Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.05.1975

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75   

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BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
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Sexualkundeunterricht

Art. 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 GG, Gesetzesvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sexualkundeunterricht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sexualerziehung in der Schule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sexualerziehung in Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sexualerziehung - Elternrecht; Gesetzesvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 24.02.1978)

    Sexualkunde-Unterricht - Kein Werk des Teufels

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 15.9.1978)

    Wem gehört die Schule? Stunde das Gesetzgebers: Die Rechte der Schüler und Eltern müssen stärker betont werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 46
  • NJW 1978, 807
  • DVBl 1978, 263
  • DÖV 1978, 244
 
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Wird zitiert von ... (360)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Angesichts der weitgehenden "Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung von Erziehungsprinzipien und Unterrichtsgegenständen" (BVerfGE 34, 165, 181 - hess. Förderstufe) sei es nicht vorstellbar, daß die Sexualerziehung in den hamburgischen Schulen Rechte der Schüler oder ihrer Eltern verletze.

    Die KMK-Empfehlungen bemerken hierzu: "Die Schule ist aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei der Sexualerziehung mitzuwirken." Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates hat bundesverfassungsrechtlich seine Grundlage in Art. 7 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 165, 181 f. - hess. Förderstufe).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang in drei Entscheidungen speziell mit dem Vorbehalt des Gesetzen im Schulverhältnis befaßt: BVerfGE 34, 165, 192 f. - hess.

    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).

    Äußerste Grenzen, die verfassungsrechtlich relevant sein könnten (vgl. BVerfGE 34, 165, 185 - hess. Förderstufe), sind durch die Gestaltung des Biologieunterrichts in der von dem Beschwerdeführer beanstandeten Form ersichtlich nicht überschritten worden.

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Förderstufe; BVerfGE 41, 251, 259 f. - Speyer-Kolleg; BVerfGE 45, 400, 417 f. - Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen.

    Diese Rechtsprechung hat sich heute im Schulrecht - trotz einiger Kritik - jedenfalls dem Grundsatze nach durchgesetzt (vgl. u.a. die in der Entscheidung BVerfGE 41, 251, 259 angeführten Gerichtsentscheidungen und neuerdings Oppermann, Verhandlungen des 51. Deutschen Juristentages Bd. I, Gutachten, G 48 ff.; Starck, NJW 1976, S. 1375; Kisker, NJW 1977, S. 1313; Pieske, DVBl. 1977, S. 673).

    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).

    Dies bedeutet allerdings nicht, daß es von Verfassungs wegen geboten wäre, alle Modalitäten der Sexualerziehung, wie sie etwa in den hamburgischen Richtlinien niedergelegt sind, in einem förmlichen Gesetz zu regeln (vgl. BVerfGE 41, 251, 265 - Speyer-Kolleg).

  • BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 147/75 sind die Eltern der minderjährigen Beschwerdeführerin zu 3), die am 27. August 1974 als damals Zehnjährige in das Gymnasium Weinheim aufgenommen wurde.

    Der damit verbundene Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden (BVerfGE 40, 7 ).

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Es bleibt auch, wie das vorlegende Gericht zutreffend ausgeführt hat, kein Raum für eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung der zu prüfenden Vorschriften, die dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes genügen wurde; denn jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze dort, wo sie mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 18, 97, 111).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Sie werden in der Ausübung ihres Grundrechts insoweit durch die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen begrenzt (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Förderstufe; BVerfGE 41, 251, 259 f. - Speyer-Kolleg; BVerfGE 45, 400, 417 f. - Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • OVG Berlin, 07.12.1972 - V B 37.71
  • EGMR, 07.12.1976 - 5095/71

    KJELDSEN, BUSK MADSEN AND PEDERSEN v. DENMARK

  • OVG Hamburg, 03.01.1973 - Bf III 5/72
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 ).Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Dazu gehört, dass der Einzelne sein Verhältnis zur Sexualität und seine geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden kann, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter darauf hinnehmen will (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 60, 123 ; 88, 87 ; 96, 56 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Heute ist es ständige Rechtsprechung, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 34, 165 (192f); 40, 237 (249); 41, 251 (260); 45, 400 (417f); 47, 46 (78ff); 48, 210 (221)).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75   

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https://dejure.org/1975,737
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BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1975,737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32
    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 7
  • NJW 1975, 1879
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Hierbei haben die Gesichtspunkte, die der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).

    Danach muß das Bundesverfassungsgericht allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 (342 f.)).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Über die Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 1/75) noch nicht entschieden.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Außerdem berufen sich die Beschwerdeführer auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluß vom 15. November 1974 (BVerwG VII C 8.73) vertretene Ansicht, für den Sexualkundeunterricht sei eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 147/75 sind die Eltern der minderjährigen Beschwerdeführerin zu 3), die am 27. August 1974 als damals Zehnjährige in das Gymnasium Weinheim aufgenommen wurde.

    Der damit verbundene Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden (BVerfGE 40, 7 ).

  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Hierbei haben die Gesichtspunkte, welche die Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Regelung nicht Gegenstand der Prüfung ist (BVerfGE 40, 7 (9); 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Die entscheidungstragende Annahme des angefochtenen Urteils, im kommunalen Wahlprüfungsverfahren führe ein rechtzeitig geltend gemachter und festgestellter Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften (nur) dann zur Üngültigkeit der Wahl, wenn er deren Ergebnis, beeinflußt haben könne, deckt sich mit der vom Bundesverfassungsgericht für den Bereich der Bundestagswahl in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. etwa BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70]; 40, 11 [BVerfG 27.05.1975 - 1 BvR 147/75]; 79, 173 f. [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378

    Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Ob daher die Vor- aussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen, hat der Verfassungsgerichtshof nach einem strengen Maßstab zu prüfen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. z.B. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56); 31, 381 (386); 40, 7 (9)).
  • VGH Bayern, 17.06.1997 - 7 NE 97.1696

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

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  • VGH Bayern, 26.07.1989 - 14 NE 89.1946
    Bei der Prüfung, ob sie vorliegen, werden die Gründe, die ein Antragsteller für die Ungültigkeit der angegriffenen Norm anführt, im Regelfall außer Betracht zu bleiben haben, denn die Frage der Rechtmäßigkeit der Norm ist in diesem Verfahren nicht Gegenstand der Entscheidung (BVerfGE 40, 7, 9; 43, 198, 202).
  • VGH Bayern, 12.08.1977 - 88 VIII 77

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im

    Demgemäß ist es möglich, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranzuziehen, nach der bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl BVerfGE 40, 7/9; 34, 341/342 mit weiteren Nachweisen; B vom 21.12.1976 - 1 BvR 799/76, JZ 1977, 227 ).
  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980

    Berufsschule; Änderung von Fachsprengeln; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung;

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VGH Bayern, 20.12.1993 - 7 NE 93.2456
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, vor allem wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muß (vgl. BVerfGE 40, 7/9; VerfGH 25, 83/89).
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