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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91   

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BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Vollstreckungsschutz; Räumungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 20 Abs. 3; ZPO § 765a
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1155
  • ZMR 1992, 137
  • Rpfleger 1992, 259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfahren 81 T 691/91 hat das Landgericht Räumungsschutz mit einer Begründung versagt, welche den in BVerfGE 52, 214 ,219 f. [auszugsweise wiedergegeben als Hinweis zu BVerfG, HdM, Nr. 30 = WuM 1992, 6 = NJW 1991, 3207] dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhält.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Mit diesem Kostenerstattungsanspruch gegen die öffentliche Hand entfällt zugleich ein Anspruch auf Bewiilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. BVerfGE 81, 347, 362).
  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfahren 81 T 691/91 hat das Landgericht Räumungsschutz mit einer Begründung versagt, welche den in BVerfGE 52, 214 ,219 f. [auszugsweise wiedergegeben als Hinweis zu BVerfG, HdM, Nr. 30 = WuM 1992, 6 = NJW 1991, 3207] dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhält.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Nicht zuletzt ist aber auch der Gefährdete selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW-RR 1993, 463, 464; BVerfG NJW 2004, 49 f.; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; E. Schneider, JurBüro 1994, 321, 324; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 355; Weyhe, NZM 2000, 1147, 1150; Linke, NZM 2002, 205, 207 f.).
  • BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem sehr eng begrenzten Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 1993, 463, 464; 2004, 49 f.), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. auch unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16

    Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die

    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen aber auch die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach

    Zwar hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 15.1.1992 (1 BvR 1466/91, NJW 1992, 1155) hinsichtlich der Gewährung von - zivilrechtlichem - Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO ausgeführt, daß nach dieser zivilprozessualen Vorschrift, die grundsätzlich einen Räumungsaufschub nur auf bestimmte Zeit zuläßt, in "einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen auf die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer" führen kann.
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 2004, 49 f.; NJW-RR 1993, 463, 464), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Im Hinblick auf das entgegenstehende Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) kann dabei auch von dem Schuldner selbst jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, unter II 2 b cc; NJW 2004, 49, 50; NJW-RR 1993, 463, 464; NJW 1992, 1155).
  • KG, 23.02.1998 - 25 W 8815/96

    Anwendbarkeit des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) im

    Zur Abwendung schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen - wie etwa bei einer Lebensgefahr - kann die Vollstreckung sogar für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen sein (BVerfG, NJW 1992, 1155; das Grundeigentum, 1997, 1390).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1996 - 1 S 1494/96

    Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung -

    Zwar mag es wegen einer unmittelbaren Gefährdung von Leben oder Gesundheit des Eingewiesenen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ableitbare Ausnahmefälle geben, in denen eine Beschlagnahme einer Wohnung und Einweisung eines Obdachlosen über sechs Monate hinaus ausgedehnt werden kann oder jedenfalls eine Räumung unverhältnismäßig wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.1.1992 - 1 BvR 1466/91 -, NJW 1992, 1155 u. v. 1.2.1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, 1272).
  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05

    Räumungsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Dauernder

  • OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz

  • LG Gießen, 28.05.2002 - 7 T 323/02

    Räumung nicht transportfähiger Patienten; Transport von Patienten; Unzumutbare

  • OLG Rostock, 26.02.1996 - 4 W 95/95

    Zwangsräumung von Wohnraum

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91   

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https://dejure.org/1991,3404
BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Einstweiligen Anordnung - Offener Ausgang - Hauptverfahren - Beschwerdeführer

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollstreckungsschutz; Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung aus einem Räumungsvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 345
  • NJW 1991, 3207
  • ZMR 1991, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird zu klären sein, ob das Landgericht das Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem Beschluß vom 16. September 1991 in der nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214 (219 ff.) [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 614/79] gebotenen Weise gewürdigt hat.
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 76, 253 (255) [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").
  • BVerfG, 24.06.1999 - 2 BvQ 28/99

    Teilweise Stattgabe eines Antrags auf Erlass einer eA bzgl des Vollzugs

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr, BVerfGE 84, 345 ).
  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvQ 10/99

    Weitere Entscheidung zur Rechtschreibreform, hier: keine einstweilige Anordnung

    Der Vortrag der Antragsteller ergibt nicht, daß diese Voraussetzungen, bei deren Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BVerfGE 84, 345 [347]), hier vorliegen.
  • BVerfG, 06.08.1999 - 2 BvQ 34/99

    Ablehnung einer eA gegen Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug mangels

    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweise sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (stRspr, BVerfGE 84, 345 [347]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.09.1991 - 1 BvR 1466/91   

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https://dejure.org/1991,6918
BVerfG, 29.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,6918)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,6918)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,6918)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit Räumungsschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 76, 253 >255<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird zu klären sein, ob das Landgericht das Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem Beschluß vom 16. September 1991 in der nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214 >219 ff.< gebotenen Weise gewürdigt hat.
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