23.12.2016)

    Nach EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Erneut Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15
    Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15 -, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S. 717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15
    Dieser Entscheidung stehen auch nicht die Anforderungen des Unionsrechts an nationale Bestimmungen für den Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Aussetzung der Anwendung nationaler Bestimmungen bei Unionsrechtswidrigkeit entgegen (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 13. März 2007 - Rs. C-432/05 -, Unibet (London) Ltd. u.a. gegen Justitiekanslern, NJW 2007, S. 3555 ).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15

    Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15
    Insoweit ist über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unverändert auf der Grundlage einer Folgenabwägung zu entscheiden, wie in den Beschlüssen der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2016 (vgl. 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16, www.bverfg.de, Rn. 12 ff.) geschehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerfG Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 BvQ 42/15 - und Beschluss vom 26. März 2017 - 1 BvR 3156/15 - Juris Rn. 1.
  • LG Mannheim, 18.01.2018 - 4 Qs 39/17

    Auskunftserteilung über Telekommunikationsverkehrsdaten im strafrechtlichen

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 26.03.2017 - Az. 1 BvR 3156/15 - entschieden, dass auch nach dem Urteil des EuGH vom 21.12.2016 aus den unveränderten Gründen der Beschlüsse vom 8.6.2016 - 1 BvR 229/16 und 1 BvQ 42/15 - eine Außerkraftsetzung von § 100g StPO und §§ 113a, 113b TKG nicht in Betracht kommt.

    Dem stehen nach der Entscheidung des BVerfG auch nicht die Anforderungen des Unionsrechts an nationale Bestimmungen für den Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Aussetzung der Anwendung nationaler Bestimmungen bei Unionsrechtswidrigkeit entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.03.2017, Az. 1 BvR 3156/15).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10447
BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2017,10447)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2017 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2017,10447)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2017 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2017,10447)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 100g StPO; § 101a StPO; § 101b StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
    Vorratsdatenspeicherungsgesetz (erneuter erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; auch angesichts der Entscheidung des EuGH im Verfahren Tele2 Sverige keine Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen im Eilverfahren; Bezugnahme auf bereits vorgenommene ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Weitere Eilanträge in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung - Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung - Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung - Parallelentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge gegen VDS vor BVerfG erfolglos: Für den Eilrechtsschutz nicht geeignet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.04.2017)

    Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge scheitern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • datev.de (Kurzinformation)

    Weitere Eilanträge in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16
    Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15 -, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S. 717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind.
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15

    Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16
    Insoweit ist über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unverändert auf der Grundlage einer Folgenabwägung zu entscheiden, wie in den Beschlüssen der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2016 (vgl. 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16, www.bverfg.de, Rn. 12 ff.) geschehen.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16
    Dieser Entscheidung stehen auch nicht die Anforderungen des Unionsrechts an nationale Bestimmungen für den Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Aussetzung der Anwendung nationaler Bestimmungen bei Unionsrechtswidrigkeit entgegen (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 13. März 2007 - Rs. C-432/05 -, Unibet (London) Ltd. u.a. gegen Justitiekanslern, NJW 2007, S. 3555 ).
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