Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.08.2010

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   BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10   

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https://dejure.org/2010,5433
BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10 (https://dejure.org/2010,5433)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10 (https://dejure.org/2010,5433)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2010 - 1 BvR 1443/10 (https://dejure.org/2010,5433)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfristung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und unvollständiger inhaltlicher Darstellung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und unvollständiger inhaltlicher Darstellung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR

  • aufrecht.de

    Zurückweisung einer missbräuchlichen Verfassungsbeschwerde (Urheberrecht)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Fall eines Versäumnisses der Einlegungsfrist

  • info-it-recht.de

    Missbräuchliche Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen (hier: Urheberrecht)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und unvollständiger inhaltlicher Darstellung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und unvollständiger inhaltlicher Darstellung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Fall eines Versäumnisses der Einlegungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Suboptimal gelaufen - Filesharing-Klage vor dem Oberlandesgericht verloren und vom Bundesverfassungsgericht wegen "sinnentleerter Inanspruchnahme” kostenpflichtig verwarnt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben…

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Sinnentleerte Inanspruchnahme

  • blogspot.de (Kurzinformation)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10
    Die Beschwerdeführerin hat die Einlegungsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG versäumt, binnen derer die Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe der §§ 23, 92 BVerfGG auch substantiiert zu begründen ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 93, 266 ; stRspr).

    Die Teilwiedergabe der Entscheidungen in der Beschwerdebegründung erlaubt im Streitfall nicht die Beurteilung, ob der angegriffene Beschluss mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10
    Die Beschwerdeführerin hat die Einlegungsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG versäumt, binnen derer die Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe der §§ 23, 92 BVerfGG auch substantiiert zu begründen ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 829/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Korrektur einer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1443/10
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).
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