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   BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57   

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https://dejure.org/1961,27
BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 (https://dejure.org/1961,27)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 (https://dejure.org/1961,27)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1961 - 1 BvR 148/57 (https://dejure.org/1961,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • openjur.de

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • opinioiuris.de

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ladenschlußzeiten einer "Bahnhofs"-Apotheke und Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 225
  • NJW 1962, 100
  • MDR 1962, 192
  • DVBl 1962, 108
  • DÖV 1962, 23
 
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Wird zitiert von ... (109)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Ungeachtet dessen unterfällt ein Gesetz im Rahmen einer zulässigerweise erhobenen Verfassungsbeschwerde der Kontrolle auch anhand dieses Maßstabs (vgl. BVerfGE 13, 225 ; 24, 367 ; 134, 33 ).

    Gesetze, die - wie hier die 13. AtG-Novelle - gestaltend in geschützte Eigentumsrechtspositionen eingreifen, sind an Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. BVerfGE 24, 367 ; 25, 371 ; 64, 72 ; 134, 33 einerseits und BVerfGE 13, 225 ; 139, 148 andererseits).

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

    Ein solcher Eigentumsschutz kann sich nur auf den Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit beziehen, sodass grundsätzlich nur ein Eingriff in dessen Substanz Art. 14 GG verletzen könnte (BVerfG 29. November 1961 - 1 BvR 148/57 - zu 3 c der Gründe, BVerfGE 13, 225) .
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Auch dem Allgemeinheitsgebot wird grundsätzlich nur dann genügt, wenn sich wegen der abstrakten Fassung des gesetzlichen Tatbestandes nicht absehen lässt, auf wie viele und welche Fälle das Gesetz Anwendung findet (vgl. BVerfGE 10, 234 ; 25, 371 ; 99, 367 ; 121, 30 ), wenn also nicht nur ein einmaliger Eintritt der Rechtsfolge möglich ist (BVerfGE 13, 225 ; 25, 371 ; 99, 367 ).
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