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   BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91   

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BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91 (https://dejure.org/1992,2158)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91 (https://dejure.org/1992,2158)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 1 BvR 1492/91 (https://dejure.org/1992,2158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Kündigungsgründe - Begründung - Früheres Kündigungsschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1877
  • WM 1992, 1081
  • JR 1992, 369
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; BVerfGE 49, 244, 247 f.; BVerfGE 53, 352, 357 f.; BVerfGE 79, 80, 84 f.).

    Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dienen zum Ausgleich für die Beschränkungen, die dem Vermieter im Mieterinteresse auferlegt sind; sie dürfen infolgedessen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 79, 80, 85).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; BVerfGE 49, 244, 247 f.; BVerfGE 53, 352, 357 f.; BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; BVerfGE 49, 244, 247 f.; BVerfGE 53, 352, 357 f.; BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; BVerfGE 49, 244, 247 f.; BVerfGE 53, 352, 357 f.; BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
    Denn für ihn ist die gemietete Wohnung Mittelpunkt seines persönlichen Lebenskreises; er hat daher ein besonderes Interesse daran, nicht schon dann weichen zu müssen, wenn der Vermieter lediglich ein Räumungsbegehren an ihn richtet (vgl. BVerfG , Beschluß vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1319/91 -, in BVerfGE 85, 219 = WuM 1992, 178 ).
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund;

    Es wäre eine leere Förmelei, von einem Vermieter in derartigen Fällen zu verlangen, die in der vorangegangenen Kündigung dargelegten Kündigungsgründe nochmals in der neuen Kündigung zu wiederholen (BVerfG, NJW 1992, 1877, 1878); erst recht gilt dies, wenn das vorangegangene Kündigungsschreiben - wie hier - der neuen Kündigung nochmals beigefügt ist.
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher

    Das Kündigungsschreiben vom 23.07.2001 nimmt - zulässigerweise (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1877, 1878) - auf die bereits ausgesprochenen Kündigungen Bezug und bringt als weiteren Gesichtspunkt vor, dass wegen eines bis Juli 2001 aufgelaufenen Mietrückstands von 263.598,23 DM netto bzw. 264.523,02 DM netto (vgl. K 33 bzw. AS I 168), der die Summe von zwei Monatsbruttomieten (= 284.372,84 DM bzw. 286.196,71 DM - vgl. K 33 bzw. AS I 167) übersteige, eine erneute Kündigungsberechtigung nach § 554 BGB a. F. vorliege.
  • LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95

    Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen

    Denn für ihn ist die gemietete Wohnung Mittelpunkt seines persönlichen Lebenskreises; er hat daher ein besonderes Interesse daran, nicht schon dann aus der Wohnung weichen zu müssen, wenn der Vermieter lediglich ein Räumungsbegehren an ihn richtet (vgl. BVerfG NJW 1992, 1379; NJW 1992, 1877, 1878 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] ).

    Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht, soweit ersichtlich, bisher nicht ausdrücklich beantwortet, doch lassen sich aus den vorliegenden Entscheidungen wichtige Rückschlüsse ziehen: Diese gehen einerseits dahin, daß der der Kündigung zugrundeliegende Sachverhalt so ausführlich bezeichnet sein muß, daß der Mieter in der Lage ist, sich Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen (BVerfG NJW 1992, 1877, 1878 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] ; BVerfG NJW 1992, 1379).

    Andererseits darf die Auslegung der (formellen) mietrechtlichen Verfahrensvorschriften nicht dazu führen, daß Anforderungen gestellt werden, die eine Verfolgung der Vermieterinteressen in einer dem Artikel 14 Abs. 1 S. 1 GG widersprechenden Weise unzumutbar erschweren (BVerfG NJW 1992, 1877, 1878 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] ; 1992, 1379; BVerfGE 79, 80 (85) = NJW 1989, 969 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87] ).

    Es hat zugleich seine Rechtsprechung (NJW 1992, 1877, 1878 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] ; 1992, 1379; BVerfGE 79, 80 (85) = NJW 1989, 969 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87] ) bekräftigt, daß die mietrechtlichen Formvorschriften - zu denen § 564 b Abs. 3 BGB gehört - nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die eine Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwere (BVerfG NJW 1994, 310, 311 [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] m.w.N.).

  • LG Dortmund, 14.06.2017 - 1 S 62/16

    Vermieter zur ordentlichen Kündigung bei nachhaltiger Vertragsverletzung des

    Der Sinn und Zweck der Regelungen in §§ 569 Abs. 1, 573 Abs. 3 S. 1 BGB besteht darin, dem Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn so in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (BVerfG, Beschl. v. 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91 = NJW 1992, 1877 (1878); BGH, Urt. v. 27.06.2007 - VIII ZR 271/06 = NJW 2008, 2845 (2847) Rn. 23).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 1 BvR 658/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz meint, daß die angegriffenen Urteile gegen die im Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1992 - 1 BvR 1492/91 - [ = DRsp-ROM 1993/9 = ZMR 1992, 288] veröffentlichten Grundsätze verstoßen haben dürften.

    Die Anforderungen an die Begründung einer derartigen Kündigung sind jedoch dann unzumutbar streng und mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 37, 132 [147 f.]; 49, 244 [247 f.]; 53, 352 [357 f.]; 79, 80 [84 f.]), wenn sich die - erneute - Kündigung ausdrücklich auf die im früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind (vgl. den beigefügten Beschluß vom 31. März 1992 - 1 BvR 1492/911 BvR 1492/91 -[ = DRsp-ROM 1993/9 = ZMR 1992, 288]).

  • BVerfG, 11.10.2000 - 1 BvR 1236/00

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Hierzu bestand aber nicht zuletzt deshalb eine besondere Veranlassung, weil sich das Landgericht seinerseits im Einzelnen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, 1877 f.) zu den Anforderungen des § 564 b Abs. 3 BGB auseinander gesetzt hat.
  • LG Hamburg, 07.09.2010 - 333 S 35/10

    Vermieter ist wegen Unzumutbarkeit nicht zur Aufschlüsselung von Grundsteuer für

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. WM 1992, 1081 ) haben die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob ein Erhöhungsverlangen formell wirksam ist, den Einfluss des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten.
  • LG Itzehoe, 12.10.2009 - 9 T 42/09

    Lärmbelästigung - fristlose Mieterkündigung

    Zwar ist eine Bezugnahme auf anderweitige schriftliche Erklärungen in dem Kündigungsschreiben grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfG NJW 1992, 1877 = ZMR 1992, 288); allerdings muss diese klar und eindeutig sein.
  • AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09

    Vermieter muss i.R. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Höhe des ihm mutwillig

    Die Anforderungen an die Darlegung der Tatsachen dürfen dabei nicht so überdehnt werden, dass dem Vermieter sein Kündigungsrecht faktisch abgeschnitten wird ( vgl. Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG, NJW 1992, 1877, 2411 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] , NJW 1994, 310, [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] BGH, NJW 2006, 1585 ).
  • LG Kleve, 25.05.2000 - 6 S 60/00

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anspruchsanmeldung im Sinne des § 651g Abs.

    Selbst bei einer formstrengen Kündigung von Wohnraummietverträgen nach §§ 564 a Abs. 1, 564 b Abs. 3 BGB ist es zulässig, zur Begründung einer wiederholten Kündigung auf, ein früheres Kündigungsschreiben Bezug zu nehmen (BVerfG NJW 1992, 1877).
  • LG Hamburg, 24.07.1992 - 311 S 66/92

    Mietrecht; Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2016 - 11 S 26/16

    Betriebskostenabrechnung muss Anteil des Mieters ausweisen!

  • AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12

    Eigenbedarfskündigung Wohnungserwerber vor Grundbucheintragung

  • LG Kleve, 28.09.2000 - 6 S 192/00

    Anspruch auf Schadenersatz wegen vertanen Urlaubs bei unzureichender Darlegung

  • AG Aachen, 26.08.2009 - 110 C 202/09

    Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung wegen Verkaufs der Wohnung

  • LG München I, 16.09.2020 - 14 S 16778/19

    Beendigung des Mietverhältnisses, Betriebskostenvorauszahlungen, Ordentliche

  • LG Hamburg, 15.05.1996 - 333 S 125/95
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