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   BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97   

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BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97 (https://dejure.org/2000,1423)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97 (https://dejure.org/2000,1423)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2000 - 1 BvR 1454/97 (https://dejure.org/2000,1423)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung - Fotos - Bilder - Abbildung - Presse - Meinungsfreiheit - Pressefreiheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; KUG § 23 Abs. 2
    Veröffentlichung von Fotos eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2191
  • FamRZ 2000, 941
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
    Die von ihr aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen sind mit dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - geklärt worden.

    Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann durch die Berichterstattung in Medien empfindlicher gestört werden als diejenige von Erwachsenen, so dass der Bereich, in dem sie sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, umfassender geschützt sein muss (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 35 f.).

    An einem Schutzbedürfnis kann es freilich fehlen, soweit die Kinder sich nicht bei alltäglichen Vorgängen in der Öffentlichkeit bewegen, sondern sich allein oder gemeinsam mit den Eltern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, etwa im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen, und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 35 f.).

    Auch wenn die bloße Unterhaltung ebenfalls in den Grundrechtsschutz einbezogen ist und sie in mehr oder minder weit reichendem Umfang meinungsbildende Funktion haben kann, darf im Rahmen der Abwägung mit Persönlichkeitsrechten berücksichtigt werden, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 41 ff.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
    Dieser Schutz verwirklicht sich nicht nur über das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 1 GG, sondern folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 45, 400 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
    Dieser Schutz verwirklicht sich nicht nur über das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 1 GG, sondern folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 45, 400 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
    Dieser Schutz verwirklicht sich nicht nur über das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 1 GG, sondern folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 45, 400 ; 72, 122 ).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern prominente Personen sind (vgl. BVerfGE 101, 361, 386; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2005, 1857, 1858; Senatsurteil BGHZ 160, 298, 304 f.).

    Der erkennende Senat hat deshalb schon bisher auch in Fällen, in denen es um die Abbildung von Kindern im Rahmen der Presseberichterstattung ging, eine Abwägung zwischen dem beeinträchtigten Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit unter Berücksichtigung des Informationsinteresses nicht für entbehrlich gehalten (vgl. Senatsurteil BGHZ 158, 218, 222 ff.; 160, 298, 305; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2003, 3262, 3263; ZUM-RD 2007, 1, 3 ff.).

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

    Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern prominente Personen sind (vgl. BVerfGE 101, 361, 386; BVerfG NJW 2000, 2191, 2192, juris Rn. 5; 2005, 1857, 1858, juris Rn.11; Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 304 f.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern prominente Personen sind (vgl. BVerfGE 101, 361, 386; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2005, 1857, 1858; Senatsurteil BGHZ 160, 298, 304 f.).

    Der erkennende Senat hat deshalb schon bisher auch in Fällen, in denen es um die Abbildung von Kindern im Rahmen der Presseberichterstattung ging, eine Abwägung zwischen dem beeinträchtigten Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit unter Berücksichtigung des Informationsinteresses nicht für entbehrlich gehalten (vgl. Senatsurteil BGHZ 158, 218, 222 ff.; 160, 298, 305; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2003, 3262, 3263; ZUM-RD 2007, 1, 3 ff.).

  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Insoweit liefern sie sich den Bedingungen öffentlicher Auftritte aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97, NJW 2000, 2191 und Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, a.a.O., juris Tz. 81 ff.; BGH, Urt. v. 06.10.2009 - VI ZR 314/08, NJW 2010, 1454, 1455).
  • BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Entschädigung wegen

    Der Bundesgerichtshof hat zutreffend berücksichtigt, dass die Persönlichkeitsentfaltung von Kindern des besonderen Schutzes vor den Gefahren einer Medienberichterstattung bedarf (vgl. BVerfGE 101, 361 [385]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 f.; Beschluss vom 31. März 2000 - 1 BvR 1454/97 -, NJW 2000, S. 2191; BVerfGK 1, 285 [287]).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auch wenn diese als mittlerweile Achtzehnjährige heute nicht mehr in demselben Maße des besonderen Schutzes bedarf, wie er Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Gefahren gebührt, die von dem Interesse der Medien und ihrer Nutzer an Abbildungen von ihnen ausgehen (vgl. BVerfGE aaO, S. 385 = NJW 2000, 1021, 1023; BVerfG NJW 2000, 2191 und 2191 f.), so genießt ihr Persönlichkeitsrecht bei dieser Sachlage Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Beklagten auf Presse- und Informationsfreiheit.
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen

    Auch fällt die vertraute Begleitung einer absoluten Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit unter § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921; OLG Hamburg ZUM 1990, 244) und für Kinder gilt dies mit der Einschränkung, dass es sich nicht um einen alltäglichen Vorgang handeln darf (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191).

    Im Rahmen der Abwägung darf aber berücksichtigt werden, ob Fragen, welche die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert werden oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191).

    Allerdings kann es "an einem Schutzbedürfnis (...) fehlen, soweit die Kinder sich nicht bei alltäglichen Vorgängen in der Öffentlichkeit bewegen, sondern sich allein oder gemeinsam mit ihren Eltern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, etwa im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern" (BVerfG NJW 2000, 2191).

  • LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07

    Abmahnung eines Achtjährigen wegen behaupteter strafrechtlich relevanter Aussagen

    Geschützt ist insoweit das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie die Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit, wobei bei Kindern zusätzlich das Recht auf ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit hinzutritt (vgl. BGHZ 24, 72 [76]; BVerfG NJW 2000, 2191; Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rdnr. 86 ff. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 23/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Veröffentlichungsverbot für Fotos

    Das Bedürfnis eines Minderjährigen nach einem generalisierenden Verbot zwecks effektiven Rechtsschutzes ist nunmehr erst recht als gewichtig anzusehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere mit den Entscheidungen vom 31.3.2000 (NJW 2000, 2191ff) die Schutzbedürftigkeit des Kindes hervorgehoben und die so genannten Begleiterrechtsprechung für Fälle der Begleitung einer "absoluten Person der Zeitgeschichte" für die Kinder prominenter Erwachsener im Hinblick auf § 23 Abs. 2 KUG als nicht angemessen bezeichnet hat.
  • LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Verbot der Veröffentlichung von

    Das Bedürfnis eines Minderjährigen nach einem generalisierenden Verbot zwecks effektiven Rechtsschutzes ist nunmehr erst recht als gewichtig anzusehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere mit den beiden Entscheidungen vom 31.3.2000 (NJW 2000, 2191ff) die Schutzbedürftigkeit des Kindes hervorgehoben und die so genannten Begleiterrechtsprechung für Fälle der Begleitung einer "absoluten Person der Zeitgeschichte" für die Kinder prominenter Erwachsener im Hinblick auf § 23 Abs. 2 KUG als nicht angemessen bezeichnet hat.
  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Verbotes betreffend die Veröffentlichung von Bildnissen von

  • OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 3 U 1969/05
  • OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
  • KG, 04.03.2004 - 10 U 76/03

    Recht am eigenen Bild: Abbildung eines Kindes prominenter Eltern beim Besuch

  • OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

  • LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des

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