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   BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99   

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BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 (https://dejure.org/2000,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 (https://dejure.org/2000,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 (https://dejure.org/2000,1412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwartschaften - Überführung - DDR - Verfassungsbeschwerde - Beitragsbemessungsgrenze - Systementscheidung - Zusatzversorgung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; SGG § 160 a; ; SGG § 160 a Abs. 2 Satz 3; ; AAÜG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Schließung der in der DDR bestehenden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 425
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Auch die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist von einem geordneten Vortrag des Beschwerdeführers abhängig (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999, 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Schließung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme und die Überführung der darin erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Grundgesetz vereinbar war (vgl. BVerfGE 100, 1).
  • BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag gehört allgemein, dass das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000, 1 BvR 142/96, Umdruck S. 9 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Die Beschwerdeführerin hat zwar von der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht Gebrauch gemacht; die Beschwerde wurde aber aus formellen Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 1, 13 ; 34, 204 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Auch die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist von einem geordneten Vortrag des Beschwerdeführers abhängig (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999, 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Die Beschwerdeführerin hat zwar von der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht Gebrauch gemacht; die Beschwerde wurde aber aus formellen Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 1, 13 ; 34, 204 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Die Beschwerdeführerin hat zwar von der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht Gebrauch gemacht; die Beschwerde wurde aber aus formellen Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 1, 13 ; 34, 204 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 2216/96

    Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    Weiter hat es verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass das Bundessozialgericht die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber, welche Leistungsansprüche auf Altersversorgung nach dem SGB VI den Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten zustehen, ausschließlich beim Rentenversicherungsträger sieht, und dass dazu auch die Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG gehört (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2000, 1 BvR 2216/96, Umdruck S. 3 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
    b) Die vom Bundessozialgericht an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellten Anforderungen, die auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen (vgl. BVerwG, NJW 1996, 1554; 1997, 3328), sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (dazu BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, NVwZ 2001, S. 425; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 02.07.2002 - 1 BvR 2544/95

    Einstellung der berufsbezogenen Zuwendungen an Ballettmitglieder in der Deutschen

    Dabei kann offen bleiben, ob sie überhaupt den Mindestanforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes an einen ordnungsgemäßen Vortrag genügen (vgl. schon Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99, Umdruck S. 4 f.).
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