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   BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94   

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https://dejure.org/1995,163
BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 (https://dejure.org/1995,163)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 (https://dejure.org/1995,163)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 (https://dejure.org/1995,163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss verspätet angemeldeter Forderungen vom Gesamtvollstreckungsverfahren in den neuen Bundesländern und in Ost-Berlin

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verspätet angemeldeter Forderungen vom Gesamtvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Gesamtvollstreckungsordnung - Verspätet angemeldete Forderungen - Ausschluß von der Gesamtvollstreckung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Gesamtvollstreckungsordnung - Verspätet angemeldete Forderungen - Ausschluß von der Gesamtvollstreckung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie; Gesamtvollstreckungsordnung; Verspätet angemeldete Forderungen; Ausschluß von der Gesamtvollstreckung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie; Gesamtvollstreckungsordnung; Verspätet angemeldete Forderungen; Ausschluß von der Gesamtvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 262
  • NJW 1995, 3310 (Ls.)
  • ZIP 1995, 923
  • MDR 1995, 1020
  • WM 1995, 1078
  • BB 1995, 1500
  • DB 1995, 1399
  • Rpfleger 1995, 427
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG - 1 BvR 1454/94 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    - 1 BvR 1454/94 -.

    Eine Hauptgläubigerin, die D. AG, die zugleich die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1454/94 ist, meldete am 28. Oktober 1991 beim Verwalter eine Forderung aus Kreditverträgen gegen die Schuldnerin in Höhe von 893.642,80 DM nebst Zinsen an.

    Der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1454/94 liegt folgender Sachverhalt zugrunde:.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    a) Unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots (vgl. BVerfGE 21, 73 ) begegnet die Vorschrift keinen Bedenken.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    Für diese Ungleichbehandlung gibt es indes hinreichend gewichtige Gründe (vgl. BVerfGE 88, 87 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    Ferner darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (vgl. BVerfGE 70, 278 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    Die Forderung eines Gläubigers aus Darlehen, die er im Gesamtvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner geltend macht, fällt in den Schutzbereich dieses Freiheitsrechts (vgl. BVerfGE 89, 1 m.w.N.).
  • LG Dresden, 29.06.1994 - 2 T 261/94
    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
    den Beschluß des Landgerichts Dresden vom 29. Juni 1994 - 2 T 0261/94 -,.
  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Entgegen der Auffassung der Revision verstoßen weder die in § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EEG 2012 für den Fall einer Nichterfüllung der Meldepflicht des Anlagenbetreibers vorgesehene Verringerung der Vergütung auf den Marktwert noch die in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 für einen solchen Pflichtverstoß angeordnete (stärkere) Sanktion einer Verringerung der Vergütung auf null gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. zu letzterem nur BVerfGE 70, 278, 286; 78, 232, 245; 92, 262, 273; BVerfG, NJW 1996, 983; 2009, 980 Rn. 42).
  • BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20

    Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger

    Ferner darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (vgl. BVerfGE 90, 145, 172 f. [juris Rn. 122 f.]; BVerfGE 92, 262, 273 [juris Rn. 52]).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Für die Eignung einer Maßnahme genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahme gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2021 - 3 B 15/21 -, juris Rn. 49).
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  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    - 1 BvR 1454/94 -.

    Eine Hauptgläubigerin, die D. AG, die zugleich die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1454/94 ist, meldete am 28. Oktober 1991 beim Verwalter eine Forderung aus Kreditverträgen gegen die Schuldnerin in Höhe von 893.642,80 DM nebst Zinsen an.

    Der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1454/94 liegt folgender Sachverhalt zugrunde:.

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