Rechtsprechung
BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Kfz-Kennzeichenkontrollen 2
- Bundesverfassungsgericht
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
- Wolters Kluwer
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle; Abgrenzung zwischen der Materie der Strafverfolgung und der Materie der Gefahrenabwehr; Beförderung der Strafverfolgung durch Regelungen zur ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ist automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen verfassungswidrig?
- Wolters Kluwer
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle; Abgrenzung zwischen der Materie der Strafverfolgung und der Materie der Gefahrenabwehr; Beförderung der Strafverfolgung durch Regelungen zur ...
- doev.de
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz
- rewis.io
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen gem Art 33 Abs 2 S 2 BayPAG (juris: PolAufgG BY) iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY, jeweils idF ab 22.07.2014, sowie gem Art 39 Abs 1 S 1 PolAufgG BY nF iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY teilweise verfassungswidrig - ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verfassungsmäßig- und -widrigkeit automatisierter Kfz-Kennzeichenkontrollen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle; Abgrenzung zwischen der Materie der Strafverfolgung und der Materie der Gefahrenabwehr; Beförderung der Strafverfolgung durch Regelungen zur ...
- datenbank.nwb.de
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen gem Art 33 Abs 2 S 2 BayPAG (juris: PolAufgG BY) iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY, jeweils idF ab 22.07.2014, sowie gem Art 39 Abs 1 S 1 PolAufgG BY nF iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY teilweise verfassungswidrig - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig
- heise.de (Pressemeldung, 05.02.2019)
Kfz-Kennzeichen-Scanning teilweise verfassungswidrig
- zeit.de (Pressemeldung, 05.02.2019)
Abgleich von Autokennzeichen teilweise verfassungswidrig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig
- haufe.de (Kurzinformation)
Automatisierter Autokennzeichen-Abgleich ist teilweise verfassungswidrig
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)
Zur Verfassungsmäßigkeit automatisierter Kfz-Kennzeichenkontrollen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig
- Jurion (Kurzinformation)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfassungswidrigkeit automatischer Kennzeichenerfassung und ein Beweisverwertungsverbot
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Besprechungen u.ä. (4)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Automatisierte Kennzeichenerfassung: Scanner greifen in Grundrechte ein
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Automatisierte Kennzeichenkontrollen sind teilweise verfassungswidrig
- cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Grünes Licht für die Kontrolle von Dieselfahrverboten
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
BVerfG ändert seine Rechtsprechung zu automatisierten Kennzeichen-Kontrollen
Sonstiges (4)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verfassungsrechtliche Grenzen von automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrollen" von Prof. Dr. Fredrik Roggan, original erschienen in: NVwZ 2019, 344 - 350.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Bayern teilweise verfassungswidrig - Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 18.12.2018 - 1 BvR 142/15" von Pof. Dr. Ralf Schnieders, MPA (ENA), original erschienen in: NVwZ 2019, 381 - 398. ...
- daten-speicherung.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Übersicht zum Kfz-Massenabgleich in Deutschland: Gesetze, Praxis, Widerstand
- daten-speicherung.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung und Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 150, 244
- NJW 2019, 827
- NVwZ 2019, 381
- NZV 2019, 182
Wird zitiert von ... (57)
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde von der Rechtsprechung zunächst als Schutz gegenüber der Datenerhebung und -verarbeitung des Staates und seiner Behörden entwickelt (vgl. nur BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 118, 168 ; 133, 277 ; 141, 220 ; 150, 244 ). - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Vielmehr bedarf es - nach dem Bild einer Doppeltür - für den Abruf der Daten einer weiteren Rechtsgrundlage (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ; 150, 244 ; 150, 309 ).Sie erstreckt sich auf das Strafverfahrensrecht als das Recht der Aufklärung und Aburteilung von Straftaten; hierzu gehören die Ermittlung und Verfolgung von Straftätern einschließlich der Fahndung nach ihnen (vgl. BVerfGE 150, 244 ) und damit auch die angegriffenen Regelungen, soweit sie repressive Tätigkeiten der ermächtigten Behörden betreffen.
Daneben erfasst Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG auch die Strafverfolgungsvorsorge (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 113, 348 ; 150, 244 ).
150 Weniger gewichtige Eingriffe - wie sie die allgemeine Bestandsdatenauskunft begründet - können daher beim Vorliegen einer konkretisierten Gefahr bereits dann zu rechtfertigen sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht dienen (vgl. dazu BVerfGE 150, 244 ; 150, 309 ), wie dies etwa bei der Verhütung von Straftaten von zumindest erheblicher Bedeutung (vgl. dazu BVerfGE 141, 220 m.w.N.) der Fall ist.
Im Bereich der Gefahrenabwehr kann dementsprechend nicht jede Gefahr für ein Schutzgut als Eingriffsschwelle genügen (vgl. BVerfGE 150, 244 ).
Der Gesetzgeber kann die Bestandsdatenauskunft aber auch zur Verfolgung oder Verhinderung anderer hinreichend gewichtiger Delikte zulassen, für deren Bekämpfung eine Zuordnung von IP-Adressen von Bedeutung ist, was besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten einschließen kann (vgl. dazu BVerfGE 125, 260 ; 150, 244 ).
Soweit die Zuordnung einer IP-Adresse zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 113 Abs. 2 Satz 1 TKG) eröffnet ist, wird die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung insgesamt in Bezug genommen, ohne hinsichtlich der in Frage stehenden Rechtsgüter zu gewichten (vgl. BVerfGE 150, 244 ).
203 dd)Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen darüber hinaus gewisse übergreifende Anforderungen an Transparenz, Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle, die sich nach den jeweiligen Sachkompetenzen richten und in den Abrufregelungen sichergestellt werden müssen (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 150, 244 ; stRspr) und welche sich im Einzelnen nach dem Eingriffsgewicht der Regelungen bemessen.
Verfassungsrechtlich geboten sind auch tragfähige Regelungen zur Nutzung der Daten sowie zur Datenlöschung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 150, 244 ).
Vielmehr reicht es unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Betroffenen von einer Auskunftserteilung im Rahmen von ihnen gegenüber ergriffenen Folgemaßnahmen erfahren und deren Rechtmäßigkeit dann fachgerichtlich überprüfen lassen können (vgl. BVerfGE 150, 244 ).
Sie ist auch nicht deshalb geboten, weil sich die Entscheidung über eine Bestandsdatenabfrage allein im Inneren einer Behörde vollziehen würde (dazu BVerfGE 150, 244 ).
Schließlich wird durch die Dokumentation die verwaltungsgerichtliche Kontrolle erleichtert (vgl. BVerfGE 150, 244 ).
Dies kommt in Betracht, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (BVerfGE 150, 244 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Unter personenbezogenen Daten werden dabei - wie nach dem Verständnis des deutschen Verfassungsrechts zu Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - alle Informationen verstanden, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betreffen (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 52;… Urteil vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 42; für das Grundgesetz vgl. BVerfGE 150, 244 m.w.N.).
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
Weil solche Kontrollen in den Schutzbereich dieses Grundrechts fallen und gegenüber den von ihnen erfassten Personen auch einen Eingriff begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 35 ff.), ist eine Verletzung dieses Grundrechts möglich.Eine solche Informationspflicht ist für die Kennzeichenkontrolle systemimmanent schon deshalb nicht vorgesehen, weil in Nichttrefferfällen eine sofortige Löschung erfolgt; darüber hinausgehende Benachrichtigungspflichten sind weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 154).
Nach dem derzeitigen Stand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wäre diesbezüglich Rechtsschutz auch nicht von vornherein unerreichbar gewesen (vgl. dazu nur den Verfahrensgang in BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 11 ff.).
Dazu kommt, dass nach dem heutigen Stand, auf den es für die Beurteilung der Zulässigkeit ankommt, inzwischen über den Kern des Beschwerdevorbringens von den Fachgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7/13 -, juris; dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -).
Eine Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet dabei Grundrechtseingriffe gegenüber allen von ihr erfassten Personen und muss ihnen gegenüber verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 35 ff.).
Zwar liegen strafprozessuale und präventive Zwecke oft nahe beieinander und bestehen für die Regelung von Ermittlungsmaßnahmen kompetenzrechtlich erhebliche Überschneidungsbereiche (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 71 ff.).
Da die Vorschrift folglich dazu ermächtigt, den Zugang zu Versammlungen zu kontrollieren, liegt in ihr ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 136).
aa) Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Regeln zur Strafverfolgung und Regeln der Gefahrenabwehr ist die Zielsetzung der betreffenden Normen, wie sie sich in objektivierter Sicht aus ihrer Ausgestaltung ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 66 ff.).
Dass einige dieser Zwecke bei objektivierter Betrachtung im Ergebnis zugleich der Strafverfolgung dienen, stellt die präventive Ausrichtung der Normen nicht in Frage (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 71 ff.).
Denn hierin liegt - nach dem Bild der Doppeltür (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 141, 220 ) - lediglich die dem Land obliegende Öffnung der ersten Tür für die weitere Datennutzung; die abschließende Entscheidung über die Ermächtigung zu einer solchen Nutzung bleibt als Öffnung der zweiten Tür dem Bund vorbehalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 80).
Insbesondere handelt es sich bei den angegriffenen Vorschriften nicht um Regelungen des Straßenverkehrs im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 60).
Eine Regelung des Grenzschutzes liegt hierin nicht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 58).
Ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung setzt demnach voraus, dass sie auf Gründe gestützt werden, die dem Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht oder sonst einem vergleichbar gewichtigen öffentlichen Interesse dienen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 95 ff.).
Indem solche Kontrollen durch die angegriffenen Vorschriften allgemein zum Schutz der Rechtsordnung insgesamt erlaubt werden, fehlt es ihnen an einer hinreichenden Begrenzung auf einen Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügenden Rechtsgüterschutz (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 104 ff.).
Als Ausgleich für den Wegfall von Grenzkontrollen und getragen von dem Ziel, einer hierdurch erleichterten Durchführung bestimmter Straftaten entgegenzutreten, ist das verfassungsrechtlich ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 143 ff.).
Indem er sie ohne weitere Einschränkung - etwa auf Bundesautobahnen und Europastraßen - allgemein auf allen Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität für zulässig erklärt, fehlt es an einer hinreichend klaren örtlich grenzbezogenen Beschränkung solcher Kontrollen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 147 ff.).
Der Verweis auf solche Einrichtungen hat örtlich einen klaren Grenzbezug (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 149).
Dies gilt sowohl für die Ermächtigung zu Kennzeichenkontrollen an gefährlichen Orten nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG BW und § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG als auch an gefährdeten Orten nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 PolG BW und § 18 Abs. 2 Nr. 3 HSOG (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 117 ff.).
Dies ist verfassungsrechtlich tragfähig (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 131 ff.).
Es handelt sich hierbei um hinreichend bestimmte Kriterien, die als übergreifend ergänzende Anforderungen die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen unberührt lassen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 113 ff.).
Eine Benennung der einzelnen Dateien, die für den Abgleich herangezogen werden dürfen, ist auch angesichts der ständigen Fortschreibung solcher Bestände verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 112).
Ohne einen eigenen rechtfertigenden Anlass ist die allgemeine Fahndung nach allen in den Vorschriften genannten Personen oder Sachen mit Verhältnismäßigkeitsanforderungen nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 107 ff.).
Dabei bedarf es auch keiner anschließenden Benachrichtigungspflicht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 154).
Die Vorschriften sind dahingehend auszulegen, dass nach ihnen alle maßgeblichen Entscheidungen und deren Grundlagen für die Durchführung einer Kennzeichenkontrolle, einschließlich der Entscheidung über die für den Abgleich zu berücksichtigenden Fahndungsbestände, nachvollziehbar festzuhalten sind, und damit, wie verfassungsrechtlich geboten, eine wirksame Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten und die Gerichte ermöglicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 157).
Das gilt auch, soweit § 22a Abs. 4 Satz 4 PolG BW auf Aufgaben der Strafverfolgung abstellt, denn die Vorschrift regelt allein die weitere Speicherung der Informationen und damit nur eine Öffnung, die deren Nutzung für weitere Zwecke ermöglicht; endgültig und genauer entscheidet über die weitere Nutzung der Daten im Rahmen dieser Öffnung dann jedoch Bundesrecht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 164 f.).
Vorliegend kommt eine Nutzung der Daten zu weiteren Zwecken daher nur zum Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht oder sonst einem vergleichbar gewichtigen öffentlichen Interesse in Betracht, das heißt für das Strafrecht zur Verfolgung von Straftaten von zumindest erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 165).
§ 22a Abs. 3 PolG BW und § 14a Abs. 3 HSOG sehen eine strikt an den Zwecken orientierte Regelung zur Löschung der erhobenen Daten vor (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom selben Tag - 1 BvR 142/15 -, Rn. 160).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
In dieser Kenntnisnahme liegt ein Grundrechtseingriff (vgl. BVerfGE 150, 244 ).Das behördliche Interesse an den erfassten Daten hat sich hier nicht derart verdichtet, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität anzunehmen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 150, 244 ).
155 (1) Allerdings liegt in dem Verzicht auf jede konkretisierende Eingriffsschwelle eine Freistellung von einem Kernelement rechtsstaatlicher Anforderungen, das grundsätzlich und insbesondere in Bezug auf innerstaatlich tätige Sicherheitsbehörden schon für weniger eingriffsintensive, erst recht aber für schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie die Überwachung der Telekommunikation unverzichtbar ist (vgl. BVerfGE 141, 220 ; 150, 244 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Der Normzweck hingegen ergibt sich regelmäßig aus dem objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. grundsätzlich BVerfGE 11, 126 sowie jüngst BVerfGE 150, 244 und BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 u.a. -, Rn. 106). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Während die - erst ex post zu bestimmenden - Wirkungen eines Gesetzes aus seinen Rechtsfolgen hervorgehen (…vgl. Scholz, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. II, 1976, S. 252 ;… Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 45;… vgl. auch Heintzen, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar, Art. 70 Rn. 200 ), ergibt sich der Normzweck regelmäßig aus dem - durch Auslegung zu ermittelnden - objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 8, 274 ; 11, 126 ; 19, 354 ; 24, 1 ; 48, 246 ; 105, 135 ; 133, 168 ; 144, 20 ; 150, 244 ). - VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19
Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz; …
Mit Beschlüssen vom 18. Dezember 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle zum Fahndungsabgleich in Baden-Württemberg und Hessen (- 1 BvR 2795/09 u. 1 BvR 3187/10 -) sowie in Bayern (- 1 BvR 142/15 -) teilweise für verfassungswidrig.Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, deren Informationsgehalt für sich genommen zu vernachlässigen ist, kann, je nach seinem Ziel und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten, grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u. 1 BvR 1254/07 -, juris Rn. 66;… Beschl. v. 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, juris Rn. 88;… Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 16).
Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 39;… Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u. 1 BvR 1254/07 -, juris Rn. 67;… Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 39).
Insoweit handelt es sich um die Erhebung, die Speicherung und den Abgleich personenbezogener Daten (so auch BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 40, für automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen zum Fahndungsabgleich; Albrecht, SVR 2009, 161, 163; Keuthen, Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung und ihre verfassungsrechtliche Bewertung, Wiesbaden 2016 - im Folgenden: Keuthen, Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung -, S. 195-197).
Maßgeblich ist allein, dass sie sich eindeutig einer bestimmten Person zuordnen lassen und damit personenbezogene Informationen vermitteln können (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 40;… Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 -, juris Rn. 16;… Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 1074/05 u. 1 BvR 1254/07 -, juris Rn. 67; Keuthen, Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung, S. 198 f.;… D. Lorenz, in: BK-GG, Stand: 195. EL Dezember 2018, Art. 2 Rn. 338).
Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 43) hat hierzu ausgeführt:.
In seinem Beschluss zur Zulässigkeit von automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen zum Fahndungsabgleich (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 45 ff.; zustimmend Schnieders, NVwZ 2019, 396, 397), an den die erkennende Kammer gemäß § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG - gebunden ist, hat es jedoch entschieden, dass auch soweit die Kontrolle hinsichtlich des Betroffenen zu einem Nichttreffer führt, in der Erfassung und dem Abgleich seines Kraftfahrzeugkennzeichens Eingriffe in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegen.
An seiner bisherigen Auffassung, zu einem Eingriff in den Schutzbereich dieses Rechts komme es in den Fällen der elektronischen Kennzeichenerfassung dann nicht, wenn der Abgleich mit dem Fahndungsbestand unverzüglich vorgenommen werde und negativ ausfalle sowie rechtlich und technisch gesichert sei, dass die Daten anonym blieben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht würden (…Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u. 1 BvR 1254/07 -, juris Rn. 68), hält das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 45) ausdrücklich nicht mehr fest.
Wie die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle zum Fahndungsabgleich und andere Überwachungsmaßnahmen ist auch die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle einheitlich und unabhängig davon zu beurteilen, zu welchem Ergebnis sie im Einzelfall führt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 53).
Wenn das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 52) die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle zum Fahndungsabgleich von Geschwindigkeits- oder Rotlichtkontrollen im Straßenverkehr abgrenzt, bei denen das Fahrverhalten zunächst ohne Erfassen des Kennzeichens und damit unabhängig von einer persönlichen Zuordenbarkeit der Kraftfahrzeuge kontrolliert wird, lässt sich dies auf die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle nicht übertragen.
Verfassungsrechtliche Auswirkungen hat dieser Gesichtspunkt - ebenso wie Art und Umfang der erhobenen Daten - lediglich bei der im Rahmen der Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage sowie der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigenden Eingriffstiefe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 53;… Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u. 1 BvR 1254/07 -, juris Rn. 79;… Beschl. v. 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, juris Rn. 113;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 59, 62).
Anders als bei der Kraftfahrzeugkennzeichenerfassung zum Fahndungsabgleich, für die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 60) die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben, geht es vorliegend um Verkehrsüberwachung.
Soweit der Beklagte unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 93) ausführt, bereits das Führen eines Kraftfahrzugs in einem als Unfallschwerpunkt erkannten Streckenabschnitt stelle eine typisierte Gefahrenlage dar, ist zu bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Begriff ersichtlich eine abstrakte im Unterschied zu einer konkreten Gefahrensituation beschreibt.
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Der Normzweck hingegen ergibt sich regelmäßig aus dem objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. grundsätzlich BVerfGE 11, 126 sowie jüngst BVerfGE 150, 244 und BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 u.a. -, Rn. 106). - BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Der Normzweck hingegen ergibt sich regelmäßig aus dem objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. grundsätzlich BVerfGE 11, 126 sowie jüngst BVerfGE 150, 244 ; 157, 223 ). - BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LC 79/19
Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle
- AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
§ 3 CoronaVO BW verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren
- VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18
Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde …
- VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18
Abschiebung zur Nachtzeit â€" Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1547/19
Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die …
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 32.18
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
- BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20
Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …
- VerfGH Bayern, 28.08.2020 - 10-VIII-19
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Bayerische Grenzpolizei
- OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21
Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli …
- VG Hamburg, 23.10.2019 - 17 K 203/19
Erfolgreiche Klage der Polizei gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten, …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19
Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische …
- OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16
Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung; …
- BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
- BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20
Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu …
- BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20
Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage; …
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
- OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20
Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht; …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
- VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen …
- OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 12 MC 93/19
Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle
- OVG Niedersachsen, 10.05.2019 - 12 ME 68/19
Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle (Section Control)
- BVerwG, 31.07.2020 - 3 B 4.20
Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Abschnittskontrolle; …
- BVerwG, 13.12.2019 - 6 B 30.19
Aufklärungspflicht; Einschränkungen von Personenkontrollen im Grenzgebiet in …
- BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1782/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Regelungen des bayerischen …
- BVerwG, 05.06.2019 - 6 C 2.19
Unterlassungsanspruch der Erfassung der Kennzeichen von zugelassenen Kfz durch …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2021 - LVerfG 3/14
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen landesrechtliche Regelungen …
- VGH Bayern, 02.07.2020 - 10 ZB 20.821
Identitätsfeststellung an Kontrollstellen
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R
Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen …
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 6/19 R
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte
- OLG München, 01.04.2019 - 34 Wx 289/18
Anordnung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr
- BVerwG, 26.09.2022 - 6 B 10.22
Rechtmäßigkeit einer Personenkontrolle nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG
- VG Minden, 04.06.2020 - 2 L 156/20
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 1 LB 319/18
Bereitstellung von Katasterunterlagen mit Angaben der Eigentümer und der …
- BVerwG, 05.10.2022 - 6 B 8.22
Auskunftsanspruch einer Person zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz über …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 5 S 817/17
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss betreffend Elektrifizierung eines …
- LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 142/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht)
Fahndung mit dem großen Netz
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren