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   BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83   

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https://dejure.org/1985,551
BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83 (https://dejure.org/1985,551)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1985 - 1 BvR 143/83 (https://dejure.org/1985,551)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 (https://dejure.org/1985,551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit - Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmerische Entscheidungen - Mitbestimmungsfrei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1601
  • NZA 1986, 199
  • BB 1986, 593
  • DB 1986, 486
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Für die unternehmerische Betätigung handelt es sich allein um eine Regelung der Berufsausübung, durch die konkretisiert wird, daß die Beschwerdeführer als Arbeitgeber und Grundrechtsträgerin die ihr verbürgte Freiheit nur mit Hilfe anderer, der Arbeitnehmer, wahrnehmen kann, die ebenfalls Träger des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 50, 290 [364 f.]).

    Die Eigentumsgarantie will dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ermöglichen (BVerfGE 50, 290 [339]).

    Diese Grundrechtsbestimmung schließt keineswegs Mitbestimmungsordnungen wie die Betriebsverfassung und die Unternehmensmitbestimmung aus, die von einem Kooperationsmodell ausgehen, also "primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen" (BVerfGE 50, 290 [372]).

    Das BVerfG hat deshalb in seiner Rechtsprechung die Gewährleistung eines Kernbereichs gewerkschaftlicher Betätigung in der Personalvertretung anerkannt (BVerfGE 19, 303 [312 ff.]); im Mitbestimmungsurteil ist ausdrücklich klargestellt, daß gleiches für die Betätigung der Koalitionen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts gilt (BVerfGE 50, 290 [372]).

  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Das Grundrecht schützt jedoch nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zugeordnet sind (BVerfGE 20, 31 [34]), nicht hingegen in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 30, 292 [335]).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Das BVerfG hat deshalb in seiner Rechtsprechung die Gewährleistung eines Kernbereichs gewerkschaftlicher Betätigung in der Personalvertretung anerkannt (BVerfGE 19, 303 [312 ff.]); im Mitbestimmungsurteil ist ausdrücklich klargestellt, daß gleiches für die Betätigung der Koalitionen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts gilt (BVerfGE 50, 290 [372]).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Sie schützt den konkreten Bestand an vermögenswerten Gütern vor ungerechtfertigten Eingriffen durch die öffentliche Gewalt (BVerfGE 31, 229 [239]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Selbst wenn man den Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes durch Art. 14 Abs. 1 GG für gegeben und nicht zweifelhaft (vgl. BVerfGE 51, 193 [221 f.]) hält, ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Das Grundrecht schützt jedoch nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zugeordnet sind (BVerfGE 20, 31 [34]), nicht hingegen in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 30, 292 [335]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
    Bloße (Umsatz- und Gewinn-) Chancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (BVerfGE 45, 142 [173]; zuletzt 68, 193 [222 f.]).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Mitbestimmungsrechte führen stets zu einer Beschränkung der Unternehmensfreiheit, die jedoch vom Gesetzgeber gewollt und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    bb) Die Zuerkennung des Unterlassungsanspruchs verletzt die Arbeitgeberin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, welches vorliegend allein maßgebend sein kann (vgl. BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - zu II 2 der Gründe; sh. auch 30. April 2015 - 1 BvR 2274/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    bb) Die Zuerkennung des Unterlassungsanspruchs verletzt die Arbeitgeberin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, welches vorliegend allein maßgebend sein kann (vgl. BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - zu II 2 der Gründe; sh. auch 30. April 2015 - 1 BvR 2274/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Sie steht im Einklang mit der Verfassung (vgl. zu vollen Mitbestimmungsrechten aus § 87 Abs. 1 BetrVG BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15) .
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Das Grundrecht läßt Raum dafür, durch Einschaltung einer Einigungsstelle eine Übereinstimmung zwischen gegenläufigen Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die sich ebenfalls auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berufen können, herbeizuführen (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 31. August 1982 - BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AB Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Art. 12 Abs. 1 GG läßt vielmehr Raum dafür, durch Einschaltung einer Einigungsstelle eine Übereinstimmung zwischen gegenläufigen Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die sich auch auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berufen können, herbeizuführen (vgl. BVerfG Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Sie steht mit der Verfassung im Einklang (BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Muß die Einigungsstelle also für einen gerechten Ausgleich zwischen den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers und den sozialen Belangen der Arbeitnehmer sorgen und steht dem Arbeitgeber gegen ermessensfehlerhafte Entscheidungen nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten offen, wird auch das Grundrecht des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. Beschluß des BVerfG vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und die Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit - und vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso Beuthien, ZfA 1986, 131, 150 f.).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien dafür Sorge getragen, daß in jedem Falle eine Übereinstimmung zwischen den gegenläufigen Interessen des Arbeitgebers und der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, die sich beiderseits auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berufen können, gewährleistet ist (BVerfG Beschluß vom 18. Dezember 1985, aaO).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    bb) Die Zuerkennung des Unterlassungsanspruchs verletzt die Arbeitgeberin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, welches vorliegend allein maßgebend sein kann (vgl. BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - zu II 2 der Gründe; sh. auch 30. April 2015 - 1 BvR 2274/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Die Eigentumsgarantie des § 14 Abs. 1 GG erstreckt sich nur auf den konkreten Bestand an Rechten und Gütern, betrifft aber nicht die unternehmerische Betätigung zu einer bestimmten Zeit (BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß damit Grundrechte des Arbeitgebers nicht verletzt werden (Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - DB 1986, 486).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

  • LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung nach § 87 Abs 1

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

  • BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • LAG Bremen, 18.07.1986 - 4 TaBV 3/86

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags in Beschlussverfahren

  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 10 TaBV 1308/16

    Betriebsvereinbarung - flexible Arbeitszeit - Funktionszeit - Verkürzung der

  • LAG Hamburg, 28.11.1986 - 8 TaBV 5/86

    Entsendung eines Gewerkschaftssekretärs und Aufsichtsratsmitglieds eines

  • LAG Hessen, 08.09.1988 - 12 TaBV 61/88

    Initiativberechtigung und Zuständigkeit des Betriebsrates für Vereinbarung von

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