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   BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08   

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https://dejure.org/2008,2524
BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08 (https://dejure.org/2008,2524)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08 (https://dejure.org/2008,2524)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 1 BvR 1415/08 (https://dejure.org/2008,2524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung und die Ermächtigung zum Widerruf der zuvor erteilten Vorsorgevollmachten, nachdem sich die Hauptsache infolge des Widerrufs der Vollmachten erledigt hat

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen Versagung des Rechtsschutzbedürfnisses zur Geltendmachung eigener Rechte gegen eine Anordnung der Kontrollbetreuung und eine Ermächtigung zum Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten; Rechtliche ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Effektiver Rechtsschutz gegen Bestellung eines Kontrollbetreuers, Widerruf der Vollmacht

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 1896 Abs. 3
    Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes bei Anordnung einer Kontrollbetreuung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Betreuerbestellung besteht Rechtsschutzinteresse auch wenn sich die Belastung erledigt hat!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 310
  • FamRZ 2008, 2260
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
    Deshalb ist das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

    Auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten kann es deshalb zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
    Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Bereits die Zuweisung des Aufgabenkreises des Vollmachtwiderrufs stellt damit letztlich einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar, dessen Ausfluss die erteilten Vorsorgevollmachten sind, weshalb sich der Eingriff am Grundrechtsschutz messen lassen muss (BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261 f.; vgl. BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366, Rn 27 ff.; kritisch Lipp FamRZ 2013, 913, 916).

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht den in der (Kontroll-)Betreuerbestellung als solcher liegenden Eingriff einerseits und den durch Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf darüber hinaus gehenden Eingriff andererseits als unterschiedlich schwerwiegend bewertet (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz - auch im Fall des Vollmachtwiderrufs -, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen (BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).

    Ein Wegfall der Vertretungsmacht wäre angesichts des schweren Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht mit dem nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz vereinbar (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    bb) Die Vertretung eines Geschäftsunfähigen bei der Erteilung der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 1, § 260 BGB durch einen Bevollmächtigten zuzulassen, entspricht dem mit § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB und § 51 Abs. 3 ZPO verfolgten Zweck, das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht zu schützen, das sich in der Erteilung von Vorsorgevollmachten zur Vermeidung einer Betreuung ausdrückt (vgl. BVerfGK 14, 310, 315 [juris Rn. 22]; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 Rn. 11; Zimmer, ZEV 2021, 295, 296).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

    Die Betreuung kann sich damit nicht nur im Rechtsverkehr beschränkend auswirken, sondern betrifft die Selbstbestimmung der Person insgesamt (vgl. BVerfGK 14, 310 ; zur Entmündigung alten Rechts BVerfGE 84, 192 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15

    Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei

    Allerdings stellt die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für die unter Betreuung gestellte Person einen gewichtigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG - und im Fall fehlender Rechtmäßigkeit eine gewichtige Grundrechtsverletzung - dar (BVerfG FamRZ 2008, 2260; BVerfG NJW 2010, 3360).

    Anderes ergibt sich nicht aus § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und der Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2008 (FamRZ 2008, 2260).

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, ein Rechtsschutzinteresse für die Prüfung des Grundrechtseingriffs auf seine Rechtmäßigkeit auch dann anzunehmen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat (BVerfG FamRZ 2008, 2260).

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Da die Beschwerde im eigenen Namen und nicht im Namen der Betroffenen eingelegt worden ist, braucht nicht entschieden zu werden, wie sich der Widerruf der Vollmacht auf eine Befugnis des Vorsorgebevollmächtigten zur fortdauernden Vertretung (auch im Hinblick auf das Antragsrecht nach § 62 FamFG) auswirkt (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 55 ff.; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 12).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13

    Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer

    Die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung zu erteilen, ist demgegenüber Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 330/14

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten nach

    Deshalb ist etwa das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (BVerfG FamRZ 2008, 2260 Rn. 18).

    Der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz gebietet es daher in einem solchen Fall, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für die ihm nach dem Prozessrecht eröffneten Rechtsmittel anzunehmen, um den mit der Betreuung verbundenen Grundrechtseingriff einer Prüfung auf seine Rechtmäßigkeit zuzuführen (BVerfG FamRZ 2008, 2260 Rn. 22).

  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Erledigt sich die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Betreuers nach Entlassung des bisherigen Betreuers in der Hauptsache, kann das Beschwerdeverfahren nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung fortgeführt werden (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 1 BvR 1415/08, BtPrax 2009, 27).

    Einen solchen gewichtigen Grundrechtseingriff kann auch die Anordnung einer Betreuung darstellen (BVerfG, BtPrax 2009, 27, 28).

  • BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20

    Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem

    b) Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers bedeutet für den Betroffenen einen gewichtigen Grundrechtseingriff, weil sie dessen Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten einschränkt (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 299/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens der Ehefrau

    So kann die Annahme eines Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung der Hauptsache in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe geboten sein (BVerfG, NJW 1998, 2432; 2002, 2456; ZIP 2008, 2027; BtPrax 2009, 27, 28).

    Dies folgt schon aus der Widerruflichkeit der Vollmacht, deren Entzug oder Einschränkung für den Bevollmächtigten - im Gegensatz zum Vollmachtgeber (vgl. BVerfG, BtPrax 2009, 27) - keinesfalls einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellen kann (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).

    Allerdings hat dies das Bundesverfassungsgericht in einer jüngeren Entscheidung bejaht (BtPrax 2009, 27, 28).

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 300/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 301/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

  • LG München II, 05.06.2012 - 6 T 5066/11

    Betreuung: Antrag eines Angehörigen auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

  • LG Frankfurt/Main, 24.07.2018 - 29 T 133/18
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

  • OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Auskunftspflichtigen im Verfahren auf

  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

  • LG Aurich, 27.08.2021 - 7 T 89/20
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10

    Betreuerbestellung: Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten

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