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   BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13   

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https://dejure.org/2013,24278
BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13 (https://dejure.org/2013,24278)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13 (https://dejure.org/2013,24278)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2013 - 1 BvR 1419/13 (https://dejure.org/2013,24278)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 2 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - hier: Verletzung der Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit durch unzulässige Beweisantizipation (Heranziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten) und ...

  • Wolters Kluwer

    Vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund von staatsanwaltlcihen Ermittlungsakten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - hier: Verletzung der Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit durch unzulässige Beweisantizipation (Heranziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten) und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungsakten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungsakten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - hier: Verletzung der Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit durch unzulässige Beweisantizipation (Heranziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten) und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BVerfG, 20.01.2006 - 1 BvR 2683/05

    Nichtannahmebeschluss und Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Dies war für den am Tag des Fristablaufs stets zu beachtenden zeitlichen Sicherheitszuschlag angesichts des eher geringen Umfangs der Verfassungsbeschwerde ausreichend (vgl. BVerfGK 7, 215 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ) auf 25.000 EUR festzusetzen.
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass der ein Sonderopfer voraussetzende Aufopferungsanspruch nicht gegeben ist, wenn der eingetretene Schaden auf einem eigenen Verhalten des Geschädigten beruht, dessen Gefährlichkeit ihm bewusst sein musste (vgl. BGHZ 60, 302 ff.).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Namentlich eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.); schwierige und noch nicht geklärte oder noch streitige Rechtsfragen dürfen nicht "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
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